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Der VDBW informiert

120. Deutscher Ärztetag fordert Umsetzung der Impfvereinbarung im Präventionsgesetz

Mit diesem Kurzbericht über den 120. Deutschen Ärztetag, der am 26. Mai 2017 in Freiburg zu Ende ging, soll die ausführliche Berichterstattung im Deutschen Ärzteblatt der letzten Wochen nur um für unser Fach wichtige Beschlüsse ergänzt werden.

Der Antrag (s. unten) des Kollegen Dr. Dr. Ing. Hans-Dieter Rudolph wurde von den 250 Delegierten des 120. Deutschen Ärztetages mit überwältigender Mehrheit bei nur vereinzelten (

Neben der Aussprache zur allgemeinen Gesundheits-, Sozial- und ärztlichen Berufspolitik waren weitere große Themenblöcke die Digitalisierung im Gesundheitswesen und die Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung. Die Berufsordnungsgremien der BÄK wurden aufgefordert, eine Änderung bzw. Ergänzung der Berufsordnung vorzubereiten, die Ausnahmen vom ausschließlichen Fernbehandlungsverbot für einzelne Projekte mit wissenschaftlicher Begleitung erlaubt. Die Digitalisierung lässt sich nicht aufhalten. Wir als Ärzte müssen diese in unserem Zuständigkeitsbereich im Interesse unserer Patienten aktiv mitgestalten.

Der aktuelle Sachstandsbericht zur (Muster)Weiterbildungsordnung wurde mit Zustimmung zur Kenntnis genommen. Das Beratungsergebnis einschließlich des „Kopfteils“ zu den Gebieten wurde als Grundsatzbeschluss zur Gesamtnovelle festgelegt. Dieser beinhaltet im Wesentlichen die Gebietsdefinitionen sowie die Weiterbildungszeiten (Gebiet Arbeitsmedizin, s. rechts). Die Gesamtnovelle soll möglichst 2018 auf dem 121. Ärztetag in Erfurt verabschiedet werden.

    Gebiet Arbeitsmedizin

    Quelle: 120. Deutscher Ärztetag, Beschlussprotokoll, www.baek.de

    Gebietsdefinition

    Das Gebiet Arbeitsmedizin umfasst als präventiv medizinisches Fach die Wechselbeziehungen zwischen Arbeits- und Lebenswelten einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits. Im Mittelpunkt stehen dabei der Erhalt und die Förderung der physischen und psychischen Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen, die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Risikofaktoren, Erkrankungen und Berufskrankheiten, die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen einschließlich individueller und betrieblicher Gesundheitsberatung, die Vermeidung von Erschwernissen und Unfallgefahren sowie die berufsfördernde Rehabilitation.

    Facharzt/Fachärztin für Arbeitsmedizin

    Quelle: 120. Deutscher Ärztetag, Beschlussprotokoll, www.baek.de

    (Arbeitsmediziner/Arbeitsmedizinerin)

    Weiterbildungszeit

    60 Monate Arbeitsmedizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon

    • müssen 24 Monate in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung abgeleistet werden.

    360 Stunden Kurs-Weiterbildung in Arbeitsmedizin

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