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IM BRENNPUNKT

Arbeitsschutz darf im digitalen Zeitalter nicht vernachlässigt werden

Der Schwerpunkt des neuen Arbeitsschutzberichtes ist die Betriebssicherheit, also die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln wie Maschinen, Anlagen, Geräten und Werkzeugen. Hier spielt auch die zunehmende Digitalisierung eine immer größere Rolle.

Arbeitsministerin Diana Golze sagte: „Arbeitsschutz ist eine wichtige Voraussetzung für gute Arbeit. Die beste Ausbildung und eine hohe Qualifikation nutzen wenig, wenn die Beschäftigten wegen schlechter Arbeitsbedingungen ihr Leistungsvermögen nicht ausschöpfen können oder sogar am Arbeitsplatz krank werden. Hinzu kommt der rasante technologische Wandel der Arbeitswelt, der viele Beschäftigte vor neue Herausforderungen stellt. Die Arbeitsanforderungen für Beschäftigte verlagern sich zunehmend von physischen Belastungen zu psychischen Belastungen. Es ist nicht nur die ständige Erreichbarkeit und E-Mail-Flut, die vielen zu schaffen macht. Auch das Bedienen von Maschinen und technischen Anlagen wird komplexer und anspruchsvoller. Die Digitalisierung der Produktionsprozesse prägt die Kommunikation zwischen Mensch und Maschine immer stärker. Damit steigen die Anforderungen an den Arbeitsschutz. Arbeitgeber dürfen hier nicht nachlässig werden und sind gefordert, die Vorschriften zum Arbeitsschutz einzuhalten.“

Die Betriebssicherheitsverordnung wurde 2015 vom Bundesgesetzgeber neu gefasst. Damit wurde zum einen auf Unfallschwerpunkte, die sich insbesondere bei der Instandhaltung oder bei Betriebsstörungen ergaben, reagiert und zum anderen spezifische Vorgaben zur ergonomischen, somit alters- und alternsgerechten Gestaltung sowie zur Vermeidung psychischer Belastungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln aufgenommen.

Arbeitsministerin Golze: „Es ist wichtig, dass die Arbeitsschutzbestimmungen an sich ändernde Arbeitsbedingungen zügig angepasst werden. Das gilt vor allem für psychische Belastungen, die nachweislich zunehmen. Aber auch für ältere Beschäftigte muss noch mehr getan werden, damit sie bis zum Rentenalter gesund arbeiten können. Technische Fortschritte müssen genutzt werden, um Beschäftigte zum Beispiel bei körperlich schwerer Arbeit zu entlasten oder in gefährlicher Umgebung noch besser abzusichern. Sie dürfen aber nicht dazu führen, dass Beschäftigte überfordert werden und es in der Folge zu dramatischen Unfällen kommt.“

Wie gravierend sich technische Mängel auswirken können, zeigt der tragische Arbeitsunfall, der sich in einer Windenergieanlage in Storkow (Landkreis Oder-Spree) im September 2015 ereignete. Zwei Mitarbeiter eines Windkraftunternehmens stürzten mit einem Fahrkorb in der Windenergieanlage ab. Dabei verlor ein Beschäftigter sein Leben und ein weiterer wurde schwer verletzt, weil sicherheitsrelevante Bauteile versagt, veränderte Prüfungs- und Wartungsvorgaben nicht hinreichend kommuniziert und Prüfungen nicht sachgerecht durchgeführt wurden. Die Untersuchungen des Arbeitsunfalls durch das Landesamt für Arbeitsschutz haben europaweit Aufmerksamkeit gefunden. Sie führten zu konkreten Verbesserungen der Sicherheit von sogenannten Befahranlagen in Windenergieanlagen.

Die Gesamtzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens drei Arbeitstagen zur Folge haben, ging in Brandenburg von rund 32.700 im Jahr 2006 auf ca. 25.600 im Jahr 2015 zurück. Das ist insgesamt ein Rückgang von 22 Prozent. In relativen Zahlen sank die Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im genannten Zeitraum von 31,7 Arbeitsunfällen je 1000 Erwerbstätigen auf 23,7.

Im Jahr 2015 kontrollierte das Landesamt für Arbeitsschutz 4.025 Betriebsstätten und 1.919 Baustellen. Insgesamt wurden dabei 19.567 Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen ermittelt und die Beseitigung der festgestellten Gefährdungen veranlasst.

Die Abteilung Arbeitsschutz im Anfang 2016 neu gegründeten Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) berät und überwacht die Betriebe in Brandenburg bei der Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften und vollzieht den Arbeitsschutz vor Ort. In der oberen Arbeitsschutzbehörde des Landes Brandenburg arbeiten 142 Beschäftigte.

Der Arbeitsschutz Jahresbericht 2015 ist unter www.masgf.brandenburg.de eingestellt.

(Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg vom 28.11.2016)