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Früherkennung von Hautkrebs als betriebsärztliche Aufgabe

Die Zahl der Hautkrebsfälle in Deutschland hat sich nach Angaben der Deutschen Krebshilfe in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt. Derzeit erkranken allein etwa 234 000 Menschen pro Jahr neu an einem Tumor der Haut. Am häufigsten ist der so genannte weiße Hautkrebs, dazu zählen der Basalzellenkrebs und das Plattenepithelkarzinom. Am gefährlichsten ist der schwarze Hautkrebs, das „maligne Melanom“. Jährlich erkranken in Deutschland etwa 207 000 Menschen neu am weißen sowie 19 220 Menschen am schwarzen Hautkrebs. Allein am malignen Melanom verstarben nach Angaben des Robert Koch-Instituts im Jahr 2010 insgesamt 2711 Menschen.

Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund lädt die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) nun erstmals in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) in der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) zu der ärztlichen Fortbildung „Früherkennung von Hautkrebs als betriebsärztliche Aufgabe“ am Mittwoch, den 3. Dezember 2014, von 11:00 bis 17:30 Uhr im Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Universitätsmedizin Mainz, Kupferbergterrasse 17–19, 55116 Mainz, ein.

Untersuchung der Haut zur Früherkennung von Hautkrebs gehören schon heute zum festen Bestandteil der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge, wie diese in der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) festgeschrieben ist, vor allem dann, wenn die derzeit geltenden Grenzwerte bei Exposition gegenüber künstlicher optischer Strahlung überschritten werden. Bei Schweißarbeiten ist dies oftmals schon bereits nach wenigen Sekunden der Fall. Mit dieser Pflichtvorsorge ist primär ein Facharzt bzw. Fachärztin für Arbeitsmedizin oder ein Arzt bzw. Ärztin mit der Zusatz-bezeichnung Betriebsmedizin zu beauftragen. Verfügt die Arbeitsmedizinerin bzw. der Arbeitsmediziner nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse, so haben sie Ärztinnen oder Ärzte hinzuzuziehen, die die Anforderungen der ArbMedVV erfüllen. In Deutschland gibt es derzeit rund 3400 Dermatologen, die sich u. a. mit der Abklärung, Behandlung und Betreuung von Patienten mit bösartigen Hauttumoren befassen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte zur Sicherung eines flächen-deckenden, bevölkerungsbezogenen Hautkrebs-Screenings für die Durchführung sowohl die Hausärzte, das sind hausärztlich tätige Fachärzte für Allgemeinmedizin, Fachärzte für Innere Medizin, praktische Ärzte oder Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, und die Dermatologen berücksichtigt als auch darüber hinaus in der im April 2014 erschienenen S3-Leitlinie „Prävention von Hautkrebs“ ein zweistufiges Hautkrebs-Screening definiert. Demnach soll ein Haut-krebs-Screening nur von approbierten Ärzten durchgeführt werden, die eine mehrstündige, anerkannte Fortbildung zur Durchführung eines Hautkrebs-Screenings erfolgreich absolvieren. Zu dieser qualifizierten Ärztegruppe können auch Fachärzte für Arbeitsmediziner und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsärzte gehören, wenn sie sich im Rahmen einer entsprechenden Fortbildung für die evidenzbasierte Durchführung eines Hautkrebsscreening qualifiziert haben.

Die DGAUM bietet als wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft nun erstmals eine solche Fortbildung an und unterstützt auf diese Weise nachhaltig die Präventionsbemühungen zur Vermeidung von Hautkrebserkrankungen.

Darüber hinaus weist die DGAUM darauf hin, dass bereits im August 2013 im gemeinsamen Ministerialblatt die wissenschaftliche Begründung „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“ veröffentlicht wurde. Daher sei zu erwarten, dass diese Berufskrankheit in den nächsten Monaten in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen werde.

Auch vor diesem Hintergrund sieht die Fachgesellschaft einen besonderen Fortbildungsbedarf im Bereich der Arbeitsmedizin, wenn es um die Früherkennung von Hautkrebs geht.

    Fortbildungsveranstaltung

    Früherkennung von Hautkrebs als betriebsärztliche Aufgabe

    Mainz, Mittwoch, 3. Dezember 2014, 10:00 bis 18:00 Uhr

    Tagungsort

    Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Universitätsmedizin Mainz

    Kupferbergterrasse 17–19, 55116 Mainz

    Kosten

    Mitglieder DGAUM: € 190,– (auch Neumitglieder)

    Sonstige: € 390,–

    Bankverbindung

    Kontoinhaber: DGAUM e. V. bei der Commerzbank Frankfurt-Hoechst

    Kto-Nr.: 0746060000

    BLZ: 50 080 000

    IBAN DE87500800000746060000

    BIC DRESDEFF

    Verwendungszweck: Hautkrebs 2014 / (Name des Teilnehmers)

    Verbindliche Anmeldung

    Sonja Hillebrand

    Geschäftsstelle DGAUM

    Schwanthaler Straße 73 b, 80336 München

    Tel.: +49 (0) 89 / 33 03 96-0

    Fax: +49 (0) 89 / 33 03 96-13

    gsdgaum@dgaum.de

    https://www.dgaum.de/

    Bitte berücksichtigen Sie:

    Die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dieser Veranstaltung ist auf 40 Personen begrenzt.

    Diese Veranstaltung wurde durch die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz mit 8 Fortbildungspunkten zertifiziert.

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