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Meldungen

Gefährdungen mit professioneller Hilfe erkennen und minimieren

Im August 1996 ist in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz in Kraft getreten. Zentrale Neuerung: Die Gefährdungsbeurteilung wurde eingeführt. Sie gehört seither zu den grundlegenden Pflichten von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern – und hat deren Gestaltungsspielraum für das Vorbeugen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vergrößert, berichtet die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Detailvorschriften wurden reduziert, stattdessen Schutzziele vorgegeben. Beim Ansteuern dieser Ziele erhalten die Betriebe professionelle Unterstützung.

Die Gefährdungsbeurteilung ist seit Einführung des Arbeitsschutzgesetzes das zentrale Planungs- und Steuerungsinstrument für den betrieblichen Arbeitsschutz. Mit ihr lässt sich herausfinden, welche individuellen Schutzmaßnahmen vor Ort für das gesunde und sichere Arbeiten erforderlich sind. Bewährt hat sich ein Vorgehen in sieben Schritten: 1) Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen, 2) Gefährdungen ermitteln, 3) Gefährdungen beurteilen, 4) Maßnahmen festlegen, 5) Maßnahmen durchführen, 6) Wirksamkeit überprüfen und 7) Gefährdungsbeurteilung fortschreiben.

Eine solche Gefährdungsbeurteilung müssen alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vornehmen – selbst wenn sie nur eine Person beschäftigen. „Die Gefährdungsbeurteilung ist aber nicht nur vorgeschrieben, sondern lohnt sich auch wirtschaftlich“, betont Jutta Lamers, Präventionsleiterin der BGW. „Rechtzeitig erkannte Gefährdungen und geeignete Maßnahmen verhindern Störungen im Betriebsablauf und vermindern ökonomische Verluste, senken unfall- und krankheitsbedingte Ausfälle, tragen zur Qualitätssicherung bei und verbessern die Arbeitsbedingungen. Das wiederum motiviert die Beschäftigten und erhöht ihre Leistungsbereitschaft.“ Darüber hinaus trägt die Gefährdungsbeurteilung beispielsweise dazu bei, im Schadensfall etwaige rechtliche Folgen oder Regressforderungen abzuwenden. Ganz wichtig ist deshalb: Die Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert werden.

Beim Erstellen oder Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung helfen der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Vielfältige Unterstützung gibt es darüber hinaus von der Berufsgenossenschaft. Die BGW bietet ihren Mitgliedsbetrieben beispielsweise branchenspezifische Broschüren zum Thema an, in denen neben dem Vorgehen an sich auch jeweils typische Belastungen und Gefährdungen beschrieben werden.

Die Hefte der Reihe „BGW check“ sind – ebenso wie Arbeitsblätter für die Dokumentation, digitale Unterstützungsangebote und weitere Informationen – unter www.bgw-online.de/gefaehrdungsbeurteilung zu finden.

Quelle: BGW

  www.bgw-online.de

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