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Standardwerk der Arbeitsmedizin
G. Triebig, M. Kentner, R. Schiele Arbeitsmedizin Handbuch für Theorie und Praxis 3. vollständig neubearbeitete Auflage 2011 mehr
Aerosole
Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat aktuell die allgemeinen Definitionen von Aerosolen überarbeitet und im Jahre 2003 veröffentlicht. Sie betreffen die an Arbeitsplätzen auftretenden Stoffgemische und werden hier unverändert wiedergegeben (DFG 2003; Greim 2003):
Aerosole sind mehrphasige Systeme von Gasen, insbesondere Luft und darin dispers verteilten partikelförmigen Feststoffen oder Flüssigkeiten. Am Arbeitsplatz können Stäube, Rauche oder Nebel als Aerosole vorkommen.
Stäube sind disperse Verteilungen fester Stoffe in Gasen, insbesondere Luft, entstanden durch mechanische Prozesse oder durch Aufwirbelung (➙ Holzstäube, ➙ Stäube).
Faserstäube sind disperse Verteilungen von anorganischen oder organischen Fasern bestimmter Abmessungen in Gasen, v. a. Luft. Anorganische Faserstäube entstehen bei der mechanischen Bearbeitung insbesondere von faserig gewachsenen Mineralien und von Produkten aus/mit natürlichen oder künstlichen Fasern. Auch faserförmige Bruchstücke nicht faserig gewachsener Minerale und von nicht faserigen Produkten zählen zu den Faserstäuben. Ebenso können Erosionsprozesse Fasern freisetzen (➙ Asbest, ➙ Mineralfasern).
Als fibrogene Stäube werden Aerosole einschließlich Tröpfchen, die schwer lösliche Partikel enthalten, bezeichnet, die mit Bindegewebsbildung einhergehende Staublungenerkrankungen (z. B. Silikose) verursachen können. Voraussetzung für die Entstehung derartiger Erkrankungen ist die Deposition des Aerosols im Alveolarraum. Zur wirkungsbezogenen Beurteilung von fibrogenen Aerosolen ist daher die Konzentration der alveolengängigen Fraktion heranzuziehen.
Rauche sind feinste disperse Verteilungen fester Stoffe in Gasen, insbesondere Luft, entstanden durch thermische (z. B. Schweißrauch, Metalloxidrauch, Ruß bzw. Flugasche) oder chemische Prozesse (z. B. Reaktion von Ammoniak mit Chlorwasserstoff).
Nebel sind disperse Verteilungen partikelförmiger flüssiger Stoffe (Tröpfchen) in Gasen, insbesondere Luft. Sie entstehen durch Zerstäuben von Flüssigkeiten, durch Kondensation aus der Dampfphase oder durch chemische Prozesse (z. B. Ölnebel und Chlorwasserstoff an feuchter Luft).
Ultrafeine Partikel unter Einbeziehung ihrer Aggregate und Aggolmerate sind als Bestandteil von Stäuben oder Rauchen durch einen Diffusions- Äquivalentdurchmesser < 100 nm gekennzeichnet. Die Partikel entstehen im Wesentlichen bei Verbrennungsprozessen und Gasphasenreaktionen.
Alveolengängiger (A)- und einatembarer (E)- Staub sind die gesundheitlich relevanten Fraktionen, die mit Grenzwerten belegt sind.
Die Definitionen „einatembare Fraktion (E)“ bzw. „alveolengängige Fraktion (A)“ entsprechen den bis 1996 für die MAK-Wertfindung zu Grunde gelegten Definitionen für „Gesamtstaub (G)“ bzw. „Feinstaub (F)“. Seit 1996 werden die international vereinbarten Definitionen verwendet (englisch „I“ für „inhalable“, „R“ für „respirable“).
Dieser Eintrag ist ein Auszug aus dem Medizinischen Lexikon der beruflichen Belastungen und Gefährdungen, K. Landau - G. Pressel (Hrsg.), 2., vollständig neubearbeitete Auflage 2009. Das Lexikon können Sie in unserem Bookshop erwerben.
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