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Gefahrstoffliste des IFA in neuem Gewand

Quelle: DGUV

Bei der Neufassung sind die 5. Anpassung und die Berichtigung der CLP-Verordnung berücksichtigt worden. Darüber hinaus enthält sie neben den Arbeitsplatzgrenzwerten der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 900) die Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen aus der neuen TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“. Wie bisher werden die in der TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, erbgut-verändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe“ aufgeführten Stoffe, die krebserzeugenden Tätigkeiten und Verfahren nach TRGS 906 sowie die Biologischen Grenzwerte – BGW (TRGS 903) aufgeführt.

Ergänzende Informationen betreffen u. a. Messverfahren (DFG, BGI 505, IFA-Arbeitsmappe, HSE, NIOSH, OSHA), Hinweise zur Arbeitsmedizin und auf stoffbezogene Regelungen in EU-Verordnungen, der Gefahrstoffverordnung, der Chemikalienverbots-verordnung, zu Technischen Regeln für Gefahrstoffe sowie auf Regelungen der Unfallversicherungsträger.

Mit der Gefahrstoffliste 2014 hat das IFA die wichtigsten stoffspezifischen Regelungen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, verbunden mit ergänzenden Hinweisen bei einzelnen Stoffen, in einer Tabelle zusammengefasst. Die nachstehenden Versionen aktualisieren die Gefahrstoffliste aus dem Jahr 2012.

Die Gefahrstoffliste mit den neuen Ein-stufungs- und Kennzeichnungsbezeichnungen (IFA Report 1/2014 „Gefahrstoffliste 2014 GHS“) kann als gedruckte Version kostenlos bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Alte Heer-str. 111, 53757 Sankt Augustin, angefordert werden und steht als pdf-Datei im Internet zur Verfügung. Eine Ausgabe mit den alten Einstufungs- und Kennzeichnungsbezeichnungen (IFA Report 2/2014 „Gefahrstoffliste 2014“) ist zusätzlich als pdf-Datei verfügbar.

 http://www.dguv.de/ifa/gefahrstoffliste

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