Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Statistik “Arbeitsmedizinische Fachkunde“ Stand 31.12.2015 der Bundesärztekammer

Arbeitsmedizin – ärztlicher Nachwuchs ist willkommen

Statistik „Arbeitsmedizinische Fachkunde“

Die seit dem Jahr 1988 veröffentlichte Statistik „Arbeitsmedizinische Fachkunde“ zeigt die Gesamtzahl der Betriebsärzte, die betriebsärztlich gemäß §§ 3,6 UVV „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV V2) im Betrieb tätig werden dürfen. Sie schlüsselt diese Ärzte nach dem Ort der Tätigkeit (Bereich der Landesärztekammern) sowie nach Altersgruppen auf und gibt zudem seit dem Jahr 2012 den Anteil an Ärztinnen an. Diese Statistik erfährt eine hohe Aufmerksamkeit bei den am Arbeitsschutz beteiligten Institutionen und Organisationen.

Statistik nach Landesärztekammern

Aktuell haben 12 363 Ärztinnen und Ärzte eine arbeitsmedizinische Fachkunde. Damit ist deren Anzahl gegenüber dem Vorjahr um 1 Prozent moderat gesunken. Die  Tabelle 1 und die  Abb. 1 führen Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gegliedert nach Landesärztekammern auf.

Der Anteil der 5168 Ärztinnen mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gegenüber der Gesamtzahl an Ärztinnen und Ärzten mit arbeitsmedizinischer Fachkunde liegt bei 41,8 % und ist damit konstant geblieben. Ebenso ist insgesamt die Anzahl der Ärztinnen gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant geblieben (– 0,7 %).

Statistik nach Altersgruppen

Die Analyse nach Altersgruppen ( Tabelle 2,  Abb. 2) zeigt, dass 5810 Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde bereits 65 Jahre alt und älter sind (47 %). Diese Zahl ist gegenüber dem Vorjahr moderat angestiegen (3,3 %). Von diesen sind viele zwar noch betriebsärztlich tätig, jedoch ist abzusehen, dass sie mittelfristig dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Die Anzahl der unter 35- bis 44-Jährigen beträgt 745.

Statistik im Zeitverlauf

Die  Abb. 3 stellt die zeitliche Entwicklung der im Mittel ansteigende Zahl der Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3 und 6 UVV „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV V2) im Zeitverlauf von 1988 bis 2015 dar. Die Statistik zeigt im Erhebungszeitraum von 2001 bis 2015 eine nahezu konstant bleibende Anzahl an Ärztinnen und Ärzten mit arbeitsmedizinischer Fachkunde.

Bewertung der Statistik

Viele Ärztinnen und Ärzte mit Arbeitsmedizinischer Fachkunde sind bereits über 60 Jahre alt. Anlass zur Hoffnung auf eine Verbesserung der Situation gibt der Hinweis der Weiterbildungsakademien, dass seit einigen Jahren die Weiterbildungskurse gut gefüllt sind. Dennoch wachsen immer noch zu wenig Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde nach.

Konferenz zur Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses

Seit Jahren wird gefordert, dass die Arbeitsmedizin für den Nachwuchs attraktiver gemacht werden muss, insbesondere müssten die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Hierzu wurde am 14.01.2013 eine Konferenz zur Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses vom Ausschuss für Arbeitsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales veranstaltet. Dabei wurde deutlich, dass das präventivmedizinisch ausgerichtete Fach Arbeitsmedizin und die Zusatzqualifikation Betriebsmedizin einen wichtigen Platz in der Arbeitswelt zum Schutze der Gesundheit der Beschäftigten einnehmen und weiter einnehmen müssen.

Aktionsbündnis zur Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses

Aus dieser Konferenz entstand das „Aktionsbündnis zur Sicherung des Nachwuchses“ in der Arbeitsmedizin. Dieses „Aktionsbündnis zur Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses“ in der Rechtsform eines gemeinnützigen Vereins von der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin (DGAUM) wurde mit allen am Arbeitsschutz beteiligten Akteuren am 02.04.2014 gegründet. Die Bundesärztekammer ist nach § 7 Abs. 6 der Satzung des gemeinnützigen Vereins kooperatives Mitglied. Das Aktionsbündnis veranstaltet u. a. Fortbildungen, finanziert Weiterbildungen und unterstützt Nachwuchswissenschaftler.

Beitrag der Bundesärztekammer

Ein Beitrag der Bundesärztekammer zur Nachwuchsförderung ist z. B., dass im Rahmen der Novellierung der (Muster-)Weiterbildung (MWBO) die Weiterbildung für den Nachwuchs weiterentwickelt und der Zugang zur Weiterbildung erleichtert wird. Es soll für die klinische Weiterbildungszeit nicht nur – wie bisher – die Innere Medizin vorgesehen werden, sondern sie soll zukünftig für alle klinischen Fächer eröffnet werden.

Es ist ferner von der Bundesärztekammer ein Fortbildungscurriculum für Medizinische Fachangestellte (MFA) und Arzthelferinnen „Arbeits-/Betriebsmedizin“ erarbeitet worden und liegt seit dem 24.04.2015 vor. Die MFA wird mit dieser Fortbildung befähigt, den Arbeitsmediziner und den Betriebsarzt verstärkt und umfassend zu unterstützen und zu entlasten. Unter der Verantwortung des Betriebsarztes wird die Kompetenz der MFA deutlich im Bereich der Untersuchungen, Beratungen und der Koordination des Arbeitsschutzmanagements, Betrieblichen Gesundheitsmanagements und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements vergrößert. Damit einhergehend vergrößert sich ebenso der Aktionsradius des Betriebsarztes.

Arbeitsbedingungen

Seit Jahren wird gefordert, dass die Arbeitsmedizin für den Nachwuchs attraktiver gemacht werden muss, indem die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Zwischenzeitlich sind Modelle von wertschätzender Unternehmenskultur zu beobachten, die hoffnungsvoll stimmen. Überbetriebliche Dienste haben sich darauf eingestellt, dem Nachwuchs Weiterbildungsstellen anzubieten, die attraktiv sind und auf einem wertschätzenden Verhaltenskodex aufbauen. Es werden vom Unternehmen beispielsweise die Weiterbildungskurse bezahlt, Fortbildungen zur Kompetenzförderung angeboten, für den Mitarbeiter Berufsunfähigkeitsversicherungen abgeschlossen und es leistet einen Beitrag zum Work-Life-Balance, indem flexible Arbeitszeiten und Teilzeittätigkeit, auch während der Elternzeit möglich sind. Solche Unternehmenskultur ist sicherlich geeignet, den Nachwuchs an das Unternehmen zu binden.

    Info

    Hinweise zur Interpretation der Statistik:

    Gegliedert nach Ärztekammer-Bereichen sowie zusammengefasst auf Bundesebene erfolgt die Angabe der Zahl der Ärzte mit den nach §§ 3 und 6 DGUV V2 Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in der Fassung vom 01.01.2011 möglichen betriebsärztlichen Qualifikationen. Ausgewiesen wird somit nicht nur die Zahl der Ärzte, die die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen berechtigt sind (§ 3 Nr. 1 und DGUV V2), sondern auch die Zahl derjenigen Ärzte, die nach Erfüllung der Voraussetzungen die Übergangsregelungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2a sowie Nr. 1 und 2b DGUV V2 weiterhin über die arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Die Zahl dieser Ärzte nimmt entsprechend der Konstruktion dieser Vorschriften als Übergangsregelungen seit 1988 ständig ab.

    Der Rückgang der Ärztinnen/Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3, 6 DGUV V2 in den Jahren 2000 bis 2002 um 10,5 % ist vor allem durch die umfassende EDV-Umstellung und Neuausrichtung der Erhebungsgrundlagen in den Landesärztekammern zu erklären. Es erfolgten insbesondere Bereinigungen von Doppel- und Mehrfachnennungen unterschiedlicher Stufen der arbeitsmedizinischen Fachkunde gemäß §§ 3 und 6 DGUV V2 und damit einhergehend die Erfassung nur der jeweils höchsten betriebsärztlichen Qualifikation eines Arztes/einer Ärztin im Bereich sämtlicher Ärztekammern.

    Eine weitere EDV Umstellung einiger Landesärztekammern im Jahr 2011 bewirkte, dass viele Ärztinnen/Ärzte von der Statistik „Arbeitsmedizinische Fachkunde“ mit Stand vom 31.12.2011 (nach §§ 3 und 6 Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV V2) in der Fassung vom 01.01.2011) nicht erfasst wurden. Diese wurden aber im Erfassungsjahr 2012 wieder aufgeführt und erklärt die Steigerung der Gesamtanzahl um 7,6 % gegenüber dem Vorjahr. Werden die Zahlen vom Stichtag 31.12.1010 herangezogen, so ist die Gesamtanzahl der Ärztinnen und Ärzte mit der arbeitsmedizinischen Fachkunde keinesfalls weniger geworden, sondern konstant geblieben.

    Autorin

    Dr. med. Annegret Schoeller

    Bereichsleiterin im Dezernat 5

    Versorgung und Kooperation mit Gesundheitsfachberufen

    Bundesärztekammer

    Herbert-Lewin-Platz 1

    10623 Berlin

    annegret.schoeller@baek.de

    Jetzt weiterlesen und profitieren.

    + ASU E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
    + Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv
    + Exklusive Webinare zum Vorzugspreis

    Premium Mitgliedschaft

    2 Monate kostenlos testen