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Fortbildung in der Arbeitsmedizin

„Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf ausüben, sind verpflichtet, sich in dem Umfange beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist. Auf Verlangen müssen sie ihre Fortbildung gegenüber der Ärztekammer durch ein Fortbildungszertifikat einer Ärzte-kammer nachweisen.“ So bestimmt es die (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte [1].

Für viele Kolleginnen und Kollegen sind die berufsbegleitende Aktualisierung ihres Wissens sowie die kontinuierliche Erweiterung der fachlichen Kompetenz selbstverständlich. Neben der medizinischen Ent-wicklung in allen Bereichen unseres Querschnittsfaches sind auch technische Innovationen vieler von uns betreuter Branchen und die permanenten Rechtsänderungen im dualen Arbeitsschutzsystem essentielle Inhalte arbeitsmedizinischer Fortbildung, der im Alltag eine große qualitätssichernde Bedeutung zukommt. Eine generelle Nachweispflicht der ärztlichen Fortbildung ist bisher in Deutschland nur für Vertragsärzte (§ 95d SGBV) und für Fachärzte im Kranken-haus (§ 137 Abs. 1 Nr. 2 SGBV) gesetzlich ver-ankert [2]. Sie müssen einen Nachweis von 50 Punkten pro Jahr im drei- bis fünfjährigen Rhythmus nachweisen. Fortbildungsnach-weise wurden in der Arbeitsmedizin bisher nur bei internen (z. B. GQB) und Kunden-Audits nachgefragt.

Die Fortbildungsangebote in der Arbeits-medizin haben dennoch in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen: Von den großen Kongressen der wissenschaftlichen Fachgesellschaft (DGAUM) und des Berufsverbands (VDBW) über regionale Tagun-gen und Fachgespräche von Universitätsinstituten, Akademien, Gewerbeärzten, Unfallversicherungsträgern, der Industrie und freien Veranstaltern mit überwiegend gutem Informationsgehalt bietet sich eine breite Palette, die mit meist hohem Zeitaufwand bei (noch) passablen Kongressgebühren einhergeht. Angebote in Zeitschriften sind im Bereich der Arbeitsmedizin entsprechend des Anteils der Ärzte an der gesamten Ärzte-schaft bisher eher die Ausnahme, ebenso Balintgruppen, Supervisionen und Hospitationen.

In Anbetracht unserer Rolle als Berater im Unternehmen müssen wir in der Fortbil-dung aber eine Vorreiterrolle spielen: Einerseits erwarten die Unternehmen klare Aussagen, die ihre Zukunftsfähigkeit in Demografie, Ergonomie und Arbeitszufriedenheit absichern, andererseits wollen auch die Patienten nicht selten einen fachkundigen (zweiten) Rat in aktuellen Gesundheitsfragen. Eine hohe fachliche und soziale Kompetenz des Arztes, gepaart mit Verständnis für ökonomische und technische Fragen ist hierfür eine wesentliche Voraussetzung, die permanente Beschäftigung mit neuen Entwicklungen und deren Bewertung im Kreis der Kolleginnen und Kollegen daher unum-gänglich.

In den kommenden Jahren wird die Fortbildung vor neuen Herausforderungen stehen: Neben den schon heute geltenden hohen Anforderungen an die Qualität und wissenschaftliche Evidenz, Verständlichkeit und Aktualität, Produktneutralität und Rechtskonformität wird in der Zukunft auch die niedrigschwellige orts- und zeitunabhängige Erreichbarkeit eine wesentliche Rolle spielen. Nach dem Einzug elektroni-scher Inhalte im Studium und e-Learning in der Weiterbildung ist auch in der Fortbildung die Zeit reif für die neuen Medien. Interaktiven Angeboten, die sich individuell an Kenntnisstand und Lernfortschritt des Teilnehmers anpassen und unter Nutzung von Ton und bewegtem Bild neue Dimensionen für die Fortbildung ermöglichen, gehört die Zukunft. Darüber hinaus muss ein besonderes Gewicht auf dem Aufbau von Wissensdatenbanken liegen, die ständig weiterentwickelt und aktualisiert werden.

Auch ASU wird diesem neuen Trend der Fort- und Weiterbildung in den nächsten Jahren verstärkt Rechnung tragen: Neben dem regelmäßigen Link auf Hintergrundinformationen zum Thema in früheren Veröffentlichungen, die über das umfangreiche Archiv bereitgestellt werden, bieten wir im Rahmen einer Projektpartnerschaft mit der Universität München auch e-Learning mit CME-Punkten, das für alle Arbeitsmediziner – auch ohne ASU-Abonnement – frei zugänglich ist. Dabei geht es nicht um das vordergründige „Punktesammeln“, sondern vielmehr um eine niederschwellige und ab-wechslungsreiche Beschäftigung mit den vielfältigen Inhalten unseres Fachgebiets. Nur unter Nutzung möglichst vieler Informa-tionsquellen wird es uns in der Zukunft gelingen, unserer anspruchsvollen Beraterrolle in den Unternehmen gerecht zu werden.

Dr. med. Hanns Wildgans, München

Quellen

[1] (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte, Bundesärztekammer (Fassung 2011).

[2] Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärzt-lichen Fortbildung, Berlin, 2007.

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