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Fallbeispiel | Arbeitsmedizinische Betreuung einer Zahnarztpraxis

Virologische Bestimmungen vor Aufnahme einer Tätigkeit

Im geschilderten Fall arbeitete eine junge Zahnarzthelferin, gebürtig aus einem bekannten Endemiegebiet, seit einem Jahr in der von mir betreuten Praxis. Eine betriebsärztliche Untersuchung wurde nicht veranlasst, obwohl die zahnmedizinische Fachangestellte regelhaft eigenständig in der Patientenversorgung eingesetzt war.

Im Rahmen der normal anstehenden betriebsärztlichen Untersuchungen wurde mir diese junge Frau, Mutter von zwei Kindern, vorgestellt. Sie lebt seit 1999 in Deutschland, war also mit Anfang 20 als junge Mutter hierher gekommen. Sie arbeitet seit 2003 als zahnmedizinische Fachangestellte und war zu Beginn ihrer Ausbildung gegen Hepatitis B geimpft worden. An eine Kontrolle des Impferfolges konnte sie sich nicht erinnern. Ein Impfpass lag, wie häufig bei der Untersuchung, nicht vor.

Sie berichtete im Rahmen der Untersuchung, dass sie acht Wochen zuvor eine Nadelstichverletzung mittels einer Hohlnadel gehabt habe. Der Patient, mit dessen Material die Nadel kontaminiert war, war nachweislich Hepatitis-C-positiv. Sie hätte die Verletzung direkt der Chefin gemeldet, die Wunde umfassend desinfiziert und ausbluten lassen. Eine Eintragung ins Verbandbuch ist erfolgt, eine virologische Untersuchung wurde aber nicht veranlasst. Dies wurde dann im Rahmen meiner Untersuchung nachgeholt.

Das Ergebnis war leider wenig erfreulich. Bei der jungen Mitarbeiterin wurde der Nachweis einer Hepatitis C und einer Hepatitis B erbracht. Ich habe mir angewöhnt, im Rahmen der Erstuntersuchung, wenn nicht eindeutig feststeht, dass jemals eine virologische Kontrolle vor Hepatitis-B-Impfung durchgeführt wurde, regelhaft anti-Hbc und anti-Hbs zu bestimmen. Auch in diesem Fall hat es sich als sinnvoll herausgestellt. Wäre nur der Titer kontrolliert worden, dann hätte das Ergebnis in Höhe von 76 IU/l dazu geführt, dass eine weitere Hepatitis-B-Boosterimpfung erfolgt wäre. Allerdings war in diesem Fall auch der Nachweis von anti-Hbc positiv, so dass wahrscheinlich sämtliche Hepatitis-B-Impfungen nicht notwendig gewesen sind, da die Mitarbeiterin be-reits eine hoffentlich ausgeheilte Hepatitis B durchgemacht hatte.

Die bestehende He-patitis-C-Erkrankung muss nun weiter abgeklärt werden. Eine Meldung sowohl nach dem Infektionsschutzgesetz als auch als Berufskrank-heit ist erfolgt. Seit wann diese Erkrankung schon besteht, wird schwerlich zu ermitteln sein. Wahrscheinlich hat die Mitarbeiterin sie schon aus dem Endemiegebiet mitgebracht. Hinzu kommt damit auch das Problem, dass die zahnärztlichen Kollegen und Kolleginnen, die diese junge Frau beschäftigt haben, seit 2003 ein Haftungsrisiko für eine mögliche Übertragung einer Hepatitis C eingegangen sind und das alles nur, um Geld zu sparen. Ebenfalls muss das weitere Arbeitsgebiet der jungen Mitarbeiterin genau festgelegt werden, damit keine risikobehafteten Tätigkeiten erfolgen.

Der weitere Verlauf dieses Falls muss jetzt abgewartet werden. Die nächsten Familienangehörigen werden getestet, die Therapiemöglichkeiten müssen in einem Zentrum abgeklärt werden. Übrigens wäre die Patientin nicht über die Transaminasen aufgefallen. Die Gamma-GT war sogar im einstelligen Bereich, GOT und GPT lagen im oberen Normbereich. 

    Autorin

    Dr. med. Monika Stichert
    Arbeits- und reisemedizinische Praxis, Gelbfieberimpfstelle
    Pestalozzi Str. 3 – 40699 Erkrath
    info@arbeitsmedizin-stichert.de

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