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Der VDBW informiert

Neue (Muster)weiterbildungsordnung – Ziele und Prinzipien

Beschlussfassung zur Zusatzbezeichnung

VDBW und DGAUM haben im Herbst 2016 einen abgestimmten Vorschlag für die Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin der Bundesärztekammer eingereicht. Zur Zeit werden die eingereichten Vorschläge der Fachgesellschaften bzw. Verbände zu allen Gebietsbezeichnungen innerhalb der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer mit den Landesärztekammern abgestimmt. Ziel ist die Vorlage der Gebietsbezeichnungen auf dem Deutschen Ärztetag 2017 im Mai in Freiburg.

Präsidium und Beirat haben am 4. März nach ausführlicher Beratung hierzu den folgenden Beschluss gefasst, der so auch der Bundesärztekammer übermittelt wird:

Präsidium und Beirat billigen den Vorschlag zur Zusatzweiterbildung Betriebsmedizin bezüglich der Inhalte, die sich an den gesetzlichen Vorgaben zur betriebsärztlichen Betreuung orientieren. Eine qualifizierte Vermittlung dieser Inhalte in einer nur 9monatigen Tätigkeitsphase ist aber nach übereinstimmender Meinung in Präsidium und Beirat nicht möglich. Auch die aus Gründen der Versorgungssicherheit vorgeschlagene 12monatige Tätigkeitsphase erscheint allen Beteiligten im Vergleich mit der Weiterbildungszeit im Gebiet Arbeitsmedizin zu kurz zu sein.

Daher sollte vor einer endgültigen Verabschiedung dieser Weiterbildungsgang erst in einem Modellversuch mit anschließender ausführlicher Evaluation unter Beteiligung von VDBW und DGAUM erprobt werden.

Sofern ein solcher Modellversuch nicht möglich ist, muss aber unbedingt eine Evaluation unter Beteiligung von VDBW und DGAUM spätestens 1 Jahr nach den ersten Prüfungen erfolgen.

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