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Der VDBW informiert

Umsetzung des Präventionsgesetzes

Zu Beginn der Woche des Deutschen Betriebsärzte-Kongresses in Dresden gab es positive Nachrichten für die Betriebsärzte aus dem Bundesministerium für Gesundheit zu vermelden. Verbandspräsident Herr Dr. Panter und Vizepräsidentin Frau Dr. Wahl-Wachendorf waren dort zu einem Gespräch mit der Parlamentarischen Staatssekretärin, Frau Ingrid Fischbach, MdB, geladen, um die Fortschritte und Hürden bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes in die Praxis zu diskutieren.

Der Verband hatte zur Gestaltung der Landesrahmenempfehlung im Vorfeld das Gespräch mit den Landesgesundheitsministerien gesucht und konnte diese bereits im Saarland, in Rheinland-Pfalz, Hamburg, Berlin und Bayern führen. Auch mit dem GKV Spitzenverband und einzelnen Krankenkassen hatte es intensiven Austausch gegeben. Das Thema Impfen zur Stärkung des Impfverhaltens auf Basis von § 132e(1) SGB V „Versorgung mit Schutzimpfungen“ bildete das Kernthema in diesen Gesprächen. Aus Sicht des VDBW sind hierbei jedoch noch Blockaden durch die Krankenkassen festzustellen und die Streitpunkte beziehen sich zu diesem Zeitpunkt insbesondere auf die Abrechnungsmodalitäten und einer Regelung zur Impfstoffbeschaffung.

Der VDBW kann bei der Lösungsfindung mit der Unterstützung des Ministeriums rechnen. Mit einer Einigung und der Umsetzung einer entsprechenden Regelung sei daher innerhalb der nächsten sechs Monate zu rechnen. Sollte es weiterhin keine Bewegung auf Seiten der Kassen geben, kann der Verband als Ultima Ratio für eine Entscheidung die Schiedsstelle anrufen.

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