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Das neue Präventionsgesetz

Mit großer Mehrheit hat der Bundestag ein Präventionsgesetz verabschiedet. Die Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP) begrüßt dies ausdrücklich. Damit wird die Früherkennung, aber auch die Prävention verschiedener Volkskrankheiten erheblich verbessert. Viele dieser Volkskrankheiten sind Folge von Bewegungsmangel oder körperlicher Inaktivität. Dieses wird in dem Gesetz angesprochen und vom Bundesministerium für Gesundheit hervorgehoben.

Bewegung und Bewegungsmangel sind auch wichtige Themen der DGSP, die Sportärzte sind die Fachleute für Bewegung. Leider kommt dieser Aspekt im Gesetz zu kurz. Wenn wir allen, Jugendlichen und Älteren, Neu- und Wiedereinsteigern in die körperliche Aktivität, dazu raten, müssen wir Vorsorge treffen, dass keine Zwischenfälle eintreten. Wer im Verein oder Studio Sport treibt, sollte kein erhöhtes Risiko haben. Deshalb sollte vorher eine sportärztliche Untersuchung erfolgen. Bei bestehenden Erkrankungen (Herzkrankheiten, Stoffwechselerkrankungen, Diabetes mellitus und Tumorerkrankungen) sollte eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung auch deshalb durchgeführt werden, weil aus den Ergebnissen Empfehlungen für die praktische Umsetzung eines Bewegungsprogramms abgeleitet werden können. Unterlagen zur sportmedizinischen Untersuchung sind seit langem entwickelt, bekannt und bewährt.

Weiterhin sollten die Sportmedizin als Zusammenschluss der Fachleute für Bewegung Mitglied der Präventionskonferenz werden. Für die Beratung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stehen die Sportmediziner und die DGSP sofort zur Verfügung. Im Bundesrat besteht die Möglichkeit, diese Änderungen noch einzubringen. Die DGSP mit ihren 9000 Mitglieder ist zur Mitarbeit bereit. 

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