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Handlungsfelder der Betriebsärzte zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit

Unabdingbare Voraussetzung einer erfolgreichen medizinischen Unter-nehmensberatung ist das eindeu-tige Bekenntnis des Unternehmens zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit durch mitarbeiterorientierte Vorsorge, eine klare strategische Planung auf der Basis belastbarer Planzahlen und der kontinuierlich ge-lebte Wille des Unternehmens zur Schaffung gesunder Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiter.

Die Schaffung einer alters- und alternsgerechten Arbeitswelt ist eine Querschnittsaufgabe, die viele betriebliche Bereiche berührt. Alle getroffenen Maßnahmen müssen passend ineinandergreifen und einer sich ständig weiter entwickelnden Gesamtstrate-gie folgen, die sich den technischen, organisatorischen und persönlichen Herausforderungen immerwährend stellen muss.

Planung der Gesamtstrategie

In seiner Beratungsfunktion kann der Betriebsarzt zunächst die Problematik bewusst machen und die Unternehmen zur Teilnahme an einem der zahlreich verfügbaren Selbstchecks zum demografischen Wandel (z. B. mit ABAS, AGE Cert, GeniAL u. a.) anregen, den Einsatz von Demografie-Lotsen im Betrieb unterstützen und Unter-suchungen zu Produktivität und Innovations-fähigkeit z. B. mit dem Work-Ability-Index begleiten. Auf der Basis der vorliegenden Altersstruktur, einer Krankenstandsanalyse, einer umfassenden Gefährdungs- und Risiko-beurteilung, ergänzt durch eine Anforde-rungs- und Belastbarkeitsanalyse und den anstehenden Herausforderungen des Unter-nehmens werden die demografierelevanten Themen ermittelt sowie die gesundheitli-chen Risiken herausgearbeitet und bewertet. Diese Analyse sollte im Fünf-Jahres-Turnus überprüft und an die aktuellen Veränderun-gen angepasst werden. Dabei geht es um Konzepte, die die Handlungsfelder allge-meine Wertschätzung, Unternehmenskultur, Führungsverhalten, Personalmanagement, Weiterbildung, Arbeitsgestaltung und Gesundheit zu einem ganzheitlichen „Age-Management“ bündeln und diese nachhaltig umsetzen.

Beratung des Betriebsarztes bei Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung

Gesunde Rahmenbedingungen sind Grund-voraussetzung für gesunde Arbeit: Die Ein-richtung von Arbeitsplätzen nach den Er-kenntnissen der Ergonomie und Arbeitsphysiologie mit dem Ziel, frühzeitig die Arbeitsplätze so zu gestalten, dass die Beschäftigten motiviert, qualifiziert und gesund altern können, ist Beratungsaufgabe eines jeden Betriebsarztes. Es gilt stets zu hinterfragen, ob die jeweils eingesetzten Mitarbeiter auch in 10 bis 20 Jahren dort noch arbeiten könnten.

Insbesondere sollten jene Tätigkeiten betrachtet werden, die mit gleichförmigen Arbeitsabläufen, Zwangshaltungen, körper-lich anstrengenden Arbeiten, schwerem Heben und Tragen, Daueraufmerksamkeit, Schichtarbeit, taktgebundenen Tätigkeiten, Hitze, Kälte, Lärm und Stäuben sowie hohem Zeitdruck einhergehen.

Betriebsärzte können beraten bei

  • der alternsgerechten Anpassung der Organisation der Arbeit,
  • der Gestaltung der Arbeitsplätze an den Bedürfnissen leistungsgewandelter und älterer Arbeitnehmer mit abnehmender körperlicher Leistungsfähigkeit (Sehvermögen, Muskelkraft),
  • Fragen der Mitarbeiter zum Tätigkeits- und Berufswechsel auf der Basis positiver Leistungsprofile,
  • der Ausnutzung innerbetrieblicher Stellenwechsel,
  • der Empfehlung regelmäßiger Belastungswechsel und der Erweiterung von Handlungsspielräumen,
  • der Suche nach neuen Tätigkeiten mit weniger alterskritischen Belastungen,
  • der Anregung altersgemischter Teams (auch Tandems) und
  • der Schaffung einer weniger beanspruchenden Arbeitszeitgestaltung durch individuelle Schichtarbeitsmodelle für Ältere (Vorwärtsrotation) unter Einbe-ziehung von Gleitzeit, (Lebens-)Arbeits-zeitkonten und weniger Wechselschichten.

Diese Effekte sind auch unter den Gesichtspunkten einer Verlängerung der Lebens-arbeitszeit zu beachten. Dabei ist aus Studien die generelle Zunahme der Inzidenz und Prävalenz degenerativ bedingter Muskel-Skelett-Erkrankungen in Kombination mit dem gleichbleibenden berufsbezogenen Risiko in Berufen der Produktion und des Dienstleistungsbereiches als erwiesen anzusehen.

Beratung des Betriebsarztes in der Betrieblichen Gesundheitsförderung

Gesundheit zu fördern und zu erhalten, ist wesentliches Ziel der betrieblichen Gesundheitsförderung. Gesundheit ist nicht ausschließlich „Privatsache“ der Beschäftigten, sondern sollte neben Qualität und Wirtschaftlichkeit im Mittelpunkt gerade alternder Unternehmen stehen. Gesunde Mit-arbeiter sind die Voraussetzung für wett-bewerbsfähige Unternehmen. Es geht um die Sensibilisierung der Eigenwahrnehmung des Mitarbeiters, der Handlungsempfehlun-gen nur dauerhaft umsetzen wird, wenn er von den Maßnahmen und Verhaltensände-rungen überzeugt ist und sich die Lösungsstrategien selbst erarbeitet hat. Die Stärkung der persönlichen Ressourcen basiert auf der Förderung der individuellen Kompetenzen durch Informationsvermittlung, Selbsterfah-rung, Erfahrungsaustausch und Reflexion. Nur durch Verknüpfung der drei Lernebenen über körperliche Übungen, emotionales Erleben und theoretisches Wissen entsteht ganzheitliches Lernen (Kuhnert 2001).

Ernährungs-, Bewegungs- und Entspan-nungsprogramme wirken nur dann nachhaltig motivierend, wenn Wissen, Gelerntes und Erfahrbares kontinuierlich im betrieblichen Rahmen dargeboten und überzeugt in die individuelle Lebenswirklichkeit übernommen werden. Voraussetzung ist, dass der Betriebsarzt langfristig diese Strategie mit verfolgt und prägt.

Individuelle Beratungsmaßnahmen

Stärkung psychosozialer Ressourcen (Stress-bewältigung):. Entspannungstechniken ver-folgen das Ziel, dem Individuum einen Zu-gang zur körperlichen Steuerung von Anspannung auf Entspannung beziehungsweise von Leistung auf Erholung zu ermög-lichen. Mit unterschiedlichen Techniken kann es gelingen, die autonomen Vorgänge gezielt ins Bewusstsein zu heben und daraufhin Verhaltensänderungen zu induzieren. Der Betriebsarzt kann bei der Auswahl individuell Hilfestellung leisten ( Abb. 1).

Darüber hinaus könnte auf der Basis des ABI-Indexes ein Arbeitsbewältigungs-Coaching initiiert und angeboten werden.

Stärkung der Bewegungsfähigkeit: Unstrittig ist, dass sich Sport und Bewegung in Alltag und Freizeit positiv auf Leistungsfähigkeit, Wohlbefinden und Fitness aus-wirken. Moderne Arbeitssitua-tionen unterstützen eine Reduk-tion der motorischen Leistung und begünstigen einen allmählichen Abbau der Ressourcen. Ein Nachlassen der allgemeinen Leistungsfähigkeit findet schließlich seinen Ausdruck u. a. in reduzierter Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit und Beweglichkeit. Die Möglichkeiten des Betriebsarztes setzen hier vielfältig an mit

  • Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingt einseitiger Belastungen des Be-wegungsapparates und zunehmend psy-chischer Belastungen unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit im Alter durch Einflussnahme auf die Maßnahmen bei der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz,
  • Reduktion von Bewegungsmangel durch den Vorschlag gesundheitssportlicher Aktivitäten,
  • Vorbeugung und Reduktion spezieller gesundheitlicher Risiken durch indivi-duelle Empfehlung geeigneter verhaltens- und gesundheitsorientierter Bewegungsprogramme (Borkel et al. 2011).

Sowohl der Betrieb als auch die Mitarbeiter profitieren: Der Betrieb gewinnt Mitarbeiter mit verbesserter Leistungsfähigkeit, die Mitarbeiter erleben Gesundheit und Wohlbefinden.

Stärkung der Ernährungskompetenz: Die An-passung des Ernährungs- und Genussmit-telkonsums an den alternden und zunehmend immobileren Organismus orientiert sich stark an tradiertem Verhalten und individuellen Möglichkeiten. Gesunde und bilanzierte Ernährung und die Ablehnung von Suchtmitteln verlangt eine intensive Auseinandersetzung mit theoretischem Fachwissen und den erklärten Willen, die Gesundheit dauerhaft zu erhalten. Dem emotionalen Lernen kommt eine ganz wesentliche Bedeutung zu. Die medizinische Beratung ist in diesen Fragen ein wichtiger Erfolgsbaustein. Wirksam unterstützen kann diese Initiative auch eine Kantinenverpflegung mit ernährungsphysiologisch wertvollem Nahrungsangebot.

Individuelle Gesundheitsvorsorge: Im deutschen Gesundheitswesen werden bereits ab dem 20. Lebensjahr eine Reihe individueller Vorsorgeuntersuchungen angeboten, die leider nur spärlich, insbesondere von Män-nern selten angenommen werden. Betriebsärzte sollten diese Maßnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung einerseits intensiv bewerben, in Sonderfällen zusätzlich als betriebliche Angebote realisieren.

Empfehlenswert sind aus betriebsärztlicher Sicht Vorsorgeuntersuchungen zur Feststellung der individuellen Leistungsfähigkeit im Alter von 35, 45 und 55 Jahren, um auf dieser Basis rechtzeitig präventiv beraten zu können. Das neue Präventionsgesetz sieht eine stärkere Kooperation der Krankenkassen mit den Unternehmen zum Aufbau und zur Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen in Zusammenarbeit mit den Betriebs- und Werksärzten vor.

Erhöhung der Impfbereitschaft im Erwachsenen-alter: Impfungen sind ein wichtiger Baustein der Gesundheitsvorsorge. Seitens der STIKO sind eine Reihe von Standardimpfungen – auch im höheren Erwachsenenalter – empfohlen. Leider werden insbesondere Auffrischimpfungen häufig vergessen, und es entstehen schwerwiegende Impflücken. Betriebsärzte können im Rahmen der Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge zum geeigneten Impfschutz beraten und diese Impf-lücken auf Wunsch des Mitarbeiters demnächst im Rahmen der Vorgaben des Präven-tionsgesetzes direkt schließen.

Gruppenberatungen und Kampagnen

Moderation von Gesundheitszirkeln: Die phy-sischen und psychischen Anforderungsmerkmale lassen sich gezielt in Gesundheits-zirkeln erfassen. Über die Moderation von Gesundheitszirkeln können Betriebsärzte geeignete Maßnahmen unter Berücksichtigung der ergonomischen Anforderungen und Möglichkeiten im zunehmenden Lebensalter vorschlagen und beispielsweise auf die Gestaltung von Schichtsystemen so-wie auf die Einführung von Lebens- und Jahresarbeitszeitkonten Einfluss nehmen. Alternsgerechte Arbeitsplätze sollten auch eine Jobrotation berücksichtigen.

Gesundheitstage: Die Programme von Gesundheitstagen müssen sich auch an den Bedürfnissen und dem Bedarf der älteren Belegschaft orientieren. Sie können die Inhalte der Individualberatung mit interessanten Angeboten zu Bewegung, Ernährung und Entspannung sinnvoll ergänzen und auch zur Erprobung neuer Methoden einladen.

Auswertung der betrieblich erhobenen Gesundheitsdaten: Aus der regelmäßig überarbeiteten Gefährdungsbeurteilung, den arbeitsmedizinischen Vorsorgeangeboten, den betrieblichen Gesundheitsdaten, den Gesundheitsberichten der Krankenkassen einschließlich der persönlichen Beobachtungen und Erkenntnisse der Betriebsärzte entsteht ein Datenpool, der – anonymisiert – wertvolle Erkenntnisse zur Organisation der Arbeit und Arbeitsgestaltung liefern kann. Daraus können Vorschläge des Betriebsarztes resultieren, wie dauerhaft gesunde Arbeit organisiert werden kann. So gilt es, die meist starren Schichtsysteme zu überdenken und körperliche Belastungen den älter werdenden Belegschaften anzupassen. Vorurteile über die Leistungsfähigkeit Älterer müssen abgebaut und deren Erfahrung in Innovationsprojekten zur Vermeidung von Sackgassen genutzt werden. Mit dem Status von Fachlaufbahnen neben den hierarchischen Karrieren kann es gelingen, die Veränderungs- und Lernfähigkeit durch den bewussten Wechsel zwischen Positionen und Aufgaben zu fördern. Ziel ist es, altersgerechte Berufsverläufe zu entwickeln, alterskritische Tätigkeiten zu vermeiden und Gender-Differenzen rechtzeitig zu erkennen.

Beratung des Managements zum gesunden Führen bei älter werdenden Belegschaften: Unsere Gefühle, Einstellungen und Überzeugungen bestimmen unser Verhalten und Handeln. Auf der Basis der beschriebenen Datenerhebungen kann der Betriebsarzt über ein Gesundheitsprofil des Unterneh-mens verfügen, das wesentlich über die Da-ten des Managements hinausgeht. Da gesun-des Führen und die Achtung der humanisti-schen Werte wesentlich zu Gesundheit und Arbeitsplatzzufriedenheit beitragen, müssen die Erkenntnisse – selbstverständlich unter strenger Beachtung der Schweigepflicht – regelmäßig in die medizinische Unternehmensberatung einfließen. Das Management muss lernen, ältere Beschäftigte nicht nach dem Defizitmodell („weniger leistungsfähig, kaum lernfähig, langsamer in der Informationsaufnahme, weniger belastbar und häufiger krank“) zu führen, sondern dass vielmehr ein lernphasenorientiertes Führen nach dem Kompetenzmodell („Men-schen in altersgerechter Arbeitskultur – ar-beiten dürfen, können und wollen“) erforder-lich ist. Dies sollte regelmäßig in „Zukunftsgesprächen“ mit den Mitarbeitern thematisiert werden.

Ein kooperativer Führungsstil wirkt sich im Unterschied zum hierarchischen positiv auf das Betriebsklima, die Gesundheit und Produktivität der Beschäftigten aus, besonders mit Blick auf ältere Beschäftigte. Zunächst bedarf es einer Selbstreflexion der Führungskräfte, die der Betriebsarzt kraft seiner Stellung erfolgreich anstoßen kann: Gelassenheit, die Fähigkeit, Aufgaben auch komplexer Natur besser zu lösen, größere Erfahrung im Umgang mit Menschen. Nur wer bei sich selbst diese neuen Potenziale entdeckt, wird sie auch bei seinem älteren Gegenüber eher vermuten. Diese Erkenntnis ist der wohl wichtigste Schlüssel, um älteren Beschäftigten gerecht zu werden, ihre Schwächen zu akzeptieren und ihre Stärken zu fördern.

Es muss eine Kultur der „Achtsamkeit für Arbeitsfähigkeit“ entstehen und wesentlich von der Führung geprägt sein. Im Ergebnis steht „Wertschöpfung durch/trotz Wertschätzung“.

Berufliche Rehabilitation

Betriebsärzte können

  • frühzeitig Erholungs- und Rehabilita-tionsbedarf erkennen,
  • fachlich im Akutfall begleiten,
  • auf Wunsch zu Behandlungsalternativen beraten,
  • bei der Auswahl der Rehabilitationsmaßnahmen helfen,
  • Informationen zum Anforderungsprofil für die Reha-Klinik beschaffen,
  • sozialmedizinische Hilfestellung im Krankheitsprozess leisten,
  • bei der Wiedereingliederung im Betrieb begleiten,
  • im Abgleich zwischen Belastung und Be-anspruchung einen nachhaltigen Ge-nesungs- und Rehabilitationserfolg si-chern und so
  • den Arbeitsplatz des Mitarbeiters erhalten helfen.

Betriebliches Eingliederungs-management

Kernaufgabe des Betriebsarztes ist nach § 3 (1) 1.f) ASiG die „Beratung in Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie die Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter“. Eine möglichst frühzeitige Erfassung der Langzeiterkrankungen ermöglicht die rasche Einbindung des Betriebsarztes in den Genesungsprozess und damit die Vernetzung der gesundheitlichen Rehabilitation mit den betrieblichen Erfordernissen. Die frühzeitige Vorbereitung des Betriebs auf zu erwartende Einschränkungen führt zu einer besseren „Planbarkeit“ und so zu einer Kostenreduktion für zusätzliches Personal und dessen Einarbeitung. Der Nutzen für den Mitarbeiter liegt auf der Hand: Mit der „Unterstützung in schweren Zeiten“ durch den Betriebsarzt als „Lotse im Medizin-dschungel“ erhöhen sich die Chancen auf eine erfolgreiche Diagnostik und Therapie, das Selbstwertgefühl des Mitarbeiters wird gestärkt und berechtigte Ansprüche an die Träger der Sozialversicherung können frühzeitig geltend gemacht werden.

Durch engmaschige Begleitung der Wie-dereingliederung durch den Betriebsarzt auf der Basis eines positiven Leistungsprofils (z. B. mit IMBA) werden Überforderungen am Arbeitsplatz vermieden und einer drohenden Chronifizierung von Erkrankungen vorgebeugt.

Kontakte zu den externen Partnern im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Kontakte zu Integrationsämtern, Integra-tionsfachdiensten, den Trägern der Gesetzlichen Unfallversicherung, der Staatlichen Rentenversicherung, den Krankenkassen so-wie den staatlichen Arbeitsschutzverwaltungen sind wichtige Ressourcen für die Beratungsaufgabe des Betriebsarztes. Sowohl die Beratung des Unternehmers als auch die Betreuung der Mitarbeiter erfordern den ste-tigen Kontakt zu diesen Multiplikatoren, die allgemein und im Einzelfall wertvolle Hilfestellungen liefern können.

Literatur

Borgdorf-Albers G: Ruhepunkt – Hilfen gegen Stress. Stuttgart: Klett, 2000.

Kuhnert M: Gelenkschule – sanfte Bewegung schützt. Stuttgart: VHS-Handbuch, 2001.

Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) vom 17. Juli 2015, BGBl I, Jg. 2015, Nr. 31, S. 1368 ff.

    Weitere Infos

    BMBF: Demographischer Wandel – (k)ein Problem. Bonn, 2011

    www.kofa.de/fileadmin/Dateiliste/Publikationen/Sonstige_Dateien/Demografischer-Wandel-_k_ein-Problem_.pdf

    Borkel A et al. Gesund älter werden und arbeitsfähig bleiben? iga-report 15, 2011

    www.dnbgf.de/fileadmin/texte/Downloads/uploads/dokumente/2008/iga_report_15.pdf

    Why WAI – Der Work Ability Index im Einsatz für Arbeitsfähigkeit und Prävention- Erfahrungsberichte aus der Praxis. BAuA, 2011.

    www.baua.de/de/Publikationen/Broschueren/A51.pdf?__blob=publicationFile&v=17

    Autor

    Dr. med. Hanns Wildgans

    ias Aktiengesellschaft

    Lothstraße 19/II

    80797 München

    hanns.wildgans@ias-gruppe.de

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