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IM BRENNPUNKT

Gewerbeaufsicht muss Verstöße gegen Arbeitsschutz ahnden

Der 1. Vorsitzende des Verbandes der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte, Rudolf Henke, wies Forderungen der Arbeitgeberverbände zurück, bestehende Höchstarbeitszeitgrenzen und Mindest-Ruhezeiten aufzuweichen.

„Wer die Unterbrechung von Ruhezeiten über das bestehende gesetzlich geregelte Maß hinaus für zulässig erachtet, kennt die einschlägigen arbeitswissenschaftlichen Empfehlungen nicht - oder will sie ignorieren“, sagte Henke. Die derzeitigen gesetzlichen und tariflichen Regelungen zum Schutz der angestellten Ärztinnen und Ärzte und anderer Arbeitnehmer seien eine Haltelinie, die nicht überschritten werden dürfe.

Notwendig sei vor allem eine bessere, effektivere und transparente Überwachung der Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten und anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen. Eine wirksame staatliche Kontrolle der Arbeitszeitregime in den Kliniken sei faktisch nicht vorhanden. „Wir fordern deshalb ein konkretes Interventionsrecht für Arbeitnehmerkoalitionen, um staatliche Stellen auch formell über besonders drastische, systematische Verstöße gegen gesetzliche Arbeitszeitbestimmungen in Kenntnis setzen zu können“, so der MB-Vorsitzende.

Die Hauptversammlung des Verbandes forderte die zuständigen Aufsichtsbehörden auf, das Thema Arbeitszeit im Krankenhaus zum Jahres-Schwerpunktthema der Gewerbeaufsicht zu machen und festgestellte Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zu ahnden. „Es ist zwingend erforderlich, dass die Gewerbeaufsicht wieder verstärkt ein Auge auf die Arbeitszeiten im Krankenhaus richtet“, heißt es in dem Beschluss der Delegierten.

Die zuständigen Aufsichtsbehörden müssten zudem überprüfen, ob die nach § 5 Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen physischen und psychischen Gefährdungsbeurteilungen flächendeckend erfolgten. Auch sei darauf zu achten, dass die daraus resultierenden Maßnahmenkataloge tatsächlich umgesetzt würden.

(Pressemitteilung des Marburger Bundes vom 4.11.2017)