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VON DER REDAKTION EMPFOHLEN

Impfpflicht soll Kinder vor Masern schützen

Der Referentenentwurf sieht vor, dass alle Kinder beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten beide, von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten oder Kontakt zu den Kindern haben: Erzieher, Lehrer und medizinisches Personal. Der Nachweis kann durch den Impfausweis erbracht werden. Kinder, die schon jetzt im Kindergarten und in der Schule betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2020 erbringen. Wurde die Krankheit schon einmal durchlitten, kann der Nachweis durch ein ärztliches Attest erbracht werden.

In medizinischen Einrichtungen, wie z.B. in Krankenhäusern oder Arztpraxen, ist das bereits gelebte Praxis. Auch hier muss das Personal die Impfung nachweisen oder beweisen, die Krankheit bereits durchlitten zu haben und damit immun zu sein. Das schützt die Patienten.

Weiterhin viel Aufklärungsarbeit

Eltern, die ihre schulpflichtigen Kinder nicht impfen lassen, werden künftig eine Ordnungswidrigkeit begehen und müssen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Nichtgeimpfte Kinder können vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden. Das Bußgeld kann auch gegen Kindergärten und Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen.

Um die Impfpflicht lückenlos umzusetzen, sieht der Entwurf vor, dass künftig alle Ärzte (keine Zahnärzte) Schutzimpfungen durchführen dürfen. Fachärztinnen und Fachärzte dürfen Schutzimpfungen unabhängig von den Grenzen für die Ausübung der fachärztlichen Tätigkeit nach der Gebietsdefinition durchführen.

Die Dokumentation von Schutzimpfungen soll künftig auch digital möglich sein. Durch so einen digitalen Impfausweis kann der Patient automatisiert an Termine für Folge- und Auffrischimpfungen erinnert werden.

Die neuen Regelungen werden durch einen verstärkte Aufklärung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung begleitet. Dafür werden Mittel in Höhe von 5 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt.

Der Referentenentwurf: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/M/Masernschutzgesetz-RefE.pdf