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Standardwerk der Arbeitsmedizin

G. Triebig, M. Kentner, R. Schiele Arbeitsmedizin Handbuch für Theorie und Praxis 3. vollständig neubearbeitete Auflage 2011 mehr

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Absturzgefahr

Absturzgefahr besteht bei

  • einer Abstürzhohe von mehr als 1,00 m über dem Boden oder über einer anderen ausreichend breiten tragfähigen Flache (z. B. an hoch gelegenen Bedienungsplatzen und Arbeitsplatzen, an Arbeitsbuhnen, Galerien, Podesten, Übergangen, Laufbrücken, Rampen und Treppen),
  • Öffnungen und Vertiefungen, durch die Personen abstürzen können (z. B. in Fußboden, Plattformen, Montageöffnungen, Luken und Gruben, nicht tragfähige Dächer).
Die Absturzhöhe wird bei Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen auf Flachen bis einschließlich 60° Neigung erst ab der Absturzkante gemessen. Die Absturzkante ist die freie Kante eines Arbeitsplatzes oder dessen Zugang, über die eine Person stürzen kann. Bei Flachen, die steiler als 60° geneigt sind, wird die Abstürzhöhe bereits vom Arbeitsplatz oder Verkehrsweg auf dieser Fläche gemessen. Das Abrutschen auf einer mehr als 60° geneigten Fläche wird einem Abstürzen gleich gesetzt.
Zur Absturzgefahr rechnet man die Gefahr des Hinunterfallens oder Hineinstürzens in Gefahrenbereiche. Dies ist gegeben u. a. bei Arbeitsplatzen und Verkehrswegen, die sich 0,20 bis 1,00 m oberhalb der angrenzenden Fußbodenoberflache befinden (z. B. schmale Laufstege), oder die an Bottiche, Becken und Behälter mit heißen, atzenden oder giftigen Stoffen bzw. mit Stoffen, in denen man versinken kann (z. B. Flüssigkeiten, Schlamm, Getreide, breiige Stoffe), oder an Ruhrwerke grenzen und deren Oberkante weniger als 0,90 m über der Fußbodenoberflache liegt. Der Begriff „erhöhte“ Absturzgefahr kommt aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge (G 41 – Arbeiten mit Absturzgefahr – s. Persönliche Prävention). Er ist nicht definiert. Erhöhte Absturzgefahr wird insbesondere für die folgenden oder ihnen vergleichbaren Betriebsarten, Arbeitsplatze oder Tätigkeiten angenommen: Freileitungen und Fahrleitungen, Antennenanlagen; Brücken, Masten, Turme, Schornsteine, Signalhochbauten; Flutlichtanlagen; Auf- und Abbau freitragender Konstruktionen (z. B. Montage im Stahlbau, Stahlbetonfertigteilbau, Holzbau); Schachte sowie Blindschachte im Bergbau; Gerüstbauarbeiten.


Dieser Eintrag ist ein Auszug aus dem Medizinischen Lexikon der beruflichen Belastungen und Gefährdungen, K. Landau - G. Pressel (Hrsg.), 2., vollständig neubearbeitete Auflage 2009. Das Lexikon können Sie in unserem Bookshop erwerben.

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