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Ein Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung

Rahmenbedingungen

Jedes Jahr scheiden zahlreiche Beschäftigte aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend oder dauerhaft aus dem Erwerbsleben aus. Damit gehen den Betrieben wertvolle Fachkompetenzen und die Erfahrungen langjähriger Beschäftigter verloren. Aufgrund des demografischen Wandels wird es für die Betriebe in Deutschland immer schwieriger, diese Arbeitsplätze mit qualifizierten Fachleuten neu zu besetzen. Mit zunehmender Alterung der Belegschaften steigt außerdem der Bedarf an unterstützenden Leistungen zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, wie etwa medizinischer Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist es jedoch schwierig, aus dem vielfältigen Leistungsangebot der Sozialversicherungsträger das Passende für den jeweiligen Betrieb und für den jeweiligen Arbeitnehmer herauszufinden. Hier soll eine kompetente und umfassende Beratung ansetzen, wie sie der Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung anbietet.

Gesunde Mitarbeiter als Schwerpunkt

Neben der klassischen Beratung zu Rente und Altersvorsorge sowie zum Beitragseinzug steht das Thema „Gesunde Mitarbeiter“ im Mittelpunkt des Firmenservices. Dieses Thema umfasst alle Leistungsangebote mit Bezug zur Rehabilitation. Hierzu zählen die medizinische Rehabilitation, die medizinisch beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR) und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Um ihren gesetzlichen Auftrag zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit ihrer Versicherten zu erfüllen, hat die Rentenversicherung die Inhalte ihres Beratungsangebots um Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), zum Aufbau eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und zur Prävention erweitert.

Ziel ist das frühzeitige Erkennen von Präventions- oder Rehabilitationsbedarfen, eine frühzeitige Inanspruchnahme notwendiger Leistungen der Träger und damit die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter des betroffenen Betriebs.

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Der Gesetzgeber hat alle Arbeitgeber verpflichtet, bei einer längeren oder wiederholten Arbeitsunfähigkeit ihrer Beschäftigten ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen, um damit einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen vorzubeugen.

Viele Betriebe sind sich unsicher, wie dieses Verfahren umgesetzt werden kann. Daher bietet der Firmenservice der Rentenversicherung allgemeine Informationen zur Einführung und Umsetzung des BEM an. Bei Bedarf werden auch einzelne BEM-Verfahren begleitet.

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Zum Thema BGM werden Informationen über betriebliche Gesundheitsmaßnahmen, Präventionsleistungen der Rentenversicherung sowie Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung der Krankenkassen oder der Berufsgenossenschaften gegeben. Beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement nimmt der Firmenservice der Rentenversicherung eine Lotsen- und Wegweiserfunktion im gegliederten System der Sozialversicherung wahr. Schon die gezielte Information oder die schnelle Herstellung eines entsprechenden Kontakts können für die Firma eine große Hilfe sein.

Prävention

Die Deutsche Rentenversicherung erbringt individuelle Präventionsleistungen entsprechend § 14 (1) SGB VI für Beschäftigte bei ersten gesundheitlichen Funktionseinschränkungen aufgrund von

  • besonderen beruflichen Belastungen oder Gefährdungen,
  • besonderen psychosozialen Faktoren oder

erkennbaren persönlichen RisikofaktorenDamit soll verhaltens- oder lebensstilbedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen entgegengewirkt werden.

Die Präventionsleistungen gliedern sich grundsätzlich in drei Abschnitte.

  • Die mehrtägige Initialphase beginnt in der Regel mit einer medizinischen Eingangsuntersuchung, in der die persönlichen gesundheitlichen Risiken festgestellt und die individuellen Präventionsziele besprochen werden. In den nachfolgenden Schulungen lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Gruppe, wie sie ihren Berufsalltag durch gesunde Ernährung, Bewegung und regelmäßige Entspannungsübungen in Zukunft besser bewältigen können.
  • Die nachfolgende Trainingsphase erfolgt berufsbegleitend. An ein bis zwei Terminen in der Woche werden in der Gruppe über einen Zeitraum von drei Monaten die neu erlernten Strategien erprobt und vertieft.
  • Nach einer hieran anschließenden Eigeninitiativphase wird an einem Refreshertag Bilanz gezogen und eventuell aufgetretene Probleme besprochen.

Der Zugang zu Präventionsleistungen der Rentenversicherung erfolgt überwiegend über hierfür zugelassene betriebs- oder wohnortnahe Rehabilitationseinrichtungen. Haben Beschäftigte mit Gesundheitseinschränkungen Interesse an einer Präventionsleistung, sollte der Arbeitgeber, zum Beispiel über seinen Betriebs- und Werksarzt, Kontakt mit einer von der Rentenversicherung für Prävention zugelassenen Rehabilitationseinrichtung aufnehmen. Der Firmenservice der Rentenversicherung kann bei der Kontaktaufnahme unterstützen.

Zusammenarbeit mit den Betriebs- und Werksärzten

Die Deutsche Rentenversicherung Bund will das Thema „Gesunde Mitarbeiter“gemeinsam mit dem Betrieb, Betriebs- und Werksärzten und den Versicherten gestalten und durchführen. Gerade Betriebsärztinnen und Betriebsärzte kennen die Arbeitsplätze, deren Gefährdungen und die individuelle Gesundheitsproblematik der oder des Versicherten. Insofern können sie wesentlich zur Früherkennung von Teilhabebedarf und zur Einleitung und Durchführung von Präventions- und Rehabilitationsleistungen beitragen.

Zur Optimierung der Einbindung der Betriebs- und Werksärzte in den Rehabilitationsprozess hat die Deutsche Rentenversicherung Bund eine Vereinbarung mit dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW) geschlossen. Wird durch den Betriebs- oder Werksarzt der Antrag eines betroffenen Arbeitnehmers unterstützt, kann der ausgefüllte und unterschriebene Antrag direkt per Fax (Nr.: + 49 (0)30 / 86 56 02 41) an die Deutsche Rentenversicherung Bund übersandt werden. Für Rückfragen steht die Rufnummer + 49 (0)30 / 86 56 05 99 zur Verfügung.

    Kontakt

    Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung

    Mit dem gemeinsamen Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung haben Unternehmen und Betriebe bundesweit die Möglichkeit, sich bei Fragen zu den Themen der gesetzlichen Rentenversicherung an eine zentrale Stelle zu wenden und eine Beratung „aus einer Hand“ zu erhalten. Die kostenlose Beratung erfolgt per Telefon, E-Mail oder durch einen direkten Kontakt vor Ort.

    Telefon: 0800/1 00 04 53

    Montag bis Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr

    E-Mail: firmenservice@deutsche-rentenversicherung.de

    Weitere Infos

    Deutschen Rentenversicherung

    Firmenservice:

    firmenservice.drv.info

    Prävention

    praevention.drv.info

    Autorin

    Karin Klopsch

    Dezernentin Firmenservice

    Deutsche Rentenversicherung Bund

    Abteilung Rehabilitation

    10704 Berlin

    karin.klopsch@drv-bund.de

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