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DGAUM AKTUELL

Informationen der DGAUM zu der MAK- und BAT-Werte-Liste 2015

Die evaluierten Werte sind nicht rechtsverbindlich, stellen jedoch die wissenschaftliche Grundlage der deutschen Grenzwerte (Arbeitsplatzgrenzwert, Biologischer Grenzwert) dar. Dank der intensiven Bemühungen der Geschäftsstelle der DFG und der Mitgliedern der Kommission sind sowohl die jährlich erscheinende Liste (http://onlinelibrary.wiley.com/book/10.1002/9783527694983) als auch die den Werten zugrundeliegenden Dokumentation (http://onlinelibrary.wiley.com/book/10.1002/3527600418/topics) im Internet frei verfügbar. Dadurch hat nun auch der Betriebsarzt, der in der Regel nur einen kleinen Teil der Stoffe der MAK- BAT-Werte-Liste bewerten muss, die Möglichkeit alle erforderlichen Informationen kostenfrei abzurufen. Die Dokumente sind ebenfalls abrufbar über die Homepage der DGAUM:

http://www.dgaum.de/gesetze-verordnungen/dfg-grenzwerte-begruendungen/

In den Mitteilungen finden sich nicht nur die Werte, CAS-Nummern, Formeln und Einstufungen (hautresorptiv, sensibilisierend, krebserzeugend, Schwangerschaftsgruppe, Keimzellmutagen-Kategorie), sondern auch die Kriterien wie die Grenzwerte abgeleitet werden und nach welchem Rational die Einstufungen erfolgen. Mithilfe der Kriterien und der Dokumentationen können daher Grenzwertableitungen und Einstufungen von jedem Sachkundigen nachvollzogen werden. Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft arbeitet damit in höchstem Maße transparent.

Da sowohl die Liste als auch die Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache im open access verfügbar sind, können die deutschen Entscheidungen auch international diskutiert und hinterfragt werden. Die Evaluationen der Kommission haben somit u.a. auf europäischer Ebene (Scientific Committee on Occupational Exposure Limits – SCOEL) großen Einfluss auf Grenzwerte und Einstufungen.

In der Liste sind über 1.000 Stoffe bewertet und zum großen Teil mit einem MAK-Wert oder einem BAT-Wert versehen. Sehr hilfreich für den Leser ist die Kennzeichnung aller neuen Entscheidungen mit einem Stern in der jährlich erscheinenden Liste. Nach der Publikation der Liste beginnt eine sechsmonatige Kommentierungsphase der neuen Entscheidungen. Jede Einzelperson und jede betroffene Gruppe kann nach dem Erscheinen der Liste die Dokumentationen im Kommissionssekretariat anfordern und kommentieren. Die Kommentierungen und Einwände werden in der jeweiligen Arbeitsgruppe (MAK-AG, AG Staub, AG Haut und Allergie, BAT-AG) diskutiert, das Ergebnis dieser Diskussion wird dann in der jährlichen Plenarsitzung der Kommission besprochen und der Verfasser der Kommentierung erhält ein Antwortschreiben von der Kommissionsvorsitzenden, das den aktuellen Sachstand zusammenfasst. Erst dann wird die jeweilige Dokumentation, ggf. mit Änderungen, die sich aus der Diskussion ergeben haben, publiziert. Sollte sich am Grenzwert eine Änderung ergeben, wird der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) informiert und der geänderte Wert erscheint in der folgenden Liste. Durch das Kommentierungsverfahren wird die höchstmögliche Transparenz und Qualität aller Entscheidungen der DFG Kommission gewährleistet.

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Kontakt zum Autor:

Prof. Dr. med. Hans Drexler
Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Schillerstraße 25/29, D-91054 Erlangen
E-Mail: Hans.Drexler@fau.de