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Welche Konsequenzen können aus den Zahlen gezogen werden?

Statistik “Arbeitsmedizinische Fach-kunde“ 2013 der Bundesärztekammer

B etriebsärzte sind eine wichtige Säule im Arbeitsschutz. Es sind viele Aufgaben angesichts der neuen Arbeitsbedingungen mit Arbeitsverdichtung, Entgrenzung der Arbeit und Freizeit und des demografischen Wandels zu bewältigen. Betriebsärzte sind aufgrund ihrer Aus- und Weiterbildung die Einzigen, die sowohl die medizinischen Befunde interpretieren können, als auch die Arbeitsbedingungen des Betriebes kennen. Die seit dem Jahr 1988 veröffentlichte Statistik „Arbeitsmedizinische Fachkunde“ zeigt die Gesamtzahl der Betriebsärzte, die betriebsärztlich nach § 7 der ArbMedVV im Betrieb tätig werden dürfen. Sie schlüsselt diese Ärzte nach dem Ort der Tätigkeit (Bereich der Landesärztekammern) sowie nach Altersgruppen auf und gibt zudem seit dem Jahr 2012 den Anteil an Ärztinnen an. Diese Statistik erfährt eine hohe Aufmerksamkeit bei den am Arbeitsschutz beteiligten Institutionen und Organisationen und ist Grundlage einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die vom Bundes-ministerium für Arbeit und Sozia-les (BMAS) in Auftrag gegeben wurde. Die Ergebnisse wurden auf der „Konferenz zur Förderung des Nachwuchses“ in der Arbeitsmedizin des BMAS am 14. Januar 2013 bekannt gegeben. Hier nun die neueste statistische Erhebung.

Statistik „Arbeitsmedizinische Fachkunde“ nach Landesärztekammern

Die Statistik „Arbeitsmedizinische Fachkunde“ nach Landesärzte-kammern zeigt, dass z. Z. 12 222 Ärztinnen und Ärzte eine arbeitsmedizinische Fachkunde besitzen. Damit ist die Anzahl dieser Ärztinnen und Ärzte gegenüber dem Vorjahr um 7,6 % angestiegen und liegt wieder in etwa auf dem Niveau der Statistik „Arbeitsmedizinische Fachkunde“ der Bundesärztekammer mit Stand 31. 12. 2010. Dies ist insbesondere auf die unten dar-gelegte EDV-Umstellung einiger Landesärztekammern im Jahr 2011 zurückzuführen (   Abb. 1 und   Tabelle 1 ). Die Anzahl der Ärztinnen an allen Ärzten mit arbeitsmedizinischer Fachkunde beträgt 5007 und liegt bei 41 % (s. Abb. 1 und 2, Tabellen 1 und 2).

Statistik „Arbeitsmedizinischen Fachkunde“ nach Altersgruppen

Die Analyse nach Altersgruppen im Jahr 2012 zeigt, dass 7050 Ärztinnen und Ärzte bereits 60 Jahre alt und älter sind (57,6 %). Von diesen sind viele zwar noch betriebsärztlich tätig, jedoch ist ab-zusehen, dass sie mittelfristig dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Die Zahl der 35- bis 39-Jährigen beträgt 210, mit einer Verringerung gegenüber dem Vorjahr um 6,7 %. Die Zahl der 50- bis 54-Jährigen liegt bei 1549 und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 10 % angestiegen. Diese Zahlen zeigen, dass zu wenige Ärztinnen und Ärzte sich am Anfang ihrer Berufs-tätigkeit für die Arbeitsmedizin entscheiden. Oftmals fällt die Ent-scheidung erst später, nachdem bereits eine erste Facharztqualifi-kation erlangt wurde (   Abb. 2 und   Tabelle 2 ).

Bewertung der Statistik

Insgesamt zeigt die „Arbeitsmedi-zinische Statistik“, dass in den nächsten Jahren deutlich mehr Betriebsärztinnen und Betriebsärzte aus der betriebsärztlichen Tätigkeit ausscheiden als nachwachsen werden, das heißt, dass auch bei den Betriebsärzten eine deutliche Pensionierungswelle zu erwarten ist. Trotz dieser Zahlen ist aber nach wie vor noch kein eklatanter Mangel an Betriebsärztinnen und -ärzten zu beobachten. Zu erklären ist dies damit, dass viele Betriebsärztinnen und Betriebsärzte auch über das 65. Lebensjahr hinaus betriebsärztlich tätig sind. Ein Mangel an Betriebsärztinnen und -ärzten wird aber sicht-bar werden, wenn nicht gegengesteuert wird.

Attraktivität fördern

Ziel muss es sein, die Arbeitsmedizin für den Nachwuchs attraktiver zu machen. Dies bedeutet auch, dass die Arbeitsbedingungen und die Vergütung der weiterzubildenden Ärztinnen und Ärzte deutlich verbessert werden müssen. Aber auch in der Öffentlichkeit und in den Betrieben muss noch deutlicher werden, dass das präventivmedizinisch ausgerichtete Fach Arbeitsmedizin und die Zusatzqualifikation Betriebsmedizin – als die Kompetenz in der Primär-, Sekundär- und Terziärprävention – einen wichtigen Platz im Arbeitsschutz und im Gesundheitssystem einnehmen.

Konferenz zur Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses

Hier heißt es nun, entschieden zu handeln. Ein Schritt in die richtige Richtung: Der Ausschuss „Arbeitsmedizin“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales führte eine „Konferenz zur Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses – Vorbeugen, Aufklären, Helfen – warum Betriebsärzte unverzichtbar sind“ am 14. 01. 2013 durch. In diesem Ausschuss sind Vertreter der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Länder-behörden, der Gesetzlichen Unfallversi-cherung und der arbeitsmedizinischen Wissenschaft sowie die Bundesärztekammer vertreten. Im Ausschuss für Arbeitsmedizin ist somit breiter arbeitsmedizinischer Sachverstand vereint. Von dieser Konferenz werden sicher wesentliche Impulse zur Nachwuchssicherung ausgehen. Eine entsprechende Resolution wurde dort verabschiedet und auch von der Bundesärztekammer beim Deutschen Ärztetag im Mai 2013 ausdrücklich begrüßt.

Es bleibt zu hoffen, dass das Unterschreiben dieser Resolution eine Signalwirkung haben wird. So wurde ein „Aktionsbündnis zur Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses“ von der DGAUM mit allen am Arbeitsschutz beteiligten Akteuren ge-gründet, das sich die Nachwuchsförderung zur Aufgabe machen wird. Zur Nachwuchsförderung ist beispiels-weise ein Beitrag der Bundesärztekammer, im Rahmen der Novellierung der (Muster-)Weiterbildung die Weiterbildung für den Nachwuchs weiter zu entwickelt und den Zugang zu erleichtern. ASU berichtete ausführlich darüber.

Weitere Hinweise zur näheren Interpretation dieser Statistik

Der Rückgang der Ärztinnen/Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3, 6 BGV A2 in den Jahren 2000 bis 2002 um 10,5 % ist vor allem durch die umfassende EDV-Umstellung und Neuausrichtung der Erhebungsgrundlagen in den Landesärzte-kammern zu erklären. Es erfolgten insbesondere Bereinigungen von Doppel- und Mehrfachnennungen unterschiedlicher Stu-fen der arbeitsmedizinischen Fachkunde gemäß §§ 3 und 6 BGV A2 und damit einhergehend die Erfassung nur der jeweils höchsten betriebsärztlichen Qualifikation eines Arztes/einer Ärztin im Bereich sämtlicher Ärztekammern. Eine weitere EDV-Umstellung einiger Landesärztekammern im Jahr 2011 bewirkte, dass Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde nicht erfasst wurden. Diese wurden aber im Erfassungsjahr 2012 wieder aufgeführt und erklärt die Steigerung der Gesamtanzahl um 7,6 % gegenüber dem Vorjahr (s. oben). Werden die Zahlen vom Stichtag 31. 12. 2010 herangezogen, so sind die Zahlen nahezu konstant geblieben (–0,09 %).

Weiterhin wird in einer Tabelle die zeitliche Entwicklung der Zahl der Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3 und 6 UVV „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) von 1988 bis 2011 dargestellt (   Abb. 3 ).

Gegliedert nach Ärztekammer-Berei-chen sowie zusammengefasst auf Bundes-ebene erfolgt die Angabe der Zahl der Ärzte mit den nach §§ 3 und 6 DGUV V2 Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in der Fas-sung vom 01. 01. 2011 möglichen betriebsärztlichen Qualifikationen. Ausgewiesen wird somit nicht nur die Zahl der Ärzte, die die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen berechtigt sind (§ 3 Nr. 1 und DGUV V2), sondern auch die Zahl derjenigen Ärzte, die nach Erfüllung der Voraussetzungen die Übergangsregelungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2a sowie Nr. 1 und 2b DGUV V2 weiterhin über die arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Die Zahl dieser Ärzte nimmt entsprechend der Konstruktion dieser Vorschriften als Übergangsregelungen seit 1988 ständig ab. 

    Autorin

    Dr. med. A. E. Schoeller

    Fachärztin für Arbeits-/Umweltmedizin, Bereichsleiterin im Dezernat 5 – Versorgung und Kooperation mit Gesundheitsfachberufen

    Bundesärztekammer, Berlin

    annegret.schoeller@baek.de

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