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Aufgaben der Arbeitsmedizin – Ein Arzt ist ein Arzt ist ein Arzt

Rose is a rose is a rose is a rose.“ Die amerikanische Schriftstellerin Gertrude Stein irritierte mit ihrer berühmten Sentenz ihre Zeitgenossen und auch uns. Was meinte sie damit? Dinge sind, was sie sind? Der Begriff allein ruft schon Bilder, Emotionen und Ideen hervor, die für alle unweigerlich mit dem Begriff Rose verbunden sind, es bedarf keiner weiteren Definition: „Rose is a rose …“, und jeder hat die Rose vor Augen und weiß, was sie bedeutet. Eine wunderbare Blume, Symbol für Schönheit und auch für Liebe.

Arzt ist ein Arzt ist ein Arzt ist ein Arzt“. Arztsein gehört zu den ältesten Berufen – wie Bauer, Priester und Hebamme. Man muss nicht erst bei Wikipedia suchen, um zu wissen, dass der Arzt als ein freier Beruf für Prävention, Diagnose, Therapie und Rehabilitation von Krankheiten zuständig ist. Ein Freiberufler darf nicht mit einem „freien Mitarbeiter“ verwechselt werden, „angestellt“ oder „selbständig“ spielt keine Rolle. Die Juristenprosa beschreibt es so: „Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt“ (§ 1 Abs. 2 PartGG). Ein Arzt ist kein Gewerbetreibender. Dieses Berufsethos und seine Ideen verbindet jeder unbewusst mit dem Begriff „Arzt“, sobald er ihn hört oder liest.

Die Arbeitsmedizin ist das klassische ärztliche Fachgebiet der Prävention, der Gesundheitsförderung und der Rehabilitation. Arbeitsmedizin hat keine klassischen kurativen Aufgaben zu erfüllen, sondern widmet sich vor allem der beratenden und sprechenden Medizin. Der Arzt in der Arbeitsmedizin beschäftigt sich mit dem einzelnen Individuum, aber auch mit dem Betrieb als Organisationsstruktur. Er hat seine Hand am Puls der Beschäftigten, aber auch an dem des Unternehmens.

Diese Dualität der Aufgabe erhöht die Komplexität unserer Arbeit und kann Verwirrung stiften. Ist ein Betriebsarzt ein richtiger Arzt? Oder sitzt er dem Arbeitgeber auf dem Schoß, wie ein Betriebsrat einmal geringschätzig meinte. Forschung, Lehre und Praxis der Arbeitsmedizin haben sich an der Vorstellung der „Dienstleistung höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit“ zu orientieren. Wir sollten als Ärzte wahrgenommen werden und nicht als Anbieter von Gesundheitsprodukten oder als Health-Manager.

So sehr einheitliche Weiterbildungsregeln im föderalen System Deutschlands und gar Europas wünschenswert erscheinen mögen, so sehr schaden manche in die Öffentlichkeit getragene spitzfindige Diskussionen der Reputation unseres Berufsstandes. Wir sollten uns in erster Linie als Ärzte definieren – das ist unser Alleinstellungsmerkmal. Das soll keine überhebliche Attitüde gegenüber anderen Akteuren im Setting Betrieblicher Gesundheit sein, sondern das Angebot einer Kooperation auf Augenhöhe gemäß unseres ärztlichen Berufsethos. Medizin ist etwas anderes als der Job in einer Werbeagentur. Noch. Arzt ist ein Arzt ist ein Arzt …

Dr. med. Ulrike Hein-Rusinek

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