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Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: DFG-Senatskommission legt 50. MAK- und BAT-Werte-Liste vor

Quelle: DFG

Am 23. Juli überreichte DFG-Präsident Professor Peter Strohschneider in Berlin die Liste an Hans-Peter Viethen, Ministerialdirektor im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Sie enthält 65 Änderungen und Neuaufnahmen und ist neben der gedruckten Form auch digital im Open Access verfügbar. Bei der Übergabe im Rahmen der Sitzungen der Senatskommission dankten Strohschneider und Viethen den Kommissionsmitgliedern für ihre ebenso gewissenhafte wie wertvolle Arbeit. „Die Vorschläge der Senatskommission bilden in Deutschland eine wichtige sachliche Grundlage für die Gesetzgebung und sie erfahren darüber hinaus weltweit hohe Aufmerksamkeit. Im Übrigen erfüllt die DFG unter anderem mit der MAK- und BAT-Werte-Liste auch ihren satzungsgemäßen Auftrag zur wissenschaftlichen Politikberatung", sagte der DFG-Präsident. Andrea Hartwig, die Vorsitzende der Kommission, Profes-sorin für Lebensmittelchemie und Toxikologie am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), stellte bei der Übergabe die Kommission und ihre Aufgabenbereiche vor und illustrierte die wissenschaftliche Arbeit und deren Relevanz anhand von Beispielen.

Das internationale Interesse an der Arbeit der Kommission zeigen auch die Abrufe der „MAK Collection" im Open Access. Mit mehr als 200 000 Abrufen hat sich die Zahl im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt. Diese Steigerung speist sich erheblich aus dem nichteuropäischen Ausland. Seit 1985 gibt es die MAK- und BAT-Werte-Liste in englischer Sprache. Die Empfehlungen der Kommission werden regelmäßig auch von der Europäischen Kommission herangezogen, und sie arbeitet eng mit weiteren internationa-len Gremien zusammen.

Die Liste enthält neben den namensge-benden MAK-Werten – den Stoffmengen, die als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz langfristig keinen Schaden verursachen – Angaben darüber, ob Arbeitsstoffe Krebs erzeugen, Keimzellen oder in der Schwangerschaft das werdende Kind schädigen, Haut oder Atemwege sensibilisieren oder über die Haut aufgenommen werden. Sie weist außerdem die Konzentration eines Stoffes im Körper aus, der ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen (BAT-Werte). Außerdem beschreibt sie die Biologischen Leit- und die Arbeitsstoff-Referenz-Werte (BLW- beziehungsweise BAR-Werte). Zu allen überprüften Stoffen liegen jeweils ausführliche wissenschaftliche Begründungen vor, mit denen die Entscheidungsprozesse der Kommission transparent dargelegt werden. Die Vorschläge für Änderungen und Neuaufnahmen stehen bis zum 31. Dezember 2014 zur Diskussion. Bis dahin können dem Kommissionssekretariat neue Daten oder wissenschaftliche Kommentare vorgelegt werden.

Wichtige Änderungen enthält die aktuelle Liste für Dichlormethan. Hier hat die Kommission einen MAK-Wert von 50 ml/m3 festgelegt, der vor Neurotoxizität sowie einem erhöhten Krebsrisiko effektiv schützt. Schwangere sollten dem Stoff jedoch gar nicht ausgesetzt sein. Dichlormethan dient als Lösungsmittel und wurde als Ersatz für ozonabbauende Kältemittel in Kühlschrän-ken verwendet. Tetrafluorpropen, das in Klima-anlagen von Autos zum Einsatz kommen könnte, hat erstmals einen MAK-Wert erhalten. Außerdem hat die Kommission einen MAK-Wert für Diacetyl erarbeitet. Dieser Stoff greift die Lunge aggressiv an und stand in der Diskussion, nachdem bei der Produktion von Mikrowellenpopcorn in den USA Menschen zu Schaden gekommen sind. Auf der Basis eines 2010 etablierten Verfahrens zur Übertragung von Tierversuchsergebnissen auf den Menschen zur Ableitung von MAK-Werten hat die Kommission die letzten zwei von insgesamt 37 Stoffen überprüft und diesen Prozess damit abgeschlossen: So wurde der Wert für Diethylhexylphthalat (DEHP) auf 2 mg/m3 gesenkt und der für Diazinon bei-behalten.

Insgesamt enthält die Liste elf Überprüfungen und Neuerungen bei den krebser-zeugenden Arbeitsstoffen, drei Verdachtsfälle auf eine keimzellverändernde Wirkung (Glycidol, 4-Aminobiphenyl und 2-Naphthyl-amin) und 17 Überprüfungen auf Gefährdung während der Schwangerschaft. Neun Stoffe wurden als „auch über die Haut aufgenommen schädlich" neu aufgenommen und vier in dieser Kategorie beibehalten. Im Teil „BAT-Werte, BLW, EKA und BAR" gibt es fünf Änderungen und Neuaufnahmen. Zwei Stoffe erhielten einen neuen BAT-Wert, während für Borsäure und Tetraborate kein BAT-Wert abgeleitet werden konnte; für diese Stoffe gibt es nicht genug Daten, um eine Obergrenze anzugeben, die einen Schaden verhindert.

Nach der Vorlage der 50. MAK- und BAT-Werte-Liste steht im Jahr 2015 bereits das nächste Jubiläum für die DFG-Senatskommission an: Dann jährt sich ihre Gründung zum 60. Mal.

Weitere Informationen über die Arbeit der Senatskommission, eine detaillierte Liste mit allen Neuaufnahmen und Änderungen sowie den Zugang zu den Open-Access-Publika-tionen der MAK Collection finden Sie im Inter-net. Dort sind auch die Ansprechpersonen bei der DFG und die Kontaktdaten des Kommissionssekretariats veröffentlicht.

 http://www.dfg.de/../../../../../dfg_profil/gremien/senat/gesundheitsschaedliche_arbeitsstoffe/index.jsp

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