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IM BRENNPUNKT

Nationale Präventionskonferenz verabschiedet Bundesrahmenempfehlungen

Neben den vier Sozialversicherungen als Träger haben auch Vertreterinnen und Vertreter von Bundes- und Landesministerien, kommunalen Spitzenverbänden, der Bundesagentur für Arbeit, Sozialpartnern, Patientinnen und Patienten sowie der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung an der Entwicklung der Bundesrahmenempfehlungen mitgewirkt. Mit ihnen werden nun als gemeinsame Ziele „gesund aufwachsen“, „gesund leben und arbeiten“ und „gesund im Alter“ definiert. Durch diese Orientierung am Lebenslauf ist es grundsätzlich möglich, alle Menschen mit lebensweltbezogener Prävention zu erreichen - angefangen von Maßnahmen in Kindergärten und Schulen über Gesundheitsförderung in Betrieben und Präventionsarbeit in kommunalen Einrichtungen bis hin zu entsprechenden Aktivitäten in Pflegeeinrichtungen. Prioritäre Zielgruppen sind neben Familien, Kindern, Jugendlichen, Azubis, Studierenden, Berufstätigen, Arbeitslosen und Ehrenamtlichen auch Pflegebedürftige, die zu Hause oder in stationären Einrichtungen betreut werden, sowie die pflegenden Angehörigen.

Für diese Ziele und Zielgruppen beschreiben die Bundesrahmenempfehlungen nicht nur die Handlungsfelder, sondern auch das Leistungsspektrum und die Beiträge, die die jeweiligen Sozialversicherungsträger dazu leisten, sowie die bei konkreten Maßnahmen zu beteiligenden Organisationen und Einrichtungen.

Umgesetzt werden die Bundesrahmenempfehlungen in den Ländern und Kommunen auf der Grundlage von Landesrahmenvereinbarungen, die die Sozialversicherungsträger mit den zuständigen Stellen in den Ländern schließen. So sollen die vor Ort für die jeweiligen Lebenswelten Verantwortlichen bei ihren Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und Prävention unterstützt werden. Mit den Bundesrahmenempfehlungen liegt dafür nun eine gute, erstmals trägerübergreifende Basis vor - die jetzt gemeinsam mit den Akteuren vor Ort mit Leben gefüllt werden muss, damit sie die gewünschte nachhaltige Wirkung erzielen kann.

Wichtig ist nun, die verfassten Strategien zeitnah für den Versicherten im Rahmen von sozialversicherungsträgerübergreifenden Projekten erlebbar zu machen. Im Herbst dieses Jahres werden die Inhalte der Bundesrahmenempfehlungen beim ersten Präventionsforum mit einer breiten Fachöffentlichkeit diskutiert.

Die Bundesrahmenempfehlungen sind als lernendes System zu verstehen. Bestärkung der Menschen, ihre Gesundheitspotenziale auszuschöpfen, Auf- und Ausbau gesundheitsfördernder Strukturen und Verminderung sozial bedingter Ungleichheit bei den Gesundheitschancen – um diese Ziele zu erreichen, müssen und werden die Bundesrahmenempfehlungen kontinuierlich weiterentwickelt werden.

2019 wird die Nationale Präventionskonferenz erstmals den im Vierjahresturnus erscheinenden trägerübergreifenden Präventionsbericht vorlegen. Dieser Bericht soll Transparenz schaffen und zeigen, welcher Träger was gefördert hat, welche Ziele erreicht und welche Erfahrungen bei der Zusammenarbeit gemacht wurden. Außerdem wird er Hinweise zu Präventionsbedarf und -potenzialen in der Bevölkerung geben. Damit wird der Bericht eine wertvolle Hilfe für die weitere Arbeit der Nationalen Präventionskonferenz sein.

Die Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz nach § 20d Abs. 3 SGB V sind im Volltext hier zu finden:
www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2016/Praevention_NPK_BRE_verabschiedet_am_19022016.pdf