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VORSCHAU ASU 03/2017

Das Präventionsgesetz in der Praxis

Thomas Nesseler, Stephan Letzel und Hans Drexler stellen das Modellvorhaben „Gesund arbeiten in Thüringen“ vor, das vor dem Hintergrund des Präventionsgesetzes im Rahmen einer Kooperation der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. mit der BARMER umgesetzt wird (in Ausgabe 6/2016 war diese Kooperation bereits vorgestellt worden). Ziel dabei ist die Verbesserung der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) und des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) in Thüringen unter Berücksichtigung des nationalen Gesundheitsziels „Gesund leben und arbeiten“, insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen in ländlichen und strukturschwächeren Regionen dieses Bundeslandes.

Thomas Nesseler hat im ASU-Interview Jürgen Rothmaier, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der BARMER, zur Zusammenarbeit von DGAUM und BARMER befragt: Das gemeinsame Modellvorhaben soll in den nächsten fünf Jahren aufzeigen, wie man die Belastungen für Arbeitnehmer abbauen kann, Risikopotenziale minimiert und das gesundheitsbewusste Verhalten fördert.


Eine andere Möglichkeit der betrieblichen Prävention stellt Heike Thomsen vor: Beim BARMER HerzCoach handelt es sich um ein von anerkannten europäischen Kardiologen entwickeltes interaktives Programm zur Risikoeinschätzung und Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Schließlich dominieren nichtübertragbare Krankheiten die Morbidität der Bevölkerung in Deutschland. Dazu zählen neben Herz-Kreislauf-Erkrankungen auch Diabetes mellitus, Krebs, chronische Atemwegserkrankungen und psychische Störungen. Ziel der betrieblichen Prävention sollte es sein, Menschen mit einem erhöhten Risiko frühzeitig zu erkennen und ihnen Angebote zu machen, mit deren Hilfe solche gesundheitlichen Risiken verringert werden können. Dabei ermöglichen interaktive Programme neue Zugangswege zu den Beschäftigten.

Dem Dauerbrenner „Prävention durch Impfungen“ widmet sich Sabine Wicker. Nach ihren Worten beruht die kontinuierlich steigende Lebenserwartung in Deutschland auf zahlreichen verschiedenen Fortschritten im Gesundheitswesen. Wesentlichen Anteil daran hat nach wie vor die Infektionsprävention. Impfprogramme und wirksame Antiinfektiva spielen hier eine entscheidende Rolle. Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven medizinischen Maßnahmen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für vorbeugende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz beschreibt Patrick Aligbe und weist darauf hin, dass das Sozialrecht traditionell dann zur Anwendung kommt, wenn bereits bestimmte Umstände eingetreten sind - zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Erkrankung, Berufsunfall, Pflegebedürftigkeit. In seinem Beitrag betont Herr Aligbe, dass das Sozialrecht in Teilen bereits dem Entstehen derartiger Umstände vorbeugen will. Beispielsweise geben auch die Unfallversicherungsträger nicht unwesentliche Summen für vorbeugende Maßnahmen zum Unfall- und Gesundheitsschutz aus.