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ASU 03/2017

Das neue Präventionsgesetz in der Praxis

Verabschiedet Ende Juli 2015 ist das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“, kurz Präventionsgesetz, Anfang 2016 auch in dem dort gesetzten finanziellen Rahmen in Kraft getreten. Die Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens hat einem in unserer Gesellschaft breit getragenen Konsens Raum gegeben, nämlich dass die Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung nicht nur für die individuelle Lebensqualität, sondern auch zur ökonomischen Stabilisierung unserer Gesellschaft und unseres Gesundheitswesens unverzichtbar ist. Deshalb fordert das Präventionsgesetz uns als verantwortliche Akteure dazu auf, bestehende Settingansätze von Prävention und Gesundheitsförderung an eine Systematik anzupassen, die sowohl die Verantwortung des einzelnen Menschen als auch die seiner Lebens- und Arbeitswelt – also ein Zusammenspiel zwischen Verhaltens- und Verhältnisprävention – befördern kann. Die Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens ist bereits angelaufen

Die Experten im Feld des Arbeitsschutzes und der betrieblichen Prävention wissen, dass die Arbeitswelt in den Betrieben und den Unternehmen sowie bei den öffentlichen Arbeitgebern in unserer Gesellschaft das größte Präventionssetting – sowohl für Maßnahmen im Rahmen der Verhaltens- als auch der Verhältnisprävention – darstellt.

Vor diesem Hintergrund wurde das Thema „Das neue Präventionsgesetz in der Praxis“ eines von insgesamt drei Schwerpunktthemen der diesjährigen 57. Wissenschaftlichen Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM), die vom 15. bis 17. März 2017 an der Universität Hamburg stattfindet. Der Tagungspräsident, Volker Harth, und die Chefredakteurin, Annegret Schoeller, sowie die Leiterin des Ressorts Wissenschaft der Zeitschrift ASU, Elke Ochsmann, haben sich dafür eingesetzt, dass eine Ausgabe der ASU, als dem führenden Fachorgan für medizinische Prävention, einer Standortbestimmung des in der praktischen Umsetzung befindlichen Präventionsgesetzes gelten muss. Insofern finden mit dieser Ausgabe der ASU sowohl Themen des wissenschaftlichen Kongresses als auch des praxisorientierten wissenschaftlichen Publikationsorgans der DGAUM zu einer neuen Einheit zusammen, um die Diskussion zur Gestaltung des Präventionsgesetzes im Setting Arbeitswelt zu intensivieren.

In der vorliegenden Ausgabe der ASU setzt Klaus Scheuch markante Eckpunkte für die inhaltliche Diskussion:, er fragt selbstreflexiv nach den ethischen Grundbedingungen arbeitsmedizinischen Denkens und Handelns im Kontext einer sich rasch verändernden Arbeitswelt. Provokant das Fazit: „Ohne die Umsetzung ethischer Grundregeln“, so Scheuch, „ist effektives und wirksames arbeitsmedizinisches Handeln nur eingeschränkt möglich. Diese sind nicht nur Handlungsgrundlage, sondern dienen auch dem Schutz der Arbeitsmedizin und des einzelnen Beschäftigten selbst – Grundlage der Akzeptanz der Arbeitsmedizin – wie auch der Abgrenzung im Feld Arbeit und Mensch.“

Mit dem Präventionsgesetz ist für viele Arbeitsmediziner und Betriebsärzte die Frage der Schutzimpfungen im Betrieb stärker in den Fokus gerückt. Paragraf 132e, SGB V, „Versorgung mit Schutzimpfungen“, in Verbindung mit Paragraf 20i, SGB V, „Primäre Prävention durch Schutzimpfungen“, wird wohl zu einer qualitativen Veränderung in der betrieblichen Prävention führen, da alle Versicherten Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen aus dem System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben.

Dies gilt ebenfalls für „Schutzimpfungen, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos durch einen Auslandsaufenthalt indiziert sind, und zwar dann, wenn der Auslandsaufenthalt beruflich bedingt oder im Rahmen der Ausbildung vorgeschrieben ist oder wenn zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ein besonderes Interesse daran besteht, der Einschleppung einer übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland vorzubeugen“. Das bedeutet, dass nun die GKV reisemedizinische Impfungen erstattet, wenn der Auslandsaufenthalt beruflich bedingt ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereitet aktuell eine Änderung der Schutzimpfungsrichtlinie vor. Damit ist es folgerichtig, dass die Beiträge von Sabine Wicker im ASU-Schwerpunkt sowie Antje Jager und Elke Ochsmann im Wissenschaftsteil das Thema Impfen in den Fokus nehmen, wobei sowohl die Bedeutung des Impfens als Beitrag zur steigenden Lebenserwartung sowie zum Fortschritt im Gesundheitswesen im Allgemeinen als auch die Frage nach dem Impfstatus und Impfstrategien bei Erziehern und Erzieherinnen in Ausbildung im Besonderen diskutiert werden. Gerade in Kindertageseinrichtungen, Kindergärten und anderen Betreuungseinrichtungen für Kinder besteht ein erhöhtes Gefährdungspotenzial durch Infektionskrankheiten.

Im Wissenschaftsteil werden die sozialen bzw. ökonomischen Rahmenbedingungen von Präventionsmaßnahmen in der Lebenswelt Arbeitsplatz von Matthias Claus et al. bzw. Julia Voigt et al. in den Fokus genommen: Steht bei Matthias Claus et. al. die Untersuchung des Zusammenhangs zwischen einer Tätigkeit in vollkontinuierlicher Wechselschicht sowie der Prävalenz von Diabetes mellitus bei Beschäftigten eines großen deutschen Chemieunternehmens im Mittelpunkt, so beschreiben Julia Voigt et al. auf der Grundlage von ausgewerteten Interviews eine Situationsanalyse zur HIV-assoziierten Diskriminierung in Sachsen. Trotz langjähriger und aufwändiger Aufklärungsarbeit berichten Betroffene nach wie vor von HIV-bezogener Stigmatisierung und Diskriminierungen in allen Lebensbereichen.

Die hinter dem Präventionsgesetz stehende Idee ist es, der immer wieder beklagten „Versäulung“ im deutschen Gesundheits- und Sozialsystem entgegenzuwirken und dieses für sinnvolle und aufeinander abgestimmte Ansätze und Maßnahmen sowohl im präventiven als auch im kurativen und im rehabilitativen Bereich durchlässiger zu machen. Gefragt ist also die Kooperation von Akteuren, die es bisher eher gewohnt waren, ihre jeweiligen Gesetzesrealitäten eines bestimmten Sozialgesetzbuches und der damit einhergehenden Verordnungen zu kultivieren als die Zusammenarbeit jenseits dieser Kontexte zu suchen. Im Rahmen ihrer Kooperation mit der BARMER versucht die DGAUM, aktiv an der Gestaltung des Präventionsgesetzes mitzuwirken und über den engeren Rahmen der arbeitsmedizinischen und betriebsärztlichen Tätigkeitsprofile hinaus in die Felder der betrieblichen Gesundheitsförderung und des betrieblichen Gesundheitsmanagements hineinzuwirken.

In den Beiträgen von Heike Thomsen und Thomas Nesseler, aber auch in dem Interview mit dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der BARMER, Jürgen Rothmaier, werden unterschiedliche Aspekte dieser Zusammenarbeit vorgestellt, wie das Modellvorhaben „Gesund arbeiten in Thüringen“, das die Entwicklung von Konzepten und Maßnahmen zur Verbesserung der Vernetzung von betrieblichem Arbeitsschutz sowie BGF und BGM einerseits sowie zwischen betrieblicher bzw. kurativ-medizinischer Versorgung andererseits im Blick hält. Ein weiteres Beispiel dieser Kooperation stellt das Präventionsmodul „HerzCoach“ dar. Ziel ist hier, Menschen mit einem erhöhten Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und Angebote zu machen, mit deren Hilfe solche gesundheitlichen Risiken verringert werden können.

Gerade interaktive Programme können neue Zugangswege zu den Beschäftigten ermöglichen. Wie wichtig dies gerade im Feld der Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist, diskutieren Alexander Kuhlmann und Günter Roßmeißl: Aufgrund des demografischen Wandels werden in den Unternehmen Herz-Kreislauf-Erkrankungen zunehmen und die Leistungsfähigkeit von Mitarbeitern ungünstig beeinflussen. Maßgeschneiderte kardiovaskuläre Präventionsprogramme, die physische und psychische Gesundheitsfaktoren stärken, können daher einen wichtigen Beitrag leisten, um die absehbare Entwicklung erfolgreich zu steuern.

    Autor

    Dr. phil. Thomas Nesseler

    Hauptgeschäftsführer DGAUM

    Schwanthaler Straße 73b

    80336 München

    tnesseler@dgaum.de