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Standardwerk der Arbeitsmedizin
G. Triebig, M. Kentner, R. Schiele Arbeitsmedizin Handbuch für Theorie und Praxis 3. vollständig neubearbeitete Auflage 2011 mehr
Arbeitszeit und Arbeitsdauer
der täglichen Arbeitszeit von Arbeitnehmern folgendermaßen festgelegt (ArbZG § 3): „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden“.
Davon abweichende Regelungen sind nur in den vom Arbeitszeitgesetz festgelegten Fällen, z. B. bei Nachtarbeit (§ 6 (2)), über bzw. aufgrund von Tarifverträgen (§ 7, § 12), bei gefährlichen Arbeiten (§ 8), in außergewöhnlichen Fällen (§ 14) oder über Bewilligung bzw. Ermächtigung (§ 15) möglich.
Die Volumina der wöchentlichen Arbeitszeit und zum Teil der Jahresarbeitszeit für Vollzeitarbeiter werden im Allgemeinen in Tarifverträgen festgelegt.
Dieser Eintrag ist ein Auszug aus dem Medizinischen Lexikon der beruflichen Belastungen und Gefährdungen, K. Landau - G. Pressel (Hrsg.), 2., vollständig neubearbeitete Auflage 2009. Das Lexikon können Sie in unserem Bookshop erwerben.
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