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Schuhe geben Schutz und Sicherheit

Schutzschuhe haben unterschiedliche Funktionen. Sie schützen beim Anstoßen an scharfen Ecken und Kanten, sie schützen die Zehen und den Knöchel, sie schützen vor spitzen Gegenständen und auch vor Ausrutschen.

Anforderungen je nach Arbeitstätigkeit

Schutz- und Sicherheitsschuhe müssen entsprechend den Arbeitsbedingungen ausgewählt werden. Die typischen Risiken für Fußverletzungen sind z.B. auf Baustellen anders ausgeprägt als in einer Küche. Auf Baustellen muss die Zehenpartie geschützt werden und die Sohle muss durchtrittsicher sein, so dass z.B. ein herausstehender Nagel nicht zu einer Fußverletzung führt. In einer Küche kommt hingegen der Rutschsicherheit eine höhere Bedeutung zu. In Betrieben, in denen mit elektronischen Bauteilen hantiert wird, spielt die elektrische Leitfähigkeit der Schuhe eine wichtige Rolle. Es darf sich keine Ladungsanhäufung ergeben, die sich durch eine Funkenbildung beim Berühren leitfähiger Teile bemerkbar macht. Die Schuhe und hier v.a. die Sohlen (und dann selbstverständlich auch der Bodenbelag im Betrieb) müssen elektrisch leitfähig sein, so dass keine Potenzialdifferenz entstehen kann. Deutlich gemacht wird dies mit dem ESD-Zeichen ( Abb. 1), wobei ESD für „electrostatic discharge“ (elektrostatische Entladung) steht.

Zusammengefasste Hinweise zu Schutz- und Sicherheitsschuhe sind in der DGUV Regel 112-191 „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“ enthalten. Hier ist auch eine Tabelle abgedruckt, für welche Bedingungen welche Schuhe empfohlen werden. Folgende Bezeichnungen werden vergeben:

  • A – antistatische Schuhe
  • C – leitfähige Schuhe
  • E – Energieaufnahme im Fersenbereich
  • P – Durchtrittsicherheit
  • CI – Kälteisolierung
  • HI – Wärmeisolierung
  • FO – Öl- und benzinresistente Sohle
  • HRO – Verhalten gegenüber Kontaktwärme

Ein besonderes Augenmerk ist auf die Rutschhemmung zu legen.

Rutschsicherheit

Der menschliche Gang entsteht durch eine koordinierte Bewegung der einzelnen Teile des Bewegungsapparats. Sprunggelenk, Kniegelenk und Hüftgelenk bilden Drehpunkte, die durch Muskeln stabilisiert werden. Der Rumpf und der Oberkörper sind auch beteiligt, insbesondere durch eine Ausgleichsbewegung der Arme. Während den Bewegungen ändert sich laufend der Körperschwerpunkt und der Erhalt des Gleichgewichts ist eine anspruchsvolle Steuerungsaufgabe. Die Fortbewegung gelingt nur, wenn über den Boden Beschleunigungs- und Bremskräfte aufgebracht werden können. Kommen von außen, z.B. durch das Hängenbleiben an Erhöhungen oder an Vertiefungen, plötzliche starke Beschleunigungen auf, oder können durch mangelnde Reibung zwischen Schuhsole und Bodenbelag keine Beschleunigungs- oder Bremskräfte aufgebracht werden, dann wird das Gleichgewicht gestört, die Schwerkraft wird wirksam und bringt einem zu Fall.

Folglich ist es erforderlich, dass Schuhe Halt geben und genügend Reibkraft übertragen werden kann. Dieses wird einerseits durch das Sohlenmaterial und andererseits durch das Profil der Sohle beeinflusst. In den Verdrängungsraum des Sohlenprofils muss das ggf. vorhandene gleitfördernde Medium (z.B. Flüssigkeit, Schmutz) aufgenommen werden ( Abb. 2).

Je nach Untergrund sind unterschiedliche Sohlenmaterialien und Profilierungen notwendig. Nach der DIN EN ISO 20345 muss mindestens eine der drei Anforderungen erfüllt werden.

  • SRA – Rutschhemmung (Keramikfliese/Reinigungsmittel)
  • RB – Rutschhemmung (Stahlboden/Glycerin)
  • SRC – Rutschhemmung (Keramikfliese/Reinigungsmittel und Stahlboden/Glycerin)

Auch der Bodenbelag selbst spielt hier natürlich eine Rolle. Bodenbelag und Schuhsole müssen zusammenpassen. In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 1.5/1,2 „Fußböden“ werden Anforderungen an den Bodenbelag je nach der zu erledigenden Arbeitsaufgabe genannt. Besonderes Augenmerk ist auf den Übergang von einem Bodenbelag zum anderen zu legen. Zu viel Reibungsunterschied kann z.B. bei aufgeklebten Haftstreifen auf glatten Böden auch zu Stürzen führen.

Zehen- und Fußschutz

Neben dem Stolpern und Ausrutschen müssen die Gefährdungen für Zehen und Fuß von oben und unten betrachtet werden. Getroffen werden, anstoßen, einklemmen, schneiden, überfahren werden usw. sind Gefährdungen, denen man immer dann ausgesetzt ist, wenn höhere Energien im Spiel sind.

Neben dem Schutz von mechanischen Gefährdungen muss auch der Schutz vor chemischen Stoffen, elektrischem Strom sowie Wärme, Kälte und Nässe bedacht werden.

Sicherheitsschuhe sind persönliche Schutzausrüstungen, die der PSA-Richtlinie genügen müssen. Für PSA muss der Hersteller eine Konformitätserklärung erstellen, nachdem eine gemeldete Stelle für ein PSA-Modell eine EG-Baumusterprüfung durchgeführt hat. In Normen enthaltene Anforderungen müssen erfüllt werden.

Schuharten

Nicht jeder Arbeitsschuh ist ein Sicherheitsschuh. Es wird nach Berufs-, Schutz- und Sicherheitsschuhen, an die steigende Anforderungen gestellt werden, differenziert.

  • Sicherheitsschuhe enthalten eine Zehenkappe, die für hohe Belastungen geeignet ist. Die Schutzwirkung wird für stoßartige und druckartige Belastungen geprüft (Kurzbezeichnung S).
  • Schutzschuhe enthalten eine Zehenkappe, die für mittlere Belastungen geeignet ist. Die Schutzwirkung wird ebenfalls für stoßartige und druckartige Belastungen geprüft (Kurzbezeichnung P).
  • Berufsschuhe sind Schuhe mit Schutzmerkmalen zum Schutz des Trägers vor Verletzungen, die bei Unfällen auftreten könnten. Sie müssen nicht über eine Zehenkappe verfügen (Kurzbezeichnung O).

Neben der Zehenkappe aus Stahl, Kunststoff oder Aluminium gibt es weitere Merkmale wie

  • Durchtrittsichere Einlage (Zwischensohle), die das Eindringen von Nägeln und anderen Spitzen Gegenständen verhindert,
  • Knöchelschutz und Polsterkragen bei Stiefeln,
  • ein kälte- bzw. wärmeisolierender Unterbau für Arbeiten in kalten und heißen Umgebungen.
  • eine Überkappe zum Schutz vor Beschädigungen
  • Zusatzanforderungen wie z.B. Schnittschutz oder Beständigkeit gegenüber Chemikalien.

Je nach Anforderungen werden die Schuhe unterschiedlich klassifiziert. So steigen z.B. bei Sicherheitsschuhen die Anforderungen bzw. Eigenschaften mit zunehmender Klasse:

  • S 1: Sicherheitsschuh mit Zehenschutzkappe, antistatischen Eigenschaften, einem geschlossenen Fersenbereich und einem bestimmten Energieaufnahmevermögen.
  • S 2: Sicherheitsschuh wie S1, jedoch zusätzlich mit besonderen Anforderungen an Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme der Materialien.
  • S 3: Sicherheitsschuh wie S2, jedoch zusätzlich mit durchtritthemmender Zwischensohle und profilierter Laufsohle.

Wenn also, wie z.B. auf Baustellen auch die Durchtrittsicherheit wichtig ist, dann müssen Schuhe der Klasse S 3 gewählt werden. Die Auswahl der Klasse ist das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung und es können auch Auswahlhilfen verwendet werden, in denen für typische Tätigkeiten die zu verwendenden Klassen zugeordnet werden.

Trageeigenschaften

Im Hinblick auf Trageeigenschaften müssen bei der Auswahl und Beschaffung von Schuhen ergonomische Anforderungen berücksichtigt werden (vgl. DGUV-Regel 112-191).

  • Passform:Gleiche Schuhgrößen verschiedener Hersteller haben nicht immer die gleiche Passform. Teilweise gibt es auch Weitensysteme, die unterschiedliche Fußformen berücksichtigen.
  • Zehenkappen:Die Zehenkappen dürfen z.B. bei knienden Tätigkeiten keinen unakzeptablen Druck auf den Fuß ausüben.
  • Polsterung:Zur Vermeidung von Druckstellen sollten der Bein- und Knöchelbereich sowie die Lasche mit einer Polsterung versehen sein.
  • Klimamembran:Sie ist geeignet, sowohl die Wasserundurchlässigkeit von außen nach innen zu gewährleisten, als auch die Wasserdampfdurchlässigkeit von innen nach außen zu erhalten.
  • Gewicht:Unter Berücksichtigung des notwendigen Schutzes sowie der Einsatzbedingungen sollte ein möglichst leichter Schuh gewählt werden.
  • Schuhform:Halbschuh oder knöchelhoher Schuh hergestellt
  • Eignung für Einlagen:Durch Einlagen verändern sich die Eigenschaften des Schuhs, weshalb hier individuelle Lösungen notwendig sind.

Es gilt auch bei Schutz- und Sicherheitsschuhen, dass es günstig ist, wenn die späteren Benutzer an der Auswahl beteiligt sind. In vielen Betrieben kann zwischen unterschiedlichen Herstellern und unterschiedlichen Modellen ausgewählt werden. Damit ist die Aussage „Ich trage keine Sicherheitsschuhe, weil sie mich drücken“ nicht mehr akzeptabel. Wenn es dann noch gelingt, dass auch bei Arbeiten im privaten Umfeld, sei es bei Bauarbeiten, beim Umzug oder beim Rasenmähen Sicherheits- oder Schutzschuhe getragen werden, dann wird es weniger Fußverletzungen geben.

Fazit

Berufs-, Schutz- und Sicherheitsschuhe haben unterschiedliche Eignungen und genügen folglich unterschiedlichen Anforderungen. Diese müssen zuerst ermittelt und festgelegt werden. Aus der Vielzahl der inzwischen verfügbaren Schuhmodelle lassen sich passende Modelle auswählen, günstigerweise unter Beteiligung der Nutzer. Und wenn Einlagen notwendig sind, können auch viele Modelle spezifisch angepasst werden.

    Weitere Infos

    DGUV Regel 112-191 „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“

    publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/r-191.pdf

    Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A 1.5/1,2 „Fußböden“

    www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/pdf/ASR-A1-5-1-2.pdf?__blob=publicationFile

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