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Die DGAUM informiert

DGAUM-Fortbildungskurse

„Arbeitsmedizinische Zusammenhangsbegutachtung“ Block A am 3. und 4. Februar 2017 in Mainz

Im Frühjahr 2017 lädt die DGAUM Ärztinnen und Ärzte auf dem Gebiet der Arbeits- und Umweltmedizin zur Teilnahme am Kurs „Arbeitsmedizinische Zusammenhangsbegutachtung“ in Mainz ein. Arbeitsmedizinische Gutachten werden grundsätzlich von Ärztinnen und Ärzten mit spezifischen Kenntnissen über einschlägige Arbeitsplätze und deren gesundheitliche Auswirkungen sowie Erfahrungen zur deren Diagnose, Differenzialdiagnose und Beurteilung kausaler Zusammenhänge erstellt. Zu diesem Anliegen bietet die DGAUM einen im Zusammenwirken mehrerer Akademien für Arbeitsmedizin realisierten Lehrgang zum Erwerb eines Zertifikates „Arbeitsmedizinische Zusammenhangsbegutachtung“ an, mit dem eine spezielle fachliche Befähigung zur BK-Begutachtung ausgewiesen wird.

Termine für bevorstehende Kurse entnehmen Sie bitte der DGAUM Homepage:

www.dgaum.de/dgaum-dialogforen-amp-andere-veranstaltungen/

Ärztliche Fortbildungspflicht – erstmals für zertifizierte Gutachter: Refresher-Kurs „Arbeitsmedizinische Zusammenhangsbegutachtung“ am 3. März 2017 in Mainz

Die DGAUM ist als wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft, entsprechend ihrer Satzung, nicht nur im Feld von Wissenschaft und Forschung aktiv, sondern arbeitet ebenfalls für eine nachhaltige Qualitätssicherung von arbeitsmedizinischen Leistungen und betriebsärztlichen Tätigkeiten. Vor diesem Hintergrund sind die Kursangebote zum Erwerb des DGAUM-Zertifikats „Arbeitsmedizinische Zusammenhangsbegutachtung“, aber auch die Veranstaltungen in der Dialogforen-Reihe zu verstehen. Das einmal erworbene Wissen ist im Kontext des allgemeinen und medizinischen Fortschrittes immer wieder einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Deshalb schreibt die ärztliche Berufsordnung (u. a. § 4), nicht umsonst vor, dass alle Ärzte, also auch Arbeitsmediziner und Betriebsärzte, dazu verpflichtet sind, „sich in dem Umfang beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse erforderlich ist.“ Vor diesem Hintergrund möchten wir all jene, die das DGAUM-Zertifikat „Arbeitsmedizinische Zusammenhangsbegutachtung“ erworben haben, und hier vor allem die, deren Teilnahme am Gutachtenkurs länger als 5 Jahre zurückliegt, dazu motivieren, kontinuierlich an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, um ihr einmal erworbenes Wissen zu überprüfen und zu ergänzen. Aus diesem Grund bietet die DGAUM erstmals einen Refresher-Kurs am Freitag, 3. März 2017, in Mainz an.

Das Programm sowie Infos zur Anmeldung finden Sie unter:

www.dgaum.de/dgaum-dialogforen-amp-andere-veranstaltungen/

Dieses Angebot werden wir ab diesem Jahr kontinuierlich mindestens einmal im Jahr anbieten, um allen Inhabern des Zertifikats die Möglichkeit zu geben, diesen wichtigen Kurs zu besuchen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir dann im Laufe der Zeit dazu übergehen werden, nur noch diejenigen Inhaber- und Inhaberinnen des Zertifikats über die DGAUM-Homepage als zertifizierte Gutachter- und Gutachterinnen listen, deren Zertifizierung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Die Rezertifizierung der einmal erworbenen Kenntnisse erfolgt im Rahmen der Teilnahme am Refresherkurs, insofern werden auch alle diejenigen in der Gutachterliste weiterhin aufgenommen, die diesen Kurs innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach dem Erwerb des DGAUM-Zertifikats besucht haben. Mit diesen Regelungen und dem neuen Refresherkurs-Angebot entspricht die DGAUM nicht nur den einschlägigen Forderungen der ärztlichen Berufsordnung, sondern orientiert sich ebenfalls an den Regelungen von Organisationen, deren Aktivitäten in einem ähnlichen Kontext zu sehen sind wie die Tätigkeiten von Arbeitsmedizinern und Betriebsärzten. So regelt etwa die Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) die Fortbildungspflicht bei deren Zertifizierungen wie folgt: „Zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung ist innerhalb von fünf Jahren die Teilnahme an mindestens einem Qualitätszirkel für Gutachter vorgeschrieben“, vgl. auch:

abd.dermis.net/content/e03abd/e04Gutachtenseminare/e759/index_ger.html Anm. d. Red.: Link nicht mehr gültig.

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