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IM BRENNPUNKT | DGAUM AKTUELL

Umsetzung der Impfoption für Betriebsmediziner nach dem Präventionsgesetz

Hintergrund dieser Regelung, die im Präventionsgesetz eine Entsprechung im Paragrafen 132e (SGB V) unter expliziter Benennung der Betriebsärzte als „Versorger“ mit Schutzimpfungen findet, ist die vielfach festzustellende Impfmüdigkeit in der Bevölkerung.

BARMER und DGAUM haben Eckpunkte einer kassenübergreifenden vertraglichen Regelung erarbeitet, die in diesem Beitrag der Ausgabe 3/2017 der Zeitschrift Arbeitsmedizin – Sozialmedizin – Umweltmedizin (ASU) vorgestellt werden. Sie sollen im Frühjahr 2017 mit dem GKV Spitzenverband und gegebenenfalls auch mit anderen Kassen diskutiert werden.