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Meldungen

Neue Biostoffverordnung in der Praxis

Quelle: BAuA

Die wesentlichen Themen der Fachtagung waren dabei die Fachkundeanforderungen nach Biostoffverordnung, der Wegfall der Schutzstufenzuordnung bei nicht gezielten Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und die erforderliche Erlaubnis für Arbeiten mit hochpathogenen Krankheitserregern. Mit der Neufassung der Biostoffverordnung ist es gelungen, moderne, wirkungsvolle Präven-tionsansätze bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen weiter zu entwickeln und umzusetzen. Zugleich ist die Biostoffverordnung praxisnäher geworden. So befassten sich verschiedene Vorträge mit den Anforderungen an die Fachkunde beim Umgang mit Biostoffen. Hier konkretisiert und differenziert die Verordnung die Fachkundeanforderungen nach verschiedenen Gesichtspunkten. Für die Arbeit mit hochpathogenen Erregern sieht die novellierte Verordnung künftig eine behördliche Erlaubnis vor. Auch ist die „Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 100 – Laboratorien“ entsprechend der neuen Biostoffverordnung angepasst worden. Bei nicht gezielten Tätigkeiten mit Biostoffen, z. B. bei der Geflügelzucht, beim Sortieren von Zwiebeln oder der Sanierung von Gebäuden mit Schimmelpilzbefall, ist die Schutz-stufenzuordnung weggefallen. Beim BioStoffTag wurden Möglichkeiten der Gefährdungsbeurteilung für solche Arbeiten vorgestellt.

 https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/ABAS/ABAS_node.html

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