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Schnelle und wirksame Erste Hilfe

Nur rund 20 % der Allgemeinbevölkerung haben einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert und noch weniger – etwa 10 % – trauen sich im Notfall auch wirklich einzugreifen. In der Arbeitswelt sieht es hoffentlich anders aus, denn hier sind in vielen Betrieben schon einmal 10 % der Beschäftigten als Ersthelfer notwendig und von diesen trauen sich dann auch hoffentlich 100 % zu, dass sie im Notfall eingreifen.

Allgemein versteht man unter Erster Hilfe von jedermann durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehören insbesondere das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten. Je seltener Erste Hilfe geleistet werden muss, umso unsicherer werden mangels Erfahrung die Akteure. Folglich sind regelmäßige Übung und eine gute Organisation im Betrieb notwendig.

Regelwerk zur Ersten Hilfe

Die Wichtigkeit der Ersten Hilfe ist unbestritten. In  Abb. 1 wird eine Übersicht des Regelwerks zur Ersten Hilfe gegeben.

Der Arbeitgeber hat Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe zur Verfügung zu stellen und diese regelmäßig auf ihre Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit prüfen zu lassen (vgl. § 4 ArbStättV) Wie das konkret erfolgen kann, wird in der entsprechenden Technischen Regel „ASR A4.3: Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“ beschrieben.

Hier werden zunächst die Begriffe zur Ersten Hilfe definiert:

  • Erste Hilfe umfasst medizinische, organisatorische und betreuende Maßnahmen an Verletzten oder Erkrankten.
  • Mittel zur Ersten Hilfe sind Erste-Hilfe-Material (z. B. Verbandsmaterial, Hilfsmittel, Rettungsdecke) sowie gemäß Gefährdungsbeurteilung erforderliche medizinische Geräte (z. B. Automatisierter Externer Defibrillator, Beatmungsgerät) und Arzneimittel (z. B. Antidot), die zur Ersten Hilfe benötigt werden.
  • Einrichtungen zur Ersten Hilfe sind technische Hilfsmittel zur Rettung aus Gefahr für Leben und Gesundheit, z. B. Meldeeinrichtungen, Rettungstransportmittel und Rettungsgeräte.

Durch die Angaben mit Maß und Zahl wird weiterhin festgelegt, was notwendig (= Stand der Technik) ist. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

In der DGUV Vorschrift 1, „Grundsätze der Prävention“, wird im dritten Abschnitt ausgeführt, was seitens des Unternehmers alles notwendig ist. Neben den allgemeinen Organisationspflichten müssen Einrichtungen und Sachmittel vorgehalten werden. Ersthelfer und ggf. Betriebssanitäter müssen ausgebildet werden.

Neben den Anforderungen, die der Unternehmer zu erfüllen hat, ist natürlich auch das Arbeitssicherheitsgesetz von Bedeutung. Hier wird in § 3 aufgeführt, dass die Betriebsärzte die Aufgabe haben, den Arbeitgeber bei der Organisation der „Ersten Hilfe“ im Betrieb zu unterstützen und bei der Einsatzplanung und Schulung der Helfer in „Erster Hilfe“ und des medizinischen Hilfspersonals mitzuwirken. Die Unterstützungsverpflichtung geht über einen Beratungsauftrag hinaus.

Alleinarbeit

Eine besondere Anforderung an die Organisation der Ersten Hilfe besteht dann, wenn Beschäftigte in einer Arbeitsstätte alleine arbeiten. Neben Wartungsarbeiten, Kontrollgängen oder Überwachungstätigkeiten kann dieses z. B. auch in Verkaufsräumen oder auch in kleinen Bankfilialen der Fall sein. Hier muss mittels einer Risikobetrachtung der Arbeitsplatz der Kategorie geringe, erhöhte und kritische Gefährdung zugeordnet werden. Neben den Anforderungen an die jeweilige Person, die die Alleinarbeit ausführt, muss die Funktion der Rettungskette sichergestellt sein. Insbesondere die Zeit bis zum Eintreffen von Hilfe ist ein wesentliches Kriterium. Die DGUV-Regel 112-139 – Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen – gibt hier konkrete Hilfestellungen.

Ersthelfer Aus- und Fortbildung

Im Frühjahr 2015 erfolgte eine Revision der Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe. In den letzten Jahren haben sich z. B. im Bereich der Reanimation deutliche Vereinfachungen ergeben. Die Erste-Hilfe-Ausbildung wurde auf 9 Unterrichtseinheiten gestrafft und der Umfang der regelmäßigen, in Zeitabständen von zwei Jahren erforderlichen Fortbildung, auf 9 Unterrichtseinheiten ausgeweitet.

Die Erste-Hilfe-Ausbildung fokussiert sich deshalb zukünftig auf die Vermittlung der lebensrettenden Maßnahmen und einfacher Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie grundsätzlicher Handlungsstrategien. Die Erste-Hilfe-Fortbildung ist nun aufgrund optionaler Themen deutlich zielgruppenorientierter gestaltet. Die Ausbildungsinhalte sind im DGUV Grundsatz 304-001 „Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“ enthalten.

Die wesentlichen Neuerungen gegenüber der bisherigen Ausbildung sind folgende:

  • Der Praxisanteil in der Aus- und Fortbildung wird in den Vordergrund gerückt, um Verfügbarkeit der Kenntnisse zu erhöhen.
  • Der Zeitaufwand für die Ausbildung reduziert sich durch kompakte Gestaltung auf einen Tag.
  • Es erfolgt eine Aufwertung der Fortbildung.

Fazit

Erste Hilfe ist hoffentlich nie notwendig. Wenn doch, dann darf man sich hinterher keine Versäumnisse vorwerfen lassen. Die Organisation der Ersten Hilfe muss deshalb stets auf dem aktuellen Stand sein und alle Ersthelfer müssen befähigt sein, auch wirklich Erste Hilfe zu leisten.

    Info

    Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb

    Für die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb soll folgende Frageliste dienen:

    • Sind die Aushänge mit den Notrufnummern und den Ersthelfern aktuell?
    • Wer prüft und aktualisiert die Aushänge zur Ersten Hilfe?
    • Wer führt und aktualisiert die Liste der Ersthelfer und sorgt für eine regelmäßige Fortbildung?
    • Ist ein Sanitätsraum erforderlich?
    • Sind Betriebssanitäter erforderlich?
    • Ist eine ausreichende Zahl von Erste-Hilfe-Kästen vorhanden?
    • Wer kontrolliert die Vollständigkeit der Erste-Hilfe-Kästen im Betrieb und ersetzt ggf. fehlende bzw. abgelaufene Materialien?
    • Werden die Verbandsbucheintragungen ausgewertet?
    • Wie ist sichergestellt, dass der Rettungsdienst auch bei Spät- oder Nachtschicht an Ort und Stelle kommt?
    • Sind besondere Rettungsmittel zur Personenrettung notwendig?

    Weiterführende Informationen sind beim Fachgebiet „Erste Hilfe“ der DGUV zu finden (s. „Weitere Infos“)

    Weitere Infos

    DGUV: Fachgebiet „Erste Hilfe“

    www.dguv.de/fb-erstehilfe/index.jsp

    Autor

    Prof. Dr.-Ing. M. Schmauder

    Professur Arbeitswissenschaft

    Institut für Technische Logistik und Arbeitssysteme

    Technische Universität Dresden

    Dürerstraße 26 – 01062 Dresden

    martin.schmauder@tu-dresden.de

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