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Aktionsbündnis für die Arbeitsmedizin gegründet

Unser Nachwuchs ist unsere Zukunft!

Der demografische Wandel in Deutschland wird zu einem generellen Fachkräftemangel führen. Dieser betrifft nahezu alle Fachgebiete, u. a. auch das Gesundheits-wesen. Experten der Unternehmensberatung von Roland Berger erwarten in ihrer Studie über den Fachkräftemangel im Gesundheits-wesen, dass der Fachkräftemangel bis ins Jahr 2015 auf ca. 15 % ansteigen wird. Dies entspricht rund 175 000 Stellen im medizinischen und Pflegebereich, die in Deutschland unbesetzt bleiben könnten (s. Weitere Infos). Auch die Arbeitsmedizin ist hiervon betroffen. Ähnliche Probleme haben aber auch die Ingenieurswissenschaften. Dies macht sich bereits heute beim Gesundheits-schutz am Arbeitsplatz im Bereich der Sicher-heitsingenieure bemerkbar.

Derzeit sind in Deutschland etwa 12 000 berufstätige Ärzte und Ärztinnen mit arbeits-medizinischer Fachkunde bei den zuständi-gen Landesärztekammern gemeldet (Schoel-ler 2014). Die Zahl ist seit über zehn Jahren nahezu konstant, doch die demografische Entwicklung führt dazu, dass über ein Drittel dieser Ärzte und Ärztinnen zwischenzeitlich das 65. Lebensjahr erreicht oder überschritten haben und dadurch auch in der Arbeitsmedizin ein Fachkräftemangel droht. Es sei denn, dass ausreichend junge Ärzte und Ärztinnen für dieses interessante und vielseitige präventivmedizinische Fach gewonnen werden.

Die Arbeitsmedizin hat dieses Problem erkannt und Aktivitäten zur Nachwuchsförderung angestoßen. Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sich der Nachwuchsproblematik in der Arbeitsmedizin angenommen und den Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed), der das Ministerium in allen Fragen der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie zu sonstigen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes berät, gebeten, Vorschläge zur Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses zu erarbeiten.

Der AfAMed hat hierzu im Januar 2013 eine Nachwuchskonferenz durchgeführt und eine Resolution verabschiedet, die u. a. vom Präsidenten der Bundesärztekammer sowie namhaften Vertreten des BMAS, der Länder, der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der Arbeitgeber (BDA), der wissenschaft-lichen Fachgesellschaft (DGAUM) und des Berufsverbandes (VDBW) unterzeichnet wurde (Letzel 2013). Die Unterzeichner der Resolution haben sich dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles zu tun, um den arbeitsmedizinischen Nachwuchs in Deutschland zu fördern. Insbesondere einigte man sich darauf, ein Aktionsbündnis zur Förderung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses zu gründen. Diese Verabredung wurde nun am Rande der 54. wissenschaftlichen Jahrestagung der DGAUM in Dresden am 2. April 2014 umgesetzt und ein Förderverein mit dem Namen „Aktionsbündnis zur Förderung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses“ (Kurzform: „Aktionsbündnis Arbeitsmedizin“) gegründet. Eine entspre-chende Satzung wurde von 39 Gründungsmitgliedern (31 ordentliche Mitglieder und 8 korporative Mitglieder) verabschiedet, die u. a. aus der Wissenschaft, der Praxis, den Ländern, der gesetzlichen Unfallversicherung, der Industrie, den Verlagen sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeits-medizin stammen. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, hat die Schirmherrschaft für das Aktionsbündnis übernommen.

Ziele des Aktionsbündnisses sind u. a. die Beschaffung und Vergabe von Mitteln zur Förderung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses in Deutschland zugunsten von Körperschaften des öffentlichen und/oder privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind, sowie von Privatpersonen, die diese Mittel ausschließlich zur Förderung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses ver-wenden. Im Einzelnen sind folgende Aktivi-täten durch das Aktionsbündnis geplant:

  • Die Unterstützung und Förderung der arbeitsmedizinischen Ausbildung von Medizinstudierenden, Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten z. B. durch Stipendien, Weiterbildungsstellen oder andere Fördermaßnahmen.
  • Die Vergabe von Wissenschaftsstipendien für arbeitsmedizinische Promotionen, Habilitationen, (Junior)Professuren.
  • Die Unterstützung, Organisation und/oder Durchführung von Veranstaltungen zur Verbesserung der arbeitsmedizini-schen Aus-, Fort- und Weiterbildung.
  • Familienunterstützende Maßnahmen, z. B. bei der Kinderbetreuung während Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie beim Besuch von Kongressen.
  • Die Qualitätssicherung der arbeitsmedizinischen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die Evaluierung von Praxismethoden der Arbeitsmedizin.
  • Die Vergabe wissenschaftlicher Projekte zur Versorgungsforschung im Bereich Arbeitsmedizin sowie Forschung im be-triebsärztlichen Versorgungsfeld.
  • Die Vergabe von Preisen für innovative Projekte zur Verbesserung der Aus-, Fort- und Weiterbildung.
  • Die Unterstützung von öffentlichen Ver-anstaltungen, Publikationen und der Öf-fentlichkeitsarbeit im Bereich Arbeits-medizin,
  • Die Stärkung der universitären und der praktischen Arbeitsmedizin sowie die Förderung des arbeitsmedizinischen As-sistenzpersonals.

Literatur

Letzel S: Vorbeugen, Aufklären, Helfen – Betriebsärzte sind unverzichtbar! Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2013; 48: 116–118.

Schoeller A: Statistik „Arbeitsmedizinische Fachkunde“ 2013 der Bundesärztekammer. Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2014; 49: 36–38.

Werden auch Sie Mitglied

des Aktionsbündnisses Arbeitsmedizin und unterstützen Sie die Nachwuchs-förderung in der Arbeitsmedizin. Gerne senden wir Ihnen die aktuelle Satzung und einen Aufnahmeantrag zu.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter:

Aktionsbündnis Arbeitsmedizin

c/o Adresse:

Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel

Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Universitätsmedizin Mainz

Obere Zahlbacher Straße 67

55131 Mainz

letzel@uni-mainz.de

    Aktionsbündnis Arbeitsmedizin

    In den Vorstand des Aktionsbündnises zur Förderung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses wurden im Rahmen der Gründungsversammlung am 2. April 2014 in Dresden folgende Personen gewählt:

    • 1. Vorsitzender: Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel, DGAUM, Mainz
    • 2. Vorsitzender: Dr. med. Wolfgang Panter, VDBW, Duisburg
    • Schatzmeister: Prof. Dr. Stephan Brandenburg, BGW, Hamburg
    • Schriftführer: Priv.-Doz. Dr. med. Christoph Oberlinner, BASF, Ludwigshafen
    • Beisitzer: Frau Dr. Beate Beermann, BAuA, Dortmund; Dr. Walter Eichendorf, DGUV; St. Augustin; Dr. med. Hanns Wildgans, ias AG, München

    Das Aktionsbündnis Arbeitsmedizin hat ordentliche und korporative Mitglieder, zudem können Ehrenmitglieder benannt werden. Ordentliche Mitglieder des Ver-eins können Einzelpersonen oder juristi-sche Personen, wie etwa Gesellschaften, Personenvereinigungen oder Verbände, sein, die eine natürliche Person als Vertreter benennen. Behörden, Vereinigun-gen und Gruppierungen, die direkt oder indirekt Bezug zur Arbeits- oder Betriebs-medizin haben, können als korporative Mitglieder diesem Vereins angehören. Auf Wunsch des Vorstandes beraten diese den Vorstand über einen Beirat in fachlichen Fragen, indem sie einen Vertreter für dieses Germium benennen. Als Mitgliedsbeitrag werden derzeit für ordentliche Mitglieder € 100 (für Einzel-personen) und € 1000 (für juristische Personen, Gesellschaften, Personen-vereinigungen und Verbände) diskutiert. Die Beitragsordnung soll dann im Rah-men der ersten ordentlichen Mitglieder-versammlung des Vereins verabschiedet werden.

    Kontakt

    Univ.-Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel

    Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Universitätsmedizin Mainz

    Obere Zahlbacher Straße 67– 55131 Mainz

    Tel.: +49 (61 31) 17-92 13

    Fax: +49 (61 31) 17-90 45

    E-Mail: letzel@uni-mainz.de

    Weitere Infos

    Fachkräftemangel im Gesundheitswesen

    https://www.rolandberger.com/en/Search.html