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Neue Möglichkeiten durch das Präventionsgesetz

Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz

Über das Projekt „Vom SETTING BETRIEB zum NETZWERK VERSORGUNG“ in der Rhein-Main-Neckar-Region hat ASU mehrfach berichtet. Die Weiterempfehlungsrate von 98 % und die anerkannt hohe Relevanz der Inhalte für die Praxis machen den Veranstaltern Mut für eine Fortsetzung des Projekts. Die Vorträge haben zu lebhaften Diskussionen während und nach der Veranstaltung geführt, was zeigte, dass man den Nerv getroffen hat.

Der VDBW-Präsident, Dr. med. Wolfgang Panter, forderte einleitend eine Kultur der Prävention mit dem Ziel, die Früherkennung von Krankheiten weiter zu entwickeln und das Zusammenwirken von betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz zu verbessern. Man erreiche dies, so Panter weiter, indem die Rahmenbedingungen für die betriebliche Gesundheitsförderung verbessert und das Impfwesen gefördert werden. Um dem Anspruch auf alters-, geschlechter- und zielgruppengerechte Gesundheitsuntersuchungen ab dem 18. Lebensjahr gerecht zu werden, braucht es die Landesrahmenvereinbarungen und die regionalen Koordinierungsstellen. Der Verband sucht Gespräche mit den Gesundheitsministern der Länder, um deren Unterstützung bei der Gestaltung der Landesrahmenvereinbarungen zu erhalten. Die Prioritäten sind Impfungen, Gesundheitsuntersuchungen und Präventionsempfehlungen. Um die Finanzierung zu gewährleisten, ist eine kassenübergreifende Koordinierungsstelle für die Abrechnung außerhalb des KV-Systems notwendig.

Markus Schreier von der pronova BKK, die mit ca. 700.000 Versicherten die fünftgrößte Betriebskrankenkasse ist, hält die Intentionen des Präventionsgesetzes für gut und richtig. Er meint, das Gesetz habe schon jetzt das Bewusstsein für gesundheitsförderliche Maßnahmen deutlich erhöht. In Zukunft werden Kooperationen an Bedeutung gewinnen, allerdings bestehe die Gefahr, dass Kosten zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung umverteilt werden. Nicht geklärt seien zum Beispiel

  • die Höhe der ärztlichen Vergütung im Vergleich zur Regelversorgung
  • Leistungsumfang, Definition der Leistung, Qualität der Leistung
  • Abrechnungswege (u.a. elektronische Datenlieferung §§ 295 ff SGB V)
  • der Bezug von Impfstoffen (u. a. Bezugsweg, Preise, Sprechstundenbedarfsabrechung)
  • Abrechnungsprüfung und Vermeidung von Doppelabrechnungen

Er regte die Diskussion über folgende Themen an: den Aufbau und die Weiterentwicklung von betriebsnahen Selbsthilfegruppen mit Unterstützung der Krankenkassen oder die Implementierung von nichtbetrieblichen Settings, z. B. in Betriebs-Kitas und gleichzeitig BGM für Erzieherinnen und Erzieher.

Die dritthäufigste Ursache aller AU-Fälle ist eine chronische Darmerkrankung. Die Prävalenz des Reizdarmsyndroms (RDS) liegt bei 11 T von 100 T. Dr. Lars Konopka, Gastroenterologe aus Wesseling, zeigte die Risiken und Spätfolgen auf, die eine falsche oder zu spät gestellte Diagnose verursacht. Viele einschneidende gesundheitliche Einbußen bis zur Arbeitsunfähigkeit können vermieden werden, wenn bei unklarem Verdacht Entzündungsmarker wie Calprotectin eingesetzt werden.

Über die Hälfte der anwesenden Teilnehmer hat sich spontan für eine Fortbildungsveranstaltung (s. Kasten rechts) zu diesem Thema angemeldet – ein überzeugendes Ergebnis der Aufklärung.

Einladung "Fortbildung zu Erkrankungen des Verdauungssystems"

    Fortbildungstermine

    15. Juni 2016, 16.00–19.00 Uhr, Oberhausen Dr. med. Jens-Christian Lynker, Dr. med. Norbert Krämer

    29. Juni 2016, 15.00–18.00 Uhr, Köln Dr. med. Lars Konopka, Dr. med. Sven Bender

    07. September 2016, 16.00–19.00 Uhr, Köln Dr. med. Lars Konopka, Dr. med. Sven Bender

    28. September 2016, 16.00–19.00 Uhr, Essen Dr. med. Jens-Christian Lynker, Dr. med. Norbert Krämer

    Anmeldung per Post oder E-Mail

    Stiftung Arbeitsmedizin und Prävention

    Friedrich-Eberle-Str. 4a, 76227 Karlsruhe

    Email: info@vdbw.de