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Präventionsgesetz: neue Wege — gesamtgesellschaftliche Chancen nutzen

Um eine zielgerichtete Kooperation der Sozialversicherungsträger und eine Nationale Präventionsstrategie entwickeln zu können, muss eine Nationale Präventionskonferenz gebildet werden, die sich im Oktober 2015 konstituiert hat. Zudem soll ein beratendes Präventionsforum gebildet werden, das einmal jährlich tagen wird. Die Bundesvereinigung für Prävention und Gesundheitsförderung (BVPG) hat die Aufgabe übertragen bekommen, dieses Präventionsforum auszurichten und die Nationale Präventionskonferenz zu beraten. Darüber wird uns Frau Dr. rer. soc. Elke Grossmann, neue Geschäftsführerin der BVPG, berichten.

Mit dem Präventionsgesetz wird auch das Engagement der Krankenkassen in der zentralen Lebenswelt „Arbeit“ deutlich ausgeweitet. Zugleich wurden parallel zu den Vorgaben für die außerbetrieblichen Lebenswelten auch neue Anforderungen an kassenübergreifendes und in Bezug auf andere Akteure abgestimmtes Handeln eingeführt. Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes, stellt dies differenziert dar. Er führt aus, dass die Krankenkassen sich inzwischen auf gemeinsame Eckpunkte verständigt haben. Sie werden Unternehmen, die betriebliche Gesundheitsförderung aufbauen wollen, beraten und dabei auch sicherstellen, dass in den Fällen, in denen mehrere Versicherer für einen Betrieb zuständig sind, eine Verständigung in Bezug der Koordination von Leistungen stattfindet. Grundlage dafür ist der GKV-Leistungskatalog für die betriebliche Gesundheitsförderung und die darin definierten Qualitätsanforderungen.

Prof. Dr. med. Stephan Letzel, Vizepräsident der DGAUM, beleuchtet die Chancen und Risiken, die das Präventionsgesetz mit sich bringt. Er warnt aus Sicht der Arbeitsmedizin vor den Risiken, obwohl sich auch reale Chancen für das Fach eröffnen: Den Betriebsärzten und Betriebsärztinnen kommt durch das Präventionsgesetz eine wichtige Lotsenfunktion und neutrale Beratungsrolle für das Thema Gesundheit im Betrieb zu. Es kann auch zur engeren Verzahnung von präventiver und kurativer Medizin führen.

Der Begriff Industrie 4.0 oder auch Arbeit 4.0 ist seit längerem Gegenstand von Diskussionen. Doch ein einheitliches Begriffsverständnis gibt es nicht. Wie sollte eine gute und wirkungsvolle Präventionsarbeit in dieser neuen Arbeitswelt aussehen? Viele Fragen sind bislang nahezu unbearbeitet und unbeantwortet. Dr. rer. medic. Julia Schröder zeigt bereits erste Antworten auf, die sie durch ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördertes Verbundprojekt „Prävention 4.0“ erarbeitet hat.

Dr. phil. Thomas Nesseler, Hauptgeschäftsführer der DGAUM, berichtet über die hoffnungsvoll stimmende Kooperation DGAUM und BARMER GEK zur Verbesserung der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention, die professionell von den Akteuren vorangetrieben wird.

Dr. med. Ulrike Hein-Rusinek, Leitende Betriebsärztin beim EON Konzern, informiert über erste Gespräche mit dem BKK Dachverband im Hinblick auf Impfprävention in Konzernen und zeigt Hindernisse auf. Sie sieht beim morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich der gesetzlichen Krankenkassen falsche Anreize. Vertragliche Regelungen und ein strukturiertes, digitales Abrechnungssystem müssen entwickelt werden.

Dr. med. Frank Eberth, Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, baut derzeit einen betriebsärztlichen Dienst für 40 000 Beamten der Landesbehörden auf und legt erste Erfahrungen im Hinblick auf Verhandlungen mit der GKV zu allgemeinen Impfungen der Landesbeamten dar.

Dr. med. Hubertus von Schwarzkopf und seine Co-Autorinnen geben an, dass durch das Präventionsgesetz in das Infektionsschutzgesetz ein neuer Paragraf – „§ 23a“ IfSG – eingefügt wurde, wonach Arbeitgeber in Bezug auf nosokomiale Infektionen, die durch Schutzimpfungen verhütet werden können, personenbezogene Daten über den Impfstatus und den Serostatus erheben, verarbeiten oder nutzen können. Die Ergänzung dieses Gesetzes hat zu einer großen Verunsicherung der Betriebsärztinnen und -ärzte geführt. Er stellt klar, dass hier eine Eignungsuntersuchung vorliegt und es sich keinesfalls um eine arbeitsmedizinische Vorsorge handelt. Dazu hat der Vorsitzende des AfAMed, Prof. Dr. med. Stephan Letzel, ein Vorwort beigesteuert.

Von einer Veranstaltung „Vom Setting Betrieb zum Netzwerk Versorgung“ berichtet Victor Oehm. In diesem Rahmen forderte der VDBW-Präsident, Dr. med. Wolfgang Panter, – ausgehend von den neuen Aufgaben nach dem Präventionsgesetz – eine Kultur der Prävention mit dem Ziel, die Früherkennung von Krankheiten weiter zu entwickeln.

Ich wünsche Ihnen eine spannende und informationsreiche Lektüre!

Ihre Annegret E. Schoeller

Chefredakteurin

    Autorin

    Dr. med. Annegret Schoeller

    Bereichsleiterin im Dezernat 5

    Versorgung und Kooperation mit Gesundheitsfachberufen

    Bundesärztekammer

    Herbert-Lewin-Platz 1

    10623 Berlin

    annegret.schoeller@baek.de