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IM BRENNPUNKT

Schutz für die Augen am Arbeitsplatz

Darauf hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hingewiesen. Zugleich gibt die BG BAU Tipps, wie solche Verletzungen mit geeigneten Schutzbrillen vermieden werden.

Berufsbedingte Verletzungen der Augen können bei mechanischen Arbeiten, durch chemische Einflüsse oder durch optische Strahlen entstehen. Im Jahr 2016 verzeichnete die BG BAU fast 3.500 meldepflichtige Arbeitsunfälle, bei denen die Augen von Beschäftigten verletzt wurden. Meldepflichtig sind Unfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von drei Tagen oder den Tod zur Folge haben. Im gleichen Jahr registrierte die BG BAU zudem beinahe 34.000 nicht meldepflichtige Augenverletzungen. In solchen Fällen sind die Mitarbeiter zum Hausarzt gegangen oder die Betroffenen hatten Glück und die Verletzungen heilten nach kurzer Zeit von selbst.

Nach Angabe der BG BAU können Fremdkörper beim Flexen, Sägen oder Schleifen ins Auge fliegen und Stich- oder Rissverletzungen auslösen. Schläge oder Stöße mit Prellungen oder Quetschwunden entstehen, wenn Handwerkszeug abgleitet oder Teile wegfliegen. Solche Verletzungen haben oft Infektionen und manchmal bleibende Schäden zur Folge. Über die Hälfte aller meldepflichtigen Unfälle entstehen so. Sie lassen sich in der Regel durch Schutzbrillen mit Seitenschutz verhüten. Gefährlich sind auch chemische Stoffe, wie etwa Reinigungsmittel, Kalk oder manche Klebstoffe. Sie können die Augen verätzen. Dabei werden die Zellen der Hornhaut im Auge zerstört, innerhalb kurzer Zeit kann die Hornhaut eintrüben und sich die Sehkraft mindern. Dieses kann dazu führen, dass die Betroffenen erblinden. Vor solchen Verletzungen bewahren rundum geschlossene für den Baustellenbetrieb geeignete Schutzbrillen mit der Kennzeichnung "F" auf dem Brillengestell und den Sichtscheiben.

Weitere Risiken gehen von ultravioletten (UV) Strahlen aus, etwa beim Schweißen. Diese verblitzen das Auge und lassen Hornschäden entstehen, die man jedoch durch Schutzschirme, Schutzhauben oder sehr gut durch Automatik-Schweißhelme mit so genanntem Speedglas vermeiden kann.

Wie die BG BAU betont, kann ebenso eine zu hohe Dosis an Sonnenstrahlen die Augen von Beschäftigten schädigen, die oft im Freien arbeiten. Dort können intensive UV-Strahlen schnell die Hornhaut und Bindehaut entzünden und zu Augenschmerzen führen. Grund sind fotochemische Reaktionen, die die äußersten Zellen zerstören. Treffen die Strahlen nur vorübergehend auf die Augen, heilen Hornhaut und Bindehaut nach ein oder zwei Tagen ab, weil dort ständig neue Zellen gebildet werden. Wirken UV-Strahlen jedoch langjährig auf die Augen ein, kann es die Augenlinse trüben und grauer Star entsteht.

Davor schützen Sonnenbrillen, die für den gewerblichen Bereich geeignet (DIN EN 166) und nach DIN EN 172 ausgewiesen sind. Die BG BAU empfiehlt UV-Schutzbrillen mit der Schutzstufe 5-2,5. Damit sind ein ausreichender Schutz und eine sichere Farberkennung im Straßenverkehr gewährleistet. Zusätzlich sollte die Brille eine seitliche transparente Abschirmung haben.

Wenn die notwendigen Voraussetzungen vorliegen, erstattet die BG BAU im Rahmen ihrer Arbeitsschutzprämien Arbeitgebern einen Teil der Anschaffungskosten, jedoch maximal 20 Euro für jede geeignete Sonnenbrille zum Einsatz für ihre im Freien tätigen Beschäftigten. Unter www.bgbau.de/praemien kann der Katalog der förderwürdigen Maßnahmen sowie Anforderungen und der Antrag auf Förderung abgerufen werden.

(Pressemitteilung der BG BAU vom 30.03.2017)