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Arbeitsmedizin im Wandel. Die Novellierung der ArbMedVV — Was kann, was soll, was muss ein Arbeitsmediziner?

Die Bundesregierung hat Ende April 2013 die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegte „Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ verabschiedet. Im September soll der Bundesrat seine Zustimmung dazu geben, dann ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen und die Verordnung kann in Kraft treten. Die arbeitsmedizinische Vorsorge wird durch die Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) weiter gestärkt. Die Arbeitsmediziner und die Betriebsärzte sind die Experten zur Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit. Arbeitsmedizinische Vorsorge sollte nicht nur bei den klassischen Gesundheitsgefährdungen wie Gefahrstoff- oder Lärmexpositionen eine wichtige Rolle spielen, sondern auch dann, wenn es um Fragen der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz geht. Wichtig ist dabei, dass Arbeitsmediziner und Betriebsärzte das Vertrauen der Beschäftigten genießen. Mit der Änderungsverordnung wird daher über eine neue Terminologie und durch Klarstellungen besser als bisher verdeutlicht, dass es bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge nicht um den Nachweis der Eignung für berufliche Anforderungen geht und es keinen Untersuchungszwang gibt. Im Vordergrund stehen die individuelle Aufklärung und die Beratung, auch zu Fragen des Erhalts der Beschäftigungsfähigkeit. Das Recht der Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung und der notwendige Datenschutz sind dabei zu beachten. Vor diesem Hintergrund laden die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) e. V. sowie die Akademie für Arbeits-, Sozial-und Umweltmedizin (ASUMED) am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die interessierte Öffentlichkeit am Mittwoch, 23.10.2013, 14 bis 18 Uhr zu einer aktuellen Veranstaltung und zum Fachgespräch über die Arbeitsmedizin im Wandel der novellierten ArbMedVV nach München ein.

Details zur Veranstaltung auf der nächsten Seite!

Veranstaltung

Arbeitsmedizin im Wandel: Die Novellierung der ArbMedVV.

Was kann, was soll, was muss ein Arbeitsmediziner?

München, Mittwoch, 23. Oktober 2013, 14 bis 18 Uhr

Tagungsort

Sitzungssaal der Bezirksverwaltung Oberbayern, Prinzregentenstraße 14, 80538 München

Kosten

Mitglieder DGAUM: € 50,– (auch Neumitglieder), Sonstige: € 100,–

Bankverbindung

Kontoinhaber: DGAUM e. V. bei der Commerzbank Frankfurt-Hoechst

Konto-Nr.: 0746 060 000

BLZ: 500 800 00

Verwendungszweck: ArbMedVV

Verbindliche Anmeldung

Sonja Hillebrand

Geschäftsstelle DGAUM, Schwanthaler Str. 73 b, 80336 München

Tel.: +49 (89) 33 03 96-0

Fax: +49 (89) 33 03 96-13

gsdgaum@dgaum.de; https://www.dgaum.de/

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