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Ein Modellprojekt der Deutschen Rentenversicherung Westfalen

RehaFuturReal® – der Schlüssel für erfolgreiche berufliche Integration

Die Entstehung des Modellprojekts RehaFuturReal®

Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ins Leben gerufene Initiative RehaFutur (2009–2011) soll zu einer Zukunftssicherung und umfassenden Weiterentwicklung der beruflichen Rehabilitation beitragen. RehaFutur wurde mit dem Ziel initiiert, Ideen, Konzepte und Aktivitäten zu bündeln, die eine zukunftsorientierte, innovative berufliche Rehabilitation gewährleisten ( Abb. 1). Wichtige Ergebnisse dieses Entwicklungsprozesses waren die Umsetzung von Empowerment als Konzept zur Förderung von Selbstbestimmung und Selbstverantwortung verbunden mit einer Verbesserung von Information und Beratung, sowohl der Leistungsberechtigten, als auch der Betriebe. Weiterhin wurden Ansatzpunkte zur Förderung, Sicherung und/oder der Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit erarbeitet (Deutsche Akademie für Rehabilitation 2012). Im Rahmen dieser Initiative laufen unterschiedliche Projekte, die diese Grundsätze für eine zukunftsfähige berufliche Rehabilitation in die Praxis umsetzen. Vor diesem Hintergrund hat die DRV Westfalen das Modellprojekt RehaFuturReal® entwickelt. Es ist ein warenzeichengeschützter neuer Beratungsansatz in der beruflichen Rehabilitation, den die DRV Westfalen in Kooperation mit dem Berufsförderungswerk (BFW) Dortmund durchführt. Die wissenschaftliche Evaluation erfolgt durch die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule (RWTH) Aachen.

Beratung, Kooperation und Ver-netzung – Bausteine für gelungene Integration

Die Weiterentwicklung von Beratungskonzepten in der beruflichen Rehabilitation ist die wesentliche Voraussetzung für die selbstbestimmte und selbstverantwortliche Einbeziehung der Leistungsberechtigten in den Rehabilitationsprozess, genauso wie für die Erhöhung von Effektivität und Effizienz. In der RehaFutur-Initiative wurde großer Wert auf Individualisierung der Prozesse, schnittstellenübergreifendes Rehabilita-tionsmanagement und die Einbeziehung der Betriebe gelegt. Diese Ansätze müssen bei einer Weiterentwicklung einer zukunftsfähigen beruflichen Rehabilitation systematisch berücksichtigt werden.

Beratungs- und Unterstützungs-leistungen

Schlüsselfigur des Modellversuchs ist der Berater, dessen Funktion die Fallgestaltung und -steuerung ist. Er ist der zentrale Ansprechpartner für alle beteiligten Akteure und Institutionen (Case-Manager). Die Basis für diesen umfassenden Beratungsansatz bildet das Theoriemodell des Case- und Care-Managements ( Abb. 2).

Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Rehabilitanden werden organisiert und systematisch koordiniert. Die Methode ist planerisch, prozessorientiert und dokumentarisch nachvollziehbar sowie evaluierbar. Der Ansatz bietet sich vor allem bei zeitlich begrenzten Beratungs- und Betreuungsprozessen an, bei Vorliegen von komplexen Problematiken und wenn eine Mehrzahl von Beteiligten in vernetzten Bezügen kooperieren. Das Case-Management-Modell gliedert sich in verschiedene Phasen des Beratungsprozesses (Löcherbach et al. 2009). Die komplexe Beratungssituation des Casemanagements in der Rehabilitation erfordert ein umfassendes Kompetenzprofil für den in der Beratung tätigen Rehabilitationsfachberater ( Abb. 3). Er benötigt Kompetenzen in der Gesprächsführung mit gesundheitlich beeinträchtigten Menschen sowie kommunikative Fähigkeiten in der Kooperation mit verschiedenen Berufsgrup-pen und beteiligten Institutionen. Zudem benötigt er ein Grundverständnis für medizinische Fragen, Krankheiten und Behinderungen und ihre Auswirkungen vor allem auf die berufliche Integration. Er benötigt umfassende sozialrechtliche Kenntnisse ins-besondere in den Bereichen Rehabilitations- und Schwerbehindertenrecht.

Der Rehabilitand benötigt individuelle Beratung im Umgang mit seiner gesundheitlichen Situation und den daraus resultierenden Folgen insbesondere im Hinblick auf die berufliche Integration und das Verfahren zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-leben. Notwendig sind Abstimmungsprozesse im Hinblick auf Entscheidungen und über weitere Schritte und Maßnahmen im Rahmen des beruflichen Rehabilitationsprozesses. Der Berater kontaktiert bei Bedarf den Arbeitgeber, andere Leistungserbringer und verschiedene Beteiligte im beruflichen Rehabilitationsverlauf um die weiteren Vorgehensweisen abzustimmen und zu beraten. Er initiiert Gespräche beim Arbeitgeber oder bei einem Leistungserbringer. Er reflektiert den jeweils aktuellen Sachstand und sorgt ggf. für notwendige Anpassungen.

Vernetzungsleistungen und Informations-transfer

Im Rahmen des Rehabilitationsprozesses sind umfassende Vernetzungsleistungen zu erbringen. Die Komplexität des Rehabilitations- und Sozialsystems erfordert umfassende Kenntnisse über Verfahrensweisen, rechtliche Regelungen und Zuständigkei-ten im Bereich der Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen ( Abb. 4). Im Rahmen dieser Vermittlungsfunktion koordiniert der Rehabilitationsfachberater einen kommunikativen Prozess zwischen den am Rehabilitationsverlauf beteiligten Akteuren und Institutionen. Es geht dabei vor allem um einen gezielten, planvollen und transparenten Informationstransfer.

Assessment, Planungs- und Steuerungsleistungen

Zentrale Funktion eines gezielten Rehabilitations-Fallmanagements im Bereich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist es, den Reha-Gesamtprozess zu planen und federführend zu steuern, um ggf. auch Korrekturen vorzunehmen. Der Rehabilitationsfachberater führt mit dem Rehabilitanden zu Beginn des Beratungsprozesses ein umfassendes Assessment durch und sorgt für die Erstellung und Umsetzung des Teilhabeplanes (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX). Diese Maßnahmen haben das Ziel, die nach dem individuellen Bedarf voraussichtlich erforderlichen Leistungen funktionsbezogen festzustellen und so zusammenzustellen, dass sie nahtlos ineinander greifen (vgl. §§ 10 bis 13 SGB IX).

Beratung und Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit

Notwendig sind umfassende Beratungsleistungen und eine zielgerichtete Kooperation und Vernetzung aller Beteiligten. Gefördert werden soll die Beschäftigungsfähigkeit der Rehabilitanden durch die nachhaltige Umsetzung von Individualisierung, Flexibilisierung und Integrationsorientierung im Rahmen des Rehabilitationsprozesses (Schian u. Schmidt 2007). Ein besonderer Fokus wird auf die intensive Einbeziehung der Betriebe und Unternehmen gelegt, die als Akteure im Gesamtprozess verstanden werden. Dies geschieht insbesondere durch die direkte Einbindung eines Berufsförderungswerkes. Das BFW leistet in enger Kooperation mit dem Rehabilitationsfachberater verschiedene Formen der beruflichen Bildungsberatung (besondere Expertise im Bereich der beruflichen Bildung und Qualifizierung für gesundheitlich beeinträchtigter Menschen) sowie der technischen Beratung (technische Expertise im Bereich der Ausstattung von behinderungsadäquaten Arbeitsplätzen). Außerdem übernimmt der Integrationsberater/BFW Vermittlungsauf-gaben im regionalen Arbeitsmarkt des Rehabilitanden. Er kontaktiert potenzielle Arbeitgeber, um Beschäftigungsmöglichkeiten für Rehabilitanden zu ermitteln. Das dabei angewandte „Place-and-Train-Verfahren“ (Grundsatz: zuerst platzieren, dann trainieren) versucht, den Rehabilitanden zuerst bei einem Arbeitgeber zu platzieren und nachgehend gemeinsam mit dem Rehabilitationsfachberater der DRV den notwendigen Qualifizierungsbedarf zur Ausübung der neuen Tätigkeit abzuklären und zeitnah zu organisieren. Der Rehabilitand erhält so eine individuelle Ausbildung für einen bereits vorhandenen Arbeitsplatz. Die Erarbeitung des Integrationsplans erfolgt in enger Absprache mit dem Arbeitgeber, der so einen passgenau qualifizierten Mitarbeiter erhält. Außerdem erhalten Betriebe und Unternehmen die Möglichkeit der Nutzung eines betrieblichen Beratungsangebots durch die Deutsche Rentenversicherung West-falen (Betriebsservice Gesunde Arbeit). Da-bei handelt es sich um eine unternehmensbezogene, kostenlose und aufsuchende Beratungsleistung für klein- und mittelständische Unternehmen. Kernziel der Beratung ist die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit.

Der Modellversuch

Methodik

Im Rahmen eines Modellversuchs wurden insgesamt 100 Einzelfälle nach diesem neuen Beratungsverfahren begleitet und unterstützt. Deren Rekrutierung fand nach folgenden Kriterien statt:

  • noch vorhandener Arbeitsplatz,
  • vorliegende berufliche Eingliederungsproblematik,
  • Unterstützungsbedarf im Bereich der beruflichen Integration.

Die Rehabilitanden wurden über unterschiedliche Zugänge rekrutiert (Medizini-sche Rehabilitation, Standardverfahren „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“, Fälle aus dem Betrieblichen Eingliederungs-management). Nach festgestelltem Reha-bilitationsbedarf durch die Verwaltung erfolgte die direkte Abgabe an den zuständigen Rehabilitationsfachberater, der von diesem Zeitpunkt an die individualisierte Fallsteue-rung übernahm. Die Rehabilitanden wurden nachgehend durch ein individualisiertes und strukturiertes Reha-Management unter-stützt und begleitet.

Ergebnisse

Es wurden 60 Einzelfälle auf der Grundlage des besonderen Beratungs- und Unter-stützungsansatzes von RehaFuturReal® be-raten und ausgewertet. Es erfolgte eine quantitative Datenanalyse zur deskriptiven Darstellung der beteiligten Rehabilitanden und eine Evaluation des Rehabilitationsprozesses im Hinblick auf Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität sowie eine qualitative Datenanalyse der Beratungskontakte. Die Auswertung zeigt nach derzeitigem Stand verschiedene Tendenzen auf, die zahlreiche Interpretationen ermöglichen, aber noch keine Validität aufweisen. Die Ergebnisse stellen eine gute Diskussionsgrundlage für den Weiterentwicklungsprozess des Konzepts dar.

Zeitdauer von der Anregung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bis zur ersten Beratung durch den Rehafachberater der DRV

Die Zeitdauer von der Anregung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bis zur ersten Beratung durch den Rehafachberater der DRV schwankte je nach Zugangsform erheblich. (zwischen 14 und 48 Tagen). Deutlich wurde, dass die Standardverfahren der DRV die längsten Wartezeiten hatten. Im Rahmen des Projektes neu geschaffene direkte Vernetzungsformen erbrachten einen erheblichen Zeitgewinn und ermöglichten frühzeitigere Interventionen.

Die Teilnehmer

Die größte Anzahl der Teilnehmer (78 %) rekrutierte sich aus der medizinischen Re-habilitation aus verschiedenen Indikations-bereichen. Danach folgten Fälle aus dem Standardverfahren LTA (19 %) sowie Abbruchfälle aus den Verfahren Stufenweise Wiedereingliederung (3 %) und dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (3 %). Der Altersdurchschnitt der Rehabilitanden lag bei 47,3 Jahren (Altersspanne 33–57 Jahre), also ein für berufliche Teilhabeleistungen eher höheres Lebensalter. Der berufliche Status war fast hälftig aufgeteilt in Facharbeiter (47 %) und angelernte Arbeiter (53 %) vorwiegend aus dem gewerblich-technischen Bereich. Bemerkenswert war bei dem ausgewählten Personenkreis die Beschäftigungsdauer im Betrieb. Sie lag bei 70 % der Teilnehmer über 10 Jahre (16–20 Jahre: 37 % und 21–30 Jahre: 22 %). Aufgrund des zum größten Teil sehr frühzeitigen Vorgehens lag die Arbeitsunfähigkeitsdauer (Zeitpunkt: LTA-Antragstellung) bei 65 % der Teilnehmer bei 3–6 Monaten, also eine relativ kurze Zeitdauer. (1–3 Monate: 25 %, 4–6 Monate: 40 %, 7–12 Monate: 16 %, über ein Jahr: 19 %)

Einschätzungen der Teilnehmer

Im Rahmen der qualitativen Analyse ergaben sich verschiedene bedeutsame Aspekte im Hinblick auf den Rehabilitationsprozess (Mehrfachnennungen waren möglich). 75 % der Teilnehmer gaben an, trotz medizinischer Behandlung und Rehabilitation weiterhin deutlich leistungsbeeinträchtigt zu sein und auch noch Schmerzproblematiken zu haben. Auch psychische Problematiken spielten bei 48 % der Teilnehmer eine Rolle. Sie sahen gerade in diesem Bereich im Hinblick auf ihre berufliche Integration einen Unterstützungsbedarf. 55 % gaben deutliche Einschränkungen in der Bewegungsfähig-keit an. 85 % glaubten aber, trotz ihrer Erkrankung wieder vollschichtig arbeiten zu können und 87 % erhofften sich durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eine neue berufliche Perspektive. Insgesamt kann festgestellt werden, dass es sich um eine körperlich und teils psychisch beeinträchtigte, aber hoch motivierte Auswahlgruppe handelt.

Beteiligte Betriebe

35 % der Betriebe hatte eine Betriebsgröße zwischen 50 und 250 Mitarbeitern, gefolgt von Betrieben zwischen 251 und 500 Mitarbeitern (27 %; weitere Betriebsgrößenkategorien: 10–50 Mitarbeiter: 15 %, 500–1000 Mitarbeiter: 23 %). 41 % der Betriebe gehört im weitesten Sinne zur Metallbranche, 26 % zum Bereich Handwerk (Holz, Elektro, Sanitär), 12 % produzierendes Gewerbe 9 % Speditionsgewerbe und 12 % zu diversen Branchen.

Durchgeführte Interventionen im Rahmen des strukturierten Rehamanagements

Das strukturierte Rehamanagement begann bei allen Rehabilitanden mit einem umfang-reichen, standardisierten Anamnesegespräch (97 %). Grundlage des Kontakts waren bestimmte Vorinformationen z. B. aus dem Entlassungsbericht der medizinischen Rehabilitation, aus dem Reha-Antrag oder andere Vorgutachten. Das Anamnesegespräch diente der Einschätzung und Informationsgewinnung zu verschiedenen Themenfeldern (persönliche, berufliche, wirtschaftliche, medizinische und familäre Situation). Gerade die Selbsteinschätzung des Rehabilitanden zu den unterschiedlichen Themenfeldern ist Grundlage für die nachfolgende gemeinsame Zielformulierung im Rahmen des Reha-Prozesses und bei der Erarbeitung möglicher Integrationsperspektiven. In 82 % der Fälle wurde die Kontaktaufnahme zum Betrieb verabredet und nachgehend ein gemeinsamer Betriebsbesuch durchgeführt mit dem Ziel der Klärung der innerbetrieblichen Perspektiven. Die hohe Quote der Betriebsbesuche ergab sich aufgrund eines proaktiven Vorgehens durch den Rehabilitationsfachberater der DRV. Auch skeptische Rehabilitanden wurden eher ermutigt eine Kontaktaufnahme zum Arbeitgeber zu versuchen, auch wenn sie die Vermutung hatten, dass eine innerbetriebliche Lösung wohl nicht möglich sei. Die Rolle des Fachberaters wurde als unterstützende und vermittelnde Funktion dargestellt, die dem Arbeitgeber Möglichkeiten und Leistungen der beruflichen Teilhabe vorstellen kann. Die Gespräche in den Betrieben wurden meist in den betrieblichen Teams des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) geführt. Als ergänzende Dienstleistung wurde ein Integrationsberater eines BFW mit in den Betrieblichen Beratungsprozess einbezogen (bei 49 % der Rehabilitanden). Er erbrachte vor allem technische Beratungsleistungen sowie Bil-dungs- und Qualifizierungsberatung. Betriebe erlebten diese Dienstleistungen als Erweiterung des Kompetenzspektrums und fachlich ergänzendes Element bei der Erarbeitung einer Integrationslösung für den Mitarbeiter. Bei einigen Rehabilitanden (18 %) ergab sich keine betriebliche Lösung (in der Regel Kleinbetrieb oder Monostruk-tur) beim bisherigen Betrieb. In diesen Fällen wurde gemeinsam mit dem Integra-tionsberater (BFW) ein integrationsorientiertes Gespräch geführt. Ziel war hier die Erarbeitung einer tragfähigen Integrationsperspektive bei einem neuen Arbeitgeber. Aufgabe des BFW-Beraters war nachgehend die Suche eines potenziellen Arbeitgebers in der Wohnregion des Rehabilitanden um mögliche Vermittlungsperspektiven mit begleitender Qualifizierung im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu prüfen. Im Rahmen des weiteren Prozesses erfolgen intensive Abstimmungen aller am Rehabilitationsprozess beteiligten Akteure.

Integrationsperspektiven

Durch das individualisierte strukturierte Vor-gehen wurden sehr unterschiedliche krea-tive Integrationsperspektiven für die Rehabilitanden erreicht. Die hohe Quote der Rehabilitanden für die eine konkrete Integrationsperspektive zum großen Teil in Absprache mit Arbeitgebern erreicht werden konnte (74 %) spricht für diese beratungsintensive und betriebsorientierte Vorgehens-weise. Bei fast der Hälfte der Integrations-fälle waren qualifizierende Leistungen (Umschulung, Teilqualifizierungen, Dauer: 9–24 Monate) erforderlich. Bei einem geringen Teil handelte es sich um die Ausstattung mit technischen Hilfen (7 %). Auch Eingliederungszuschüsse (meist 1–3 Monate – Lohnzuschuss an den Arbeitgeber) waren nur in relativ geringer Anzahl notwendig (9 %). Interessant ist auch die Quote der Rehabilitanden, für die eine betrieb-liche Integrationslösung erarbeitet werden konnte ohne das konkrete Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben notwendig wurden (12 %). Im Rahmen des betrieblichen Integrationsgesprächs hatte sich gezeigt, dass durch meist kleinere organisatorische oder strukturelle Veränderungen am Arbeits-platz eine Integration beim bisherigen Arbeitgeber möglich war, obwohl die Empfehlung aus der Rehabilitationsklinik anderslautend war. Für einen geringen Teil der Rehabilitanden konnte trotz intensiver Bemühungen innerhalb eines Jahres keine Integrationsperspektive erarbeitet werden (10 %). Diese Gruppe erfüllt drei konkrete Merkmale, die als Integrationshindernisse angesehen werden können. Die Rehabilitanden sind über 50 Lebensjahre alt, sie haben eine oder mehrere beeinträchtigende Erkrankungen und sind nicht oder nur mangelhaft qualifiziert. Als weiteres deutliches Integrationshindernis sind schwere Arbeitslatzkonfliktproblematiken zu nennen.

Perspektiven: Wissenschaftlich begleiteter Implementierungsprozess

Die DRV Westfalen hat den vorgestellten Beratungsansatz ab Frühjahr 2013 in einer Modellregion (Dortmund/Südliches Westfalen) fest integriert und für diesen Implementierungsprozess eine entsprechende wissenschaftliche Begleitforschung (RWTH Aachen, Lehr- und Forschungsgebiet Berufliche Rehabilitation/Prof. Dr. Will Spijkers) eingebunden (Projektzeitraum 2,5 Jahre). So wird man umfassende und vertiefende wissenschaftliche Ergebnisse zu Fragen der Effektivität, der Effizienz sowie im Hinblick auf den nachhaltigen Integrationserfolg erhalten. Die Modellregion wurde aufgrund der gestiegenen Beratungsanforderungen mit zusätzlichen Beratungsfachkräften aus-gestattet (Steigerung der Beratungsfachkräfte um 25 %). Alle beteiligten Berater/innen erhalten eine berufsbegleitende zer-tifizierte Case-Management-Qualifizierung nach DGCC-Standard. Sie wird als Inhouse-Schulung bei der DRV Westfalen über einen 2-Jahres-Zeitraum durchgeführt. Der Handlungsansatz des Case- und Care-Ma-nagements bietet das notwendige Instrumentarium, um die verschiedenen Leistungsangebote der Rehabilitation im Rahmen eines kommunikativen Prozesses mit den Beteiligten zu steuern/zu koordinieren und die Ressourcen des Rehabilitanden und des Netzwerks der Rehabilitation optimal zu nutzen (Löcherbach et al. 2009).

Der Handlungsansatz RehaFuturReal® der DRV Westfalen ist eine innovative und zukunftsorientierte Weiterentwicklung der rehabilitativen Versorgung eines Rentenversicherungsträgers. Die Akteure und die Beteiligten profitieren von einer intensivierten Kooperation und Vernetzung ( Abb. 5).

Die Rehabilitationsleistungen werden individuell, zeitnah, flexibel und passgenau erbracht. Die Steuerung und Organisation des Eingliederungsprozesses wird erheblich optimiert. Die Konzeption unterstützt im hohen Maße das Kernziel beruflicher Teilhabe: Die Gefährdung und/oder Minderung der Erwerbsfähigkeit soll verhindert und eine dauerhafte berufliche Integration gefördert und erreicht werden. 

Literatur

Gödecker-Geenen N, Riedel H-P, Keck T: Berufliche Teilhabe integrationsorientiert gestalten. Rehabilitation 2013; 52: 126–131.

Löcherbach P, Klug W, Remmel-Faßbender R, Wendt WR (Hrsg.): Case-Management: Fall- und System-steuerung in der Sozialen Arbeit, 4. Aufl. München: Reinhardt, 2009.

Schian H-M, Schmidt C: Berufliche Rehabilitation im Umbruch – eine Situationsanalyse. In: Deimel H et al. (Hrsg.): Neue aktive Wege in Prävention und Rehabilitation. Köln: Deutscher Ärzte Verlag, 2007, S. 3–23.

    Info

    Schwerpunktthemen und Leistungen des Betriebsservice Gesunde Arbeit

    •  1. Betriebliches GesundheitsmanagementDie Beratung im Betrieblichen Gesundheitsmanagement zielt auf die gesundheitsgerechte Gestaltung der Unternehmen.
    •  2. Betriebliches EingliederungsmanagementDer Betriebsservice informiert die Unternehmen über die Anforderung der Sozialgesetzgebung (§ 84 SGB IX), begleitet bei der Implementierung einer unternehmensspezifischen Verfahrensweise, berät im Einzelfall zu den geeigneten Rehabilitationsleistungen und vernetzt die Unternehmen mit den Leistungsangeboten anderer Sozialleistungsträger.
    •  3. Betriebliches Rehabilitations-managementDurch Vernetzung mit den Betriebsärzten werden eventuell vorhandene Rehabilitationsbedarfe der Beschäftigten frühzeitig ermittelt und Rehabilitationsleistungen einzelfallorientiert und zeitnah erbracht.
    •  4. DemografiemanagementDie Demografieberatung ermöglicht den Unternehmen, die demografischen Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen abzuleiten.

    Weitere Infos

    Deutsche Akademie für Rehabili-tation e.V./Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (Hrsg.): Weiterentwicklung der beruflichen Rehabilitation auf Basis der Empfehlungen der wissenschaftlichen Fachgruppe RehaFutur unter Beteiligung der Akteure – Projekt zur Koordination des Entwicklungsprozesses. Abschlussbericht 2012

    http://www.rehafutur.de/fileadmin/DOWNLOADS/Publikationen/RehaFutur_EP_Abschlussbericht.pdf

    Autor

    N. Gödecker-Geenen M.A.

    Dipl.-Sozialarbeiter

    Deutsche Rentenversicherung Westfalen

    Abteilung für Rehabilitation

    Gartenstr. 194 – 48147 Münster

    norbert.goedecker-geenen@drv-westfalen.de

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