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Rezension

S. Letzel, Mainz

Die Loseblattsammlung „Die Berufskrankheitenverordnung (BKV)“ stellt relevante Inhalte des Berufskrankheitenrechtes dar und kommentiert diese sowie die einzelnen Berufskrankheitenziffern. Die beiden Autoren Prof. Dr. jur. Gerhard Mehrtens und Prof. Dr. jur. Stephan Brandenburg sind ausgewiesene juristische Experten mit großen Erfahrungen im Berufskrankheitenrecht und der entsprechenden Rechtsprechung.

Nach geltendem Sozialrecht sind Berufskrankheiten Krankheiten, die durch Einwirkungen verursacht werden, denen bestimmte Berufstätige in erheblich höherem Grade ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung. Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist es u. a., mit allen geeigneten Mitteln Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Bei eingetretenen Berufskrankheiten hat die gesetzliche Unfallversicherung die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen in Abhängigkeit der Schwere der Erkrankung durch Geldleistungen zu entschädigen. Die Entschädigungsleistungen bei einer anerkannten Berufskrankheit können neben einer bestmöglichen medizinischen Versorgung ggf. weitere Maßnahmen der Rehabilitation, Lohnausgleich, Umschulungsmaßnahmen, Rentenzahlungen sowie technische Maßnahmen beinhalten. Dies bedeutet, dass – unabhängig von dem durch eine Berufskrankheit verursachten menschlichen Leid – der bzw. die Betroffene mit einer anerkannten Berufskrankheit meist deutlich besser abgesichert ist als wenn die Erkrankung nicht die entsprechenden sozialrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Ärztinnen und Ärzte sind nach § 202 des SGB VII gesetzlich verpflichtet, den begründeten Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit dem zuständigen Unfallversicherungsträger oder der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen. Nach aktuellen Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurden in Deutschland im Jahr 2015 insgesamt 76 991 Verdachtsanzeigen auf das Vorliegen einer Berufskrankheit erstattet, in 37 149 bestätigte sich der Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit und in 16 802 Fällen erfolgte die Anerkennung einer Berufskrankheit.

Bei den bestehenden gesetzlichen Randbedingungen ist es insbesondere für Ärztinnen und Ärzte sowie für alle am Berufskrankheitenverfahren beteiligten Personen von großer Bedeutung u. a. über folgende relevanten Sachverhalte Bescheid zu wissen:

  • Wann besteht der begründete Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit?
  • Wann liegt tatsächlich eine Berufskrankheit vor?
  • Welche Beweise müssen hierzu erbracht werden?
  • Wann besteht ein Versicherungsfall, wann ein Leistungsfall?
  • Wie hat in umstrittenen Fällen das entsprechende Sozialgericht entschieden?

Allein diese wenigen exemplarisch aufgeführten Fakten und Fragestellungen zeigen, wie komplex das Berufskrankheitenrecht in Deutschland ist. Für alle an einem Berufskrankheitenverfahren beteiligten Personen ist es daher von besonderer Bedeutung, ein Standardwerk an der Hand zu haben, das die entsprechenden Sachverhalte allgemeinverständlich darstellt und im Kontext mit aktuellen Sozialgerichtsurteilen kommentiert. Den Autoren Prof. Dr. jur. Gerhard Mehrtens und Prof. Dr. jur. Stephan Brandenburg gelingt dies in der Loseblattsammlung „Die Berufskrankheitenverordnung (BKV) – Kommentar“ seit 1977 in hervorragender Form. Hier wurde ein Werk geschaffen, das die entsprechenden sozialjuristischen Inhalte „sogar“ für Ärzte in gut verständlicher Form darstellt.

In der Loseblattsammlung werden zunächst die wichtigsten Inhalte zu Berufskrankheiten des Sozialgesetzbuches VII sowie der Berufskrankheitenverordnung (BKV) dargestellt und kommentiert, bevor auf die Ziffern und Tatbestände der einzelnen Berufskrankheiten eingegangen wird. Ergänzt wir der Kommentar u. a. mit Anmerkungen zur Anerkennung von Erkrankungen gemäß § 9 Abs. 2 SGB VII wie eine Berufskrankheit, Statistiken und Angaben zur Entwicklung der Berufskrankheitenverordnung.

Da sowohl die Sozialgerichtsentscheidungen als auch die Fortschreibung der Liste der Berufskrankheiten eine inhaltliche Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts nach sich ziehen, ist die formale Gestaltung des Werkes als Loseblattsammlung ein entscheidender Vorteil. Ein umfangreiches Literaturverzeichnis erleichtert die Quellensuche. Durch drucktechnische Hervorhebungen wird die Lesbarkeit des Textes benutzerfreundlich gestaltet.

Fazit: Abschließend ist festzustellen, dass die Loseblattsammlung „Die Berufskrankheitenverordnung (BKV) – Kommentar“ für jeden Arbeitsmediziner und jede Arbeitsmedizinerin sowie alle in Berufskrankheitenverfahren involvierte Personen ein unentbehrliches Standardwerk darstellt. Der Kommentar ist eine zuverlässige Entscheidungshilfe für die tägliche Praxis und gerade für diejenigen, die sich mit der Anzeige und Beurteilung von Berufskrankheiten beschäftigen, unverzichtbar und kann dem entsprechenden Personenkreis nur nachdrücklich und ohne Einschränkungen empfohlen werden. Sowohl den Autoren als auch dem Erich Schmidt Verlag (ESV) ist zu danken, dass hier seit Jahrzehnten ein zuverlässiges und didaktisch gut aufgebautes Standardwerk geschaffen wurde und als Loseblattsammlung regelmäßig aktualisiert wird.

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