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Lärmbelastung bei Erzieherinnen in Kindertagesstätten

“Im Kindergarten ist es immer so laut“

I n vielen Berufen gehört der Lärm zum Alltag. Es ist mittlerweile bekannt, dass Lärm einen Innenohrschaden verursachen kann.

Die kindliche Sprachverarbeitung ist nicht so gut trainiert wie die eines Erwachsenen. Auch Denkprozesse werden durch Lärm gestört, dabei sind Kinder in einem hohem Maße betroffen, da sie im Gegensatz zu den Erwachsenen weniger in der Lage sind, ihre Aufmerksamkeit auf eine Sache zu fokussieren und irrelevante Hörreize zu ignorieren.

Hiervon sind auch die Erzieher(innen) von Kindergärten betroffen, bei denen der Lärm ebenso zu einer Verschlechterung kognitiver Prozesse und zu schlechterer Aufmerksamkeit führen kann. Durch täglichen, ständigen, vielfältigen Lärm im Kindergarten über viele Stunden werden Informationen schlechter übermittelt und es kann zu einer schnelleren Ermüdung der Betroffenen kommen. Erzieher(innen) müssen oftmals, um nicht von den umgebenden Geräuschen „verschluckt“ zu werden, ihre eigene Stimme über die der Umgebung anheben, was eine zusätzliche Stimmbelastung darstellt.

Wie hoch ist nun aber der Lärm im Kindergarten? Welche Lärmquellen spielen eine wesentliche Rolle? Und was tun? Ein Kapselgehörschutz bei Erzieherinnen in Kindertagesstätten würde schließlich sehr irritierend wirken.

Grenzwerte

In der am 9. März 2007 in Kraft getretene Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung sind die Grenzen für eine Benutzung von Gehörschutz festgelegt: Gehörschutz ist ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) bzw. einem Spitzenschalldruckpegel von 137 dB(C) zu benutzen. Für Personen mit bestehendem Innenohrschaden gilt nach den Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) „Lärm“: Gehörschutz ist konsequent ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) zu tragen.

In vielen Ländern ist der lärmbedingte Hörverlust die häufigste irreversible Berufskrankheit (WHO 1997). Schätzungen zufolge übersteigt die Zahl der Menschen mit Gehörschäden in Europa die Einwohnerzahl Frankreichs (Bericht der AG SIHI 1999).

Lärmquellen

Erzieher/-innen und Kinder sind in Kindertageseinrichtungen vielen verschiedenen Lärmquellen ausgesetzt:

  • Verständigung der Kinder untereinander (Pahn u. Neumann 1979), besonders wenn gleichzeitig der Lärm durch Alltagsgegenstände übertroffen werden soll, wie z. B.
    • Lärmintensives Spielzeug
    • Essen: Besteck/Teller
    • Waschräume: Armaturen
    • Zufallende Raum- und Schranktüren
    • Quietschende Materialien (Stuhl/Tisch verschieben)
    • Werkräume
    • Laute Verständigung der Kinder untereinander
  • Baulich:
    • Schallreflexion (Decken und Wände)
    • Geringe Schallabsorption der Einrichtungsgegenstände
    • Bodenreflexion
  • Zusätzliche Schallquellen:
    • Musikanlage (Kinderlieder, -geschichten etc.)
    • Heizungsanlage
    • Lüftungsanlage
    • Raumlufttechnische Anlagen (Ventilations-, Klimaanlage)
    • Leuchtstoffröhren mit Vorschaltgerät
    • Computer, Drucker und andere Geräte im Hintergrund
    • Küchengeräte
  • Außenquellen:
    • Verkehrslärm
    • Bauarbeitslärm
    • Straßenarbeitslärm
    • Gartenarbeitslärm (z. B. Laubbläser)

Für Kinder gelten bezüglich Lärm die gleichen Grundsätze wie auch für Erwachsene, d. h., eine Lärmschädigung ist bei Dauerschallpegeln von > 85 dB(A) über Jahre hinweg möglich (Heinemann 2001). Dabei gilt, dass bei 90 dB(A) nach 10 Jahren 5 % der Betroffenen einen alterskorrigierten Hörverlust von 30 dB bei 3 kHz haben, bei 94 dB(A) 10 % der Betroffenen, bei 84 dB(A) nur 2 % der Betroffenen nach 20 Jahren (Robinson 1985). Eine Vorschädigung durch Lärm im Kindergarten, gerade bei noch nicht voll entwickeltem Gehörsystem, ist demnach nicht auszuschließen (Pahn u. Neumann 1979).

Bei Kindergärten liegt ein Lärmdurchschnittspegel von 63–88 dB(A) vor, in den Spielperioden eine Schallintensität von zirka 85–88 dB(A) (Dieroff u. Siegert 1966). Die Autoren geben an, dass weder bei Kindern noch bei den Mitarbeitern ein Lärmschaden durch Kindergartenlärm zu erwarten ist.

Auf der anderen Seite sind heute sehr viele Kinder und Jugendliche bereits durch Lärm geschädigt, z. B. durch überlaute Musik in MP3-Playern, Walkmen, Handy, Diskotheken etc. Bei 7,4 % lag die Hörschwelle bei mindestens einer Frequenz über 20 dB(A), 4 % hatten Hörverluste von >10 dB(A) bei mindestens einer der Frequenzen 3,4,6 kHz gegenüber dem Mittelwert von 1 und 2 kHz, also einen Hochtonschaden (Neumann 1979). Die Ursache für einen Lärmschaden entsteht auch beim Umgang mit Spielzeugen, die einen Impulsschall erzeugen können (Heinemann 2001; Robinson 1985; Dieroff u. Siegert 1966; Kruppa et al. 1995).

In Kindergärten haben Messungen ergeben, dass die Gesamtlärmdosis, die durch ein Kind bei einer Gruppenstärke von 19 Kindern während einer Verweildauer von 9 Stunden im Kindergarten aufgenommen wurde, bei durchschnittlich 75,6 dB(A) , maximal bei 78 dB(A), minimal bei 72 dB(A) liegt (Neumann 1979). Es war demnach kein Lärmschaden zu erwarten. In dieser Arbeit differierten die unterschiedlichen Werte nach Tageszeiten. Vormittags ist die durchschnittlich aufgenommene Lärmdosis niedriger als am Nachmittag (75,4 dB(A) vs. 76,8 dB(A); Neumann 1979). Es wird vorgeschlagen, eine Reduktion der Gesamtlärmdosis durch geschickte Aufsicht der Erzieherinnen bei gleichbleibender Gruppenstärke und durch bauphysikalische Maßnahmen zu erreichen. Ein Zusammenlegen von mehreren Gruppen, das zu einer Kinderzahl von über 20 Kindern führt, sollte aufgrund der steigenden Spitzenschalldruckpegel und der steigenden Mittelwerte der Durchschnittspegel vermieden werden.

In einer anderen Arbeit wurde ebenfalls das Geschick und die Persönlichkeit der Erzieherinnen betont, die u. a. durch geeignete Beeinflussung der Tätigkeiten der Kinder überflüssigen Lärm vermeiden können (Pahn u. Neumann 1979). Solange aber noch mehr als drei Kinder in einem Raum verblieben, sei kein Absinken der Dauerschallpegel unter 64–70 dB(A) zu erreichen.

Erzieherinnen leiden häufiger über Nacken- und Schulterschmerzen, Rückenschmerzen, Grübeleien, unter ständiger Müdigkeit und innere Unruhe (Niedersächsisches Zahnärzteblatt 2002). Dabei wurde der hohe Lärmpegel am Arbeitsplatz als besondere Belastung empfunden. In dieser Arbeit wird u. a. eine Studie öffentlicher Gesundheitsträger zitiert, in der 38,9 % der Erzieherinnen (38,9 %) einem durchschnittlichen Lärmpegel 85 dB(A)ausgesetzt sind, der Spitzenwert lag bei 113 dB(A). Akustisch gesehen ist daher der Kindergarten einem Metall bearbeitenden Betrieb mit Gehörschutztragepflicht gleichzusetzen oder, wie im o. g. Artikel angegeben, Kindergarten ist „so laut wie Kreissägen“.

Die Lärmbelastung in Kindergarten unterliegt großen Schwankungen; die Lärmpegel lagen in Beschäftigungszeiten zwischen 82 und 84 dB(A) und max. 94 dB(A) in der Freizeit; der durchschnittliche Wert des Lärms betrug 80 dB(A) und lag damit höher als der z. B. in Schulen gemessene Durchschnittswert von 65 dB(A) (Lipová u. Liska 1974).

Unterschieden nach einzelnen Phasen haben andere Messungen der Lärmbelastung in Kindergärten eine mittlere Schallbelastung im Raum von im Mittel 77,5 dB(A) ergeben; der Minimalwert betrug 64 dB(A) beim Mittagessen, der Maximalwert lag bei 95 dB(A) während extrem lauter Tobephasen. Gemessen an einer Person betrug der Schallpegel im Mittel 83,3 dB(A) und lag somit 6 dB(A) höher als im Raum, was einem 4-mal höheren Schalldruck entspricht (Neumann u. Swoboda 2010).

Auch in Bildungsstätten werden durchschnittliche Pegel zwischen 60 und 85 dB(A) erreicht (Schönwälder et al. 2004), also auch hier „selten“ die hohe Intensität, die bei langjähriger Exposition zu einem Hörschaden führt. Dabei wurde in dieser Arbeit eine Altersabhängigkeit der Intensität angegeben; bei den untersuchten Altersgruppen (Schulkinderuntersuchungen) zwischen 6 und 16 Jahren waren jüngere Jahrgänge lauter als ältere.

Präventionsmaßnahmen und Maßnahmen zur Lärmreduktion

Unabhängig von der Höhe der Lärmexposition besteht die Forderung, Lärmbelastungen an Arbeitsplätzen zu vermeiden oder soweit wie möglich zu verringern (Minimierungsgebot). Als Maßstab dient dabei der Stand der Technik. Wird einer der oberen Auslösewerte überschritten, hat der Unternehmer ein Programm mit technischen und organisatorischen Lärmminderungsmaßnahmen aufzustellen und durchzuführen. In Lärmbereichen bzw. bei Lärmexpositionspegeln von 85 dB(A) und mehr sollten sie Schutzmaßnahmen ergreifen – in der Reihenfolge TOP :

  •   T  Technische Lösungen, z. B. lärmarme Maschinen und Geräte, raumakustische Maßnahmen.
  •   O  Organisatorische Maßnahmen, wie z. B. lärmintensive Zeiten (z. B. Pausen) auf bestimmte Zeiten beschränken.
  •   P  Persönliche Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise geeigneter Gehörschutz (nur bedingt umzusetzen).

In Kindergärten wie auch Schulen gilt: Durch pädagogische Maßnahmen, durch eine gezielte Einflussnahme auf die Geräuschsituation und durch Aufklärung können wesentlich geringere Lärmbelastungen erreicht werden. Eine Möglichkeit dabei ist beispielsweise die Verwendung einer so genannten „Lärmampel“.

Die Geräte arbeiten mit den Signalfarben einer Verkehrsampel (rot, gelb, grün), die in Abhängigkeit von dem in der Umgebung gemessenem Schallpegel geschaltet wird. Dabei können bei einzelnen Geräten die Schallpegel frei gewählt werden. So wird für alle Beteiligten sichtbar, wenn die eingestellten Werte erreicht sind, wenn es „zu laut“ oder „alles im grünen Bereich“ ist. Es gibt diese Geräte in verschiedenen Varianten (z. B. als Ohr), das Prinzip ist gleich.

Fazit

Lärm spielt in Kindergärten für Erzieher(innen) und die Kinder eine ebenso große Rolle wie auch in vielen Arbeitsstätten. Anders als bei Maschinen unterliegen jedoch die Lärmpegel stärker tageszeitlichen Schwankungen und Situationen wie z. B. Ess- oder Tobephasen. In vielen Veröffentlichungen werden keine hörschädigenden Messergebnisse erreicht.

Da jedoch auch „mittlerer“ Lärm einen Stressor darstellt (Richtlinie 2003/10/EG), haben auch Geräusche unterhalb der Grenzwerte Auswirkungen für den Menschen. Daher gilt wie auch in vielen Bereichen der Satz: „Je leiser, desto besser“. Nicht zu vergessen ist, dass es auch eine subjektive Bewertung von Lärm gibt. Unterschiedliche Menschen reagieren unterschiedlich empfindlich auf die Art und die Lautstärke von Geräuschen. Ein vorgeschädigtes Gehör hat viel größere Schwierigkeiten, die gleiche Sprachverständlichkeit unter Lärm zu erreichen als ein gesundes Gehör. Auch ist ein Zusammenhang mit dem Alter festzustellen – Kinder und Jugendliche sind meist nicht so „lärmempfindlich“ wie ältere Menschen.

Dies bedeutet, dass durch Maßnahmen zur Lärmreduktion eine subjektive Verbesserung sowohl für Erzieher(innen) auf der einen Seite, als auch für Kinder auf der anderen Seite erreicht werden kann.

Kinder müssen aber meist erst lernen, dass sie es oft selbst oder dass sie es in der Gruppe sind, die sich durch Lärm stören.

Die Verwendung von Lärmampeln kann in der Umsetzung sehr hilfreich sein und wird von Kindern schnell akzeptiert. Die Visualisierung der Schallpegel hilft, ein Maß für Lautstärke zu entwickeln.

Erzieher(innen) selbst können maßgeblich auf eine Lärmreduktion hinwirken. Durch Beeinflussung der Tätigkeiten sowie einzelner Kinder kann Lärm reduziert werden. Die Gruppengrößen der Kinder sollten nach Möglichkeit klein und konstant gehalten werden, ein Zusammenlegen von Gruppen führt zu einer erhöhten Lärmbelastung.

Einen Kindergarten „nachträglich“ durch bauphysikalische Maßnahmen lärmoptimiert zu gestalten, ist meist wesentlich schwieriger als direkt beim Bau bzw. Umbau einzuwirken. Lärmtechnisch ungünstig gestaltete Räume können dann von vornherein vermieden werden.

Kindertageseinrichtungen sind daher auch weiterhin als Lärmarbeitsplätze zu betrachten, da die Grenzwerte überschritten werden.

Eine konsequente und kontinuierliche weitere Überwachung des Lärmschutzes in Kindertageseinrichtungen ist notwendig und sinnvoll. Weitere Studien bzw. Messungen, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, sind aufgrund der Ergebnisse anzuraten. 

Literatur

Bericht der Arbeitsgemeinschaft SIHI an der Universität Maastricht, 1999.

DGUV: Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, 5. Aufl. Stuttgart: Gentner, 2010.

Dieroff HG, Siegert C: Tonhöhenverschiebung unter Lärmbelastung. Folia phoniatrica 1966; 18: 247–255.

Dittmann A: Gefühlter Lärm und praxisnahe Maßnahmen im KiTa-Alltag: http://www.uk-bw.de/fileadmin/ukbw/media/dokumente/praevention/betriebsart/kindertagesstaetten/4_Vortrag_Dr_Dittmann_x.pdf

Heinemann M: Lärmeinwirkung und die Folgen für Kindergartenkinder. Arzneimittel-, Therapie-Kritik & Medizin und Umwelt 2001; 33: 387.

Kindergarten so laut wie Kreissägen. Niedersächsisches Zahnärzteblatt 2002; 37: 5

Kruppa B, Dieroff HG, Ising H: Sensoneurinale Gehörschäden bei Schulanfängern-Ergebnisse einer repräsentativen Hörscreeninguntersuchung. HNO 1995; 43: 31–34.

Lipová V, Liska J: Lärmhygienische Probleme in Kindergärten und Schulen. Zeitschrift für die gesamte Hygiene und ihre Grenzgebiete. 1974; 20: 849–850.

Neumann G: Die Bestimmung der Lärmdosis als Maß der Dauerlärmbelastung im Kindergarten. Pädiatrie und Grenzgebiete 1979; 18: 425–433.

Neumann HD, Swoboda W: Lärm in Kindertageseinrichtungen — Zahlen, Daten, Fakten, Möglichkeiten der Prävention. Praktische Arbeitsmedizin 2010; 18: 8–13.

Pahn J, Neumann G: Schlussfolgerungen zu Ergebnissen ganztägiger Lärmmessungen in neuerbauten Kindergärten. Zeitschrift für die gesamte Hygiene und ihre Grenzgebiete 1979; 25, Heft 2, Seite(n) 167–171, 1979

Richtlinie 2003/10/EG: Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen, 2003.

Robinson DW: Annals of occupational Hygiene. 1985; 29: 477–493.

Schönwälder H-G, Berndt J, Ströver F, Tiesler G: Lärm in Bildungsstätten. Dortmund, Berlin, Dresden: Baua, 2004.

    Info Maßnahmen in Kurzform:

    • Durch Geschick und die Persönlichkeit der Erzieher/-innen kann durch geeignete Beeinflussung der Tätigkeiten der Kinder überflüssiger Lärm vermieden werden
    • Allgemeine Empfehlungen zu Themen wie Brandschutz, Festigkeit der Materialien, Vermeidung von Unfallgefahren, Beleuchtung und Belüftung
    • Bauphysikalische Maßnahmen:
      • Verwendung von Schallabsorbern (Wände, Decken, z. B. Verkleidung der Decken, Filzgleiter an Stühlen und Tischen, Filzunterlagen unter Tischdecken)
      • Verwendung massiver Materialien (je massiver, umso besser die Schalldämmung)
      • Verwendung von schallreduzierende Abdichtungen (z. B. Türgummi)
      • Abdichtung von Mauerdurchbrüchen
    • Kontrollieren der Gruppengrößen
    • Reduktion des Zusammenlegens von Gruppen
    • Definierte Phasen außerhalb von geschlossener Räume
    • Einhalten von Pausen
    • Einlegen von Lärmpausen
    • Räumliche Trennung (unterschiedliche Gruppen, unterschiedliche Aufenthaltsräume z. B. Bastel-/Werkraum, Pausenraum)
      • Regeln (wenn einer redet, hört der andere zu)
      • Reduktion des Medienkonsums (Musik, Fernsehen, Handy)

    Kontrollmaßnahmen:

    • Verwendung von Lärmampel
    • Spielerische Lärmdetektive

    Weitere Infos

    Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV), Ausgabe 2010

    http://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/912432/publicationFile/60006/TRLV-Laerm-Teil-1.pdf

    Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, Stand 2010

    http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/l_rmvibrationsarbschv/gesamt.pdf

    Unabhängiges Institut für Umweltfragen

    https://www.ufu.de/

    Noise Section of the European Agency for Safety and Health at Work: Lärm bei der Arbeit

    https://oshwiki.osha.europa.eu/en/themes/noise

    Weltgesundheitsorganisation: Prevention of noise-induced hearing loss, Vorbeugung gegen lärmbedingten Hörverlust, 1997

    http://www.who.int/pbd/deafness/en/noise.pdf

    Magazin der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 8/2005, Lärm bei der Arbeit (hier Voss P: Lärm in Kinderbetreuungseinrichtungen)

    https://osha.europa.eu/de/publications/magazine/8

    Autorin

    Dr. med. Dipl.-Ing. M. Konner

    Fachärztin für Arbeitsmedizin51429 Bergisch Gladbach

    mariam.konner@gmx.de

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